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   FG Schleswig-Holstein, 13.03.2003 - 1 V 455/02   

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https://dejure.org/2003,37186
FG Schleswig-Holstein, 13.03.2003 - 1 V 455/02 (https://dejure.org/2003,37186)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13.03.2003 - 1 V 455/02 (https://dejure.org/2003,37186)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13. März 2003 - 1 V 455/02 (https://dejure.org/2003,37186)
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Volltextveröffentlichung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Formelle Verfassungsmäßigkeit des § 8 Abs. 4 KStG in der Fassung des Gesetzes zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform ernstlich zweifelhaft

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Formelle Verfassungsmäßigkeit des § 8 Abs. 2 Körperschaftssteuergesetz (KStG) i.d.F. des Gesetzes zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform vom 29.10.1997; Aufrechnung mit der einem Steuerbescheid zur Grunde liegenden Forderung als Vollziehung des Bescheides

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 1029
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 18.07.2001 - I R 38/99

    Verfassungswidrigkeit der Streichung des § 12 Abs. 2 Satz 4 UmwStG 1995

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 13.03.2003 - 1 V 455/02
    Der BFH hat dem BVerfG die Frage vorgelegt, ob die ersatzlose Streichung des § 12 Abs. 2 Satz 4 UmwStG durch das Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform vom 29.10.1997 in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise zustande gekommen ist ( BFH-Beschluss vom 18.7.2001 I R 38/99 , BFHE 196, 232, BStBl II 2002, 27).

    Auf den Beschluss ( BFH-Beschluss vom 18.7.2001 I R 38/99 , a.a.O.) und seine rechtlichen Erwägungen, die der Senat teilt, wird Bezug genommen.

    Dies würde die Nichtigkeit des § 8 Abs. 4 KStG und der §§ 4 Abs. 5, 5, 12 Abs. 2 und 12 Abs. 3 Satz 2 UmwStG mit der Folge bedeuten, dass § 8 Abs. 4 KStG in der Fassung des Stand OG vom 13.9.1993 (BGBl I 1993, 1569) anzuwenden wäre (vgl. Dötsch - Eversberg - Jost - Witt, Die Körperschaftssteuer, § 8 Abs. 4 KStG nF Rd. 21; Blümich - Rengers, EStG - KStG - GewStG , § 8 KStG Rd. 907; Anm. Zugmaier, FR 2001, 250; Anm. Dieterlen/Schaden, DStR 2001, 255; Anm. Erkens/Zeiss, DB 2001, 245; Heimann/Frey, Auswirkungen der formellen Verfassungswidrigkeit von Steuergesetzen: Die wundersame Auferstehung verläßlicher Verlustzurechnungsregelungen?, GmbHR 2001, 171 ff. [BFH 29.11.2000 - I R 38/99] ; Hübner/Schaden a.a.O.).

  • BFH, 31.08.1995 - VII R 58/94

    Keine Aufrechnung nach Aussetzung der Vollziehung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 13.03.2003 - 1 V 455/02
    Die Aufrechnung mit der einem Steuerbescheid zugrundeliegenden Forderung ist als Vollziehung dieses Bescheids anzusehen (vgl. BFH-Urteil vom 31. August 1995 VII R 58/94 , BFHE 178, 306, BStBl II 1996, 55).

    Die Aufrechnung mit der einem Steuerbescheid zugrundeliegenden Forderung ist als Vollziehung dieses Bescheids anzusehen (vgl. BFH-Urteil vom 31. August 1995 VII R 58/94 , BFHE 178, 306, BStBl II 1996, 55).

  • BFH, 10.05.2001 - I S 3/01

    VZ

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 13.03.2003 - 1 V 455/02
    wegen einer noch nicht endgültig festgestellten Schuld, der sie aus freien Stücken ohnehin nicht nachkommen kann, vorzeitig das Insolvenzverfahren einleiten müsste (vgl. BFH-Beschluss vom 10.5.2001 I S 3/01 , BFH/NV 2001, 957).
  • BVerfG, 21.02.1961 - 1 BvR 314/60

    Teilweise Verfassungswidrigkeit von Regelungen der Vermögens- und

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 13.03.2003 - 1 V 455/02
    Dies gilt auch dann, wenn ernste verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Gültigkeit eines Gesetzes selbst bestehen (Urteil des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 21. Februar 1961 1 BvR 314/60 , BStBl I 1961, 63).
  • BFH, 28.05.1986 - I B 22/86

    Ernstliche Zweifelhaftigkeit - Großbetriebsprüfungstelle - Außenprüfung -

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 13.03.2003 - 1 V 455/02
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts bestehen, wenn bei einer überschlägigen Prüfung neben für die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen bewirken (vgl. BFH-Beschluss vom 28. Mai 1986 I B 22/86 , BFHE 146, 508, BStBl II 1986, 656).
  • BFH, 15.03.1999 - I B 95/98

    Rückstellungen für Rücknahme von Altbatterien; AdV-Umfang bei Änderungsbescheiden

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 13.03.2003 - 1 V 455/02
    Vollzogene Aufrechnungen (außerhalb des Regelungsbereichs des § 69 Abs. 3 Satz 4 i.V.m. Abs. 2 Satz 8 FGO ) werden aufgrund einer angeordneten Aufhebung der Vollziehung (vorläufig) rückgängig zu machen sein (vgl. BFH-Beschluss vom 15. März 1999 I B 95/98 , BFH/NV 1999, 1205 m.w.N.).
  • BFH, 06.11.2001 - II B 85/01

    AdV; verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Gültigkeit eines Gesetzes

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 13.03.2003 - 1 V 455/02
    Die höchstrichterliche Rechtsprechung fordert in diesem Fall im Hinblick auf den Geltungsanspruch jedes formell verfassungsmäßig zustande gekommenen Gesetzes zusätzlich ein (besonderes) berechtigtes Interesse des Antragstellers an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (vgl. BFH-Beschluss vom 6. November 2001 II B 85/01 , BFH/NV 2002, 508 m.w.N.).
  • BFH, 17.01.1996 - V B 100/95

    Grund für die Verknüpfung der Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 13.03.2003 - 1 V 455/02
    Es kann auch unangemessen sein, die AdV von einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen, wenn der Steuerpflichtige im Rahmen zumutbarer Anstrengungen nicht in der Lage ist, Sicherheit zu leisten (vgl. BFH-Beschluss vom 17. Januar 1996 V B 100/95 , BFH/NV 1996, 491 m.w.N.).
  • FG Hessen, 20.01.2022 - 11 V 1077/21

    Abhängigkeit der Aussetzung und Aufhebung der Vollziehung eines Folgebescheids

    Entsprechend hat auch der BFH ungeachtet des § 69 Abs. 3 Satz 4 FGO a.F. - der dem heutigen § 69 Abs. 3 Satz 3 FGO entspricht - beiläufig festgehalten, soweit die Vollziehung des Grundlagenbescheids ausgesetzt worden sei, sei auch die Vollziehung eines Folgebescheids "auszusetzen bzw. aufzuheben" (vgl. BFH-Beschluss vom 18.09.1995 - X B 134/91, BFH/NV 1996, 232; vgl. auch Schleswig-Holsteinisches FG, Beschluss vom 13.03.2003 - 1 V 445/02, EFG 2003, 1029).
  • FG Hamburg, 03.08.2005 - III 73/05

    Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung: Aussetzung der Vollziehung (AdV) gegen

    Es bestehen im gegenwärtigen AdV-Verfahren beim FG auch keine Anhaltspunkte für eine Unzumutbarkeit einer Sicherheitsleistung (vgl. Schleswig-Holsteinisches FG vom 13. März 2003, 1 V 445/02, EFG 2003, 1029 ) oder für den Grad der Erfolgswahrscheinlichkeit der anstehenden verfassungsrechtlichen Prüfung (vgl. BFH vom 6. November 2001, II B 85/01, BFH/NV 2002, 508 m.w.N.).
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