Rechtsprechung
   FG Schleswig-Holstein, 15.09.2016 - 4 K 14/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,44647
FG Schleswig-Holstein, 15.09.2016 - 4 K 14/14 (https://dejure.org/2016,44647)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15.09.2016 - 4 K 14/14 (https://dejure.org/2016,44647)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15. September 2016 - 4 K 14/14 (https://dejure.org/2016,44647)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,44647) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 UStG 2005, § 15 Abs 2 S 1 Nr 1 UStG 2005, § 15 Abs 4 S 1 UStG 2005, UStG VZ 2013, Art 168 Buchst a EGRL 112/2006
    Vorsteuerabzug aus der Rechnung des Insolvenzverwalters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufteilung der Vorsteuer aus einer Rechnung über die Abrechnung der Vergütung als Insolvenzverwalter gegenüber der Insolvenzmasse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1
    Aufteilung der Vorsteuer aus einer Rechnung über die Abrechnung der Vergütung als Insolvenzverwalter gegenüber der Insolvenzmasse

  • rechtsportal.de

    UStG § 4 Nr. 9 ; UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1
    Aufteilung der Vorsteuer aus einer Rechnung über die Abrechnung der Vergütung als Insolvenzverwalter gegenüber der Insolvenzmasse

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aufteilung der Vorsteuer aus einer Insolvenzverwalterrechnung: Ermittlung des Verhältnisses zwischen unternehmerischen und privaten Insolvenzforderungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Insolvenzen und Steuern
    Vorsteuerabzug aus Rechnungen des Insolvenzverwalters an den Insolvenzschuldner
    Rechnungen des Insolvenzverwalters

Papierfundstellen

  • EFG 2017, 76
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 02.12.2015 - V R 15/15

    Vorsteuerabzug aus der Rechnung des Insolvenzverwalters

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 15.09.2016 - 4 K 14/14
    In diesem Termin wies er in Ansehung der aktuellen Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 2. Dezember 2015, V R 15/15) sowie der finanzgerichtlichen Rechtsprechung (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 30. September 2015, 1 K 3818/14) darauf hin, dass gute Gründe dafür sprächen, dass bei der Frage der Vorsteueraufteilung nicht nur zwischen Verbindlichkeiten privater Natur und Verbindlichkeiten unternehmerischer Natur zu differenzieren sei, sondern auch im Rahmen der Verbindlichkeiten unternehmerischer Natur dahingehend, ob die insoweit maßgeblichen Verbindlichkeiten in einem Zusammenhang zu steuerfreien, den Vorsteuerabzug ausschließenden, oder mit steuerpflichtigen Ausgangsumsätzen stünden.

    Die Ausgangsleistungen des Unternehmers müssen zudem steuerpflichtig oder in § 15 Abs. 3 UStG (Art. 169 MwStSystRL) benannt sein (vgl. m.w.N. BFH-Urteil vom 2. Dezember 2015, V R 15/15, BStBl. II 2016, 486).

    Bei der dann erforderlichen Vorsteueraufteilung für Leistungsbezüge, die einer wirtschaftlichen und einer nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Unternehmers dienen, ist § 15 Abs. 4 UStG analog anzuwenden (vgl. m.w.N. BFH-Urteil vom 2. Dezember 2015, V R 15/15, BStBl. II 2016, 486).

    cc.) Der BFH hat in den Urteilen vom 15. April 2015 (V R 44/14, BStBl. II 2015, 679) und 2. Dezember 2015 (V R 15/15, BStBl. II 2016, 486) entschieden, dass der Insolvenzverwalter eine einheitliche Leistung erbringt, die mittels Verwaltung, Verwertung und Verteilung der Insolvenzmasse des Gemeinschuldners der Befriedigung der Insolvenzgläubiger als Hauptziel des Insolvenzverfahrens dient.

    Auch im Urteil vom 2. Dezember 2015 (V R 15/15, BStBl. II 2016, 486) hat er lediglich festgestellt, dass die geltend gemachten Insolvenzforderungen nach den bindenden Feststellungen des Finanzgerichts ausschließlich aufgrund der Unternehmenstätigkeit des Insolvenzschuldners entstanden seien.

    Dieses Verständnis liegt auch der Entscheidung des BFH vom 2. Dezember 2015 (V R 15/15, BStBl. II 2016, 486) zugrunde.

    Zwar erkennt der Senat, dass sich die Urteile des BFH vom 15. April 2015 (V R 44/14, BStBl. II 2015, 679) und 2. Dezember 2015 (V R 15/15, BStBl. II 2016, 486) nicht ausdrücklich zu dem hier streitigen Sachverhalt verhalten.

  • BFH, 15.04.2015 - V R 44/14

    Vorsteuerabzug aus der Rechnung des Insolvenzverwalters

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 15.09.2016 - 4 K 14/14
    Mit Schreiben vom 22. Juni 2015 ergänzte die Klägerin, dass der Bundesfinanzhof mittlerweile mit Urteil vom 15. April 2015 (V R 44/14) zur Frage des anteiligen Vorsteuerabzugs entschieden habe.

    Nach dem im Laufe des Klagverfahrens ergangenen Urteils des BFH vom 15. April 2015 (V R 44/14) sei eine Aufteilung der Vorsteuer aus der Rechnung des Insolvenzverwalters nach dem Verhältnis der unternehmerischen zu den privaten Verbindlichkeiten, die als Insolvenzforderung geltend gemacht wurden, vorzunehmen.

    cc.) Der BFH hat in den Urteilen vom 15. April 2015 (V R 44/14, BStBl. II 2015, 679) und 2. Dezember 2015 (V R 15/15, BStBl. II 2016, 486) entschieden, dass der Insolvenzverwalter eine einheitliche Leistung erbringt, die mittels Verwaltung, Verwertung und Verteilung der Insolvenzmasse des Gemeinschuldners der Befriedigung der Insolvenzgläubiger als Hauptziel des Insolvenzverfahrens dient.

    Dabei hat der BFH im Urteil vom 14. April 2015 (V R 44/14, BStBl. II 2015, 679) die Auffassung vertreten, dass der Unternehmer aus der Leistung des Insolvenzverwalters grundsätzlich im Verhältnis der unternehmerischen zu den privaten Verbindlichkeiten berechtigt sei.

    Zwar erkennt der Senat, dass sich die Urteile des BFH vom 15. April 2015 (V R 44/14, BStBl. II 2015, 679) und 2. Dezember 2015 (V R 15/15, BStBl. II 2016, 486) nicht ausdrücklich zu dem hier streitigen Sachverhalt verhalten.

    Auch scheint nach dem Leitsatz des Urteils vom 15. April 2015 (V R 44/14, BStBl. II 2015, 679) die hier vorgenommene - zweite - Aufteilung nicht erforderlich zu sein.

  • FG Nürnberg, 11.05.2010 - 2 K 1513/08

    Abzugsfähigkeit der Vorsteuerbeträge aus der Insolvenzverwaltervergütung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 15.09.2016 - 4 K 14/14
    Die Ansicht der Klägerin, welche sich u. a. auf das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 11. Mai 2010 (2 K 1513/2008, EFG 2010, 1843) stütze, werde nicht nur von der Finanzverwaltung abgelehnt.

    Zu folgen sei vielmehr der Entscheidung des Finanzgerichts Nürnberg vom 11. Mai 2010 (2 K 1513/2008), wonach ein Vorsteueranspruch aus der Rechnung der Klägerin zu 100 % zu berücksichtigen sei.

  • FG Baden-Württemberg, 30.09.2015 - 1 K 3818/14

    Vorsteueraufteilung hinsichtlich der Leistungen des Insolvenzverwalters bei der

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 15.09.2016 - 4 K 14/14
    In diesem Termin wies er in Ansehung der aktuellen Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 2. Dezember 2015, V R 15/15) sowie der finanzgerichtlichen Rechtsprechung (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 30. September 2015, 1 K 3818/14) darauf hin, dass gute Gründe dafür sprächen, dass bei der Frage der Vorsteueraufteilung nicht nur zwischen Verbindlichkeiten privater Natur und Verbindlichkeiten unternehmerischer Natur zu differenzieren sei, sondern auch im Rahmen der Verbindlichkeiten unternehmerischer Natur dahingehend, ob die insoweit maßgeblichen Verbindlichkeiten in einem Zusammenhang zu steuerfreien, den Vorsteuerabzug ausschließenden, oder mit steuerpflichtigen Ausgangsumsätzen stünden.

    Damit ist neben der Trennung privat/unternehmerisch in einem zweiten Schritt der Zusammenhang der Eingangsleistung zu unternehmerischen Ausschlussumsätzen zu prüfen (vgl. auch FG Baden-Württemberg, Urteil vom 30. September 2015, 1 K 3818/14, EFG 2015, 2245).

  • FG München, 21.04.2010 - 3 K 3736/07

    Vorsteuerabzug aus Vergütungsrechnung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 15.09.2016 - 4 K 14/14
    Auch das Finanzgericht München lasse in seinem Urteil vom 21. April 2010 (3 K 3736/07, EFG 2011, 1199) den Vorsteuerabzug aus einer Rechnung des Insolvenzverwalters nicht zu, wenn im Insolvenzverfahren steuerfreie Umsätze erzielt worden seien.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht