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   FG Schleswig-Holstein, 12.02.1998 - I 366/95   

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FG Schleswig-Holstein, 12.02.1998 - I 366/95 (https://dejure.org/1998,9072)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12.02.1998 - I 366/95 (https://dejure.org/1998,9072)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12. Februar 1998 - I 366/95 (https://dejure.org/1998,9072)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sonderausgabenabzug des Ertragsanteils der Rente; Entgeltlicher Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums gegen Rente oder dauernde Last ; Vorliegen einer dauernden Last bei entgeltlichen Nutzungsverhältnissen; Eingreifen des legitimierenden Gesichtspunkts der "vorbehaltenen ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 1998, 730
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 27.02.1992 - X R 136/88

    Keine dauernde Last durch Eltern-Unterhalt bei Geldbetrag als Gegenleistung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 12.02.1998 - I 366/95
    Zu diesen gehörten der hier anzuwendende Grundsatz der Nichtabziehbarkeit von Leistungen im Austausch mit einer Gegenleistung und das Verbot des Abzuges von privaten Schuldzinsen (Hinweis auf BFH-Urteil vom 27. Februar 1992, BStBl II 1992, 609 ; BFH-Urteil vom 25. November 1992 in Betriebsberater - BB - 1993, 1343 ).

    Werden daher anlässlich einer auf die Lebenszeit einer Bezugsperson zeitlich gestreckten entgeltlichen privaten Vermögensumschichtung gleichbleibende wiederkehrende Leistungen vereinbart, ist deren Ertragsanteil (Zinsanteil), da dieser Entgelt für die Überlassung von Kapital (Zins) ist und private Schuldzinsen nicht abgezogen werden dürfen, bei verfassungskonformer Auslegung nicht als Sonderausgaben abziehbar (BFH-Urteil vom 25. November 1992 - X R 91/89 -, BFHE 170, 82 im Anschluss an BFH-Urteil vom 27. Februar 1992 - X R 136/88 -, BFHE 167, 375 BStBl II 1992, 609 ).

  • BFH, 07.06.1988 - VIII R 76/85

    Ertragsanteil von wiederkehrenden Leistungen bei privater Vermögensumschichtung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 12.02.1998 - I 366/95
    Das FA stelle sich mit seinen einspruchsabweisenden Ausführungen gegen den klaren und eindeutigen Wortlaut des Gesetzes sowie gegen die Verwaltungsauffassung (vgl. Oberfinanzdirektion - OFD - Berlin vom 28. April 1988 in Deutsches Steuerrecht - DStR - 1988, 785; OFD Münster vom 18. November 1988 in BB 1989, 51, 54 Abschnitt X) und die herrschende Meinung in der Literatur.

    Auch in der Verwaltung wird diese Auffassung zum Teil vertreten (vgl. OFD Berlin, Verfügung vom 28. April 1988 in DStR 1988, 785; OFD Münster, Verfügung vom 18. November 1988 in BB 1989, 51, 54 Abschnitt X).

  • BFH, 25.11.1992 - X R 91/89
    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 12.02.1998 - I 366/95
    Werden daher anlässlich einer auf die Lebenszeit einer Bezugsperson zeitlich gestreckten entgeltlichen privaten Vermögensumschichtung gleichbleibende wiederkehrende Leistungen vereinbart, ist deren Ertragsanteil (Zinsanteil), da dieser Entgelt für die Überlassung von Kapital (Zins) ist und private Schuldzinsen nicht abgezogen werden dürfen, bei verfassungskonformer Auslegung nicht als Sonderausgaben abziehbar (BFH-Urteil vom 25. November 1992 - X R 91/89 -, BFHE 170, 82 im Anschluss an BFH-Urteil vom 27. Februar 1992 - X R 136/88 -, BFHE 167, 375 BStBl II 1992, 609 ).

    Zu diesen gehören insbesondere der Grundsatz der Nichtabziehbarkeit von Leistungen im Austausch mit einer Gegenleistung und das Verbot des Abzugs privater Schuldzinsen (BFH-Urteil vom 25. November 1992, aaO.).

  • BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89

    Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 12.02.1998 - I 366/95
    Bestätigt wird diese Ansicht durch den Beschluss des GrS des BFH zur Übergabe von Vermögen gegen Versorgungsleistungen (Beschluss vom 5. Juli 1990 - GrS 4-6/89 -, BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847 ).
  • BFH, 24.10.1990 - X R 43/89

    Die Verpflichtung zur Zahlung von Erbbauzinsen begründet keine dauernde Last

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 12.02.1998 - I 366/95
    Eine dauernde Last ist demnach zu verneinen bei entgeltlichen Nutzungsverhältnissen (BFH-Urteil vom 24. Oktober 1990 - X R 43/89 -, BFHE 162, 425, BStBl II 1991, 175 betr. Erbbauzinsen).
  • BFH, 14.11.2001 - X R 39/98

    Grabpflegekosten nicht als dauernde Last nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG abziehbar

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 12.02.1998 - I 366/95
    § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO zugelassen (BFH - X R 39/98).
  • BFH, 04.04.1989 - X R 14/85

    Beitragszahlungen an einen Berufsverband als Betriebsausgaben

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 12.02.1998 - I 366/95
    Denn nach der zutreffenden Rechtsprechung des BFH ist tatbestandsmäßige Voraussetzung für den Abzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG eine Aufwendung, die zu einer wirtschaftlichen Belastung des Steuerpflichtigen führt (BFH-Urteil vom 4. April 1989 - X R 14/85 -, BFHE 157, 88, BStBl II 1989, 779 ).
  • BFH, 14.11.2001 - X R 39/98

    Sonderausgaben - Kein Abzug des Zinsanteils einer Gegenleistungsrente

    Sein Urteil ist veröffentlicht in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1998, 730.
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