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   FG Schleswig-Holstein, 10.05.2000 - II 834/98   

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https://dejure.org/2000,13549
FG Schleswig-Holstein, 10.05.2000 - II 834/98 (https://dejure.org/2000,13549)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10.05.2000 - II 834/98 (https://dejure.org/2000,13549)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10. Mai 2000 - II 834/98 (https://dejure.org/2000,13549)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 33 Abs. 1; BGB § 1711
    Prozeßkosten als außergewöhnliche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 09.05.1996 - III R 224/94

    Die Übernahme eines Prozeßkostenrisikos kann unter engen Voraussetzungen als

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 10.05.2000 - II 834/98
    Nach dem Urteil des BFH vom 9. Mai 1996 (BStBl II 1996, 596) spreche bei den Kosten eines Zivilprozesses nach der ständigen Rechtsprechung des BFH eine Vermutung gegen die Zwangsläufigkeit.

    Bei den Kosten eine Zivilprozesses spricht nach der ständigen Rechtsprechung des BFH, der der Senat folgt, eine Vermutung gegen die Zwangsläufigkeit (BFH-Urteil vom 9. Mai 1996, BStBl II 1996, 596; vom 18. Juni 1997 in Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 1997, 755).

    Darauf kommt es jedoch nicht allein an; vielmehr muss auch das die Zahlungsverpflichtung adäquat verursachende Ereignis für den Steuerpflichtigen zwangsläufig sein (BFH-Urteile vom 9. Mai 1996, a. a. O.; vom 19. Dezember 1995, BStBl II 1996, 197 , jeweils m. w. N.; anderer Ansicht: Kanzler in Herrmann / Heuer / Raupach, Kommentar zum EStG , § 33 Anm. 117).

  • BFH, 19.12.1995 - III R 177/94

    Aufwendungen zur Erfüllung von Auflagen und Weisungen sowie Kosten der

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 10.05.2000 - II 834/98
    Darauf kommt es jedoch nicht allein an; vielmehr muss auch das die Zahlungsverpflichtung adäquat verursachende Ereignis für den Steuerpflichtigen zwangsläufig sein (BFH-Urteile vom 9. Mai 1996, a. a. O.; vom 19. Dezember 1995, BStBl II 1996, 197 , jeweils m. w. N.; anderer Ansicht: Kanzler in Herrmann / Heuer / Raupach, Kommentar zum EStG , § 33 Anm. 117).
  • BFH, 18.07.1986 - III R 178/80

    Zahlungen in Erfüllung rechtsgeschäftlicher Verpflichtungen und Kosten eines

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 10.05.2000 - II 834/98
    Kosten eines Rechtsstreites, bei dem es an der Zwangsläufigkeit aus solchen prozessrechtlichen Gründen fehlt, hat der BFH aber auch dann nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt, wenn sie mit einer Ehescheidung im Zusammenhang stehen (BFH-Urteil vom 18. Juli 1986, BStBl II 1986, 745 ).
  • BFH, 21.02.1992 - III R 88/90

    Detektivkosten im Unterhaltsstreit als außergewöhnliche Belastung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 10.05.2000 - II 834/98
    Zwangsläufigkeit in diesem Sinne ist nur gegeben, wenn auf die Entschließung des Steuerpflichtigen in der Weise Gründe von außen einwirken, dass er ihnen nicht ausweichen kann (z. B. BFH-Urteil vom 21. Februar 1992, BStBl II 1992, 795 ).
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