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   FG Schleswig-Holstein, 16.02.2017 - 4 K 56/15   

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FG Schleswig-Holstein, 16.02.2017 - 4 K 56/15 (https://dejure.org/2017,25585)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16.02.2017 - 4 K 56/15 (https://dejure.org/2017,25585)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16. Februar 2017 - 4 K 56/15 (https://dejure.org/2017,25585)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG 2009, § 20 Abs 1 Nr 1 EStG 2009, § 20 Abs 1 Nr 7 EStG 2009, § 32b Abs 1 S 1 Nr 3 EStG 2009, § 180 Abs 3 S 1 Nr 1 AO
    Einkommensteuerliche Qualifikation von Beteiligungen an Erdöl- und Erdgas-Förderanlagen in den USA - Atypisch stille Gesellschaft - Abgrenzung zu Genussrechten - Negativer Progressionsvorbehalt - Gesonderte Feststellung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Begründung eine Mitunternehmerschaft in Form einer zweigliedrigen atypisch stillen Gesellschaft durch den Erwerb von Anteilen an von einem sog. Operator betriebenen Anlagen in den USA - Verlust aus atypisch stiller Gesellschaft - keine gesonderte und einheitliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Einkünfte aus einer ausländischen Beteiligung | Anwendung des negativen Progressionsvorbehalts bei Verlusten aus der Beteiligung an Erdöl- und Erdgasförderanlagen in den USA

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anwendung des negativen Progressionsvorbehalts bei Verlusten aus der Beteiligung an Erdöl- und Erdgasförderanlagen in den USA

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2017, 1270
  • NZG 2017, 1160
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • FG Düsseldorf, 15.11.2012 - 11 K 234/11

    Beteiligung durch sog. Working Interests an amerikanischen Erdöl- und

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 16.02.2017 - 4 K 56/15
    stellten nach den Grundsätzen des Urteils des Finanzgerichts Düsseldorf vom 15.11.2012 11 K 234/11 E (Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2013, 295) keine im Inland steuerfreien gewerblichen Einkünfte nach Art. 7 Abs. 1 DBA USA dar, sondern steuerpflichtige Dividendeneinkünfte nach Art. 10 Abs. 5 Satz 1 und Abs. 1 DBA USA i.V.m. § 20 Abs. 1 EStG, da die Beteiligung als Genussrecht anzusehen sei.

    Der dem Urteil des FG Düsseldorf vom 15.11.2012 11 K 234/11 E (EFG 2013, 295) zu Grunde liegenden Sachverhalt sei mit dem Streitfall vergleichbar, da auch dort nicht lediglich Anteile an den Rechten, sondern auch an den Förderanlagen und an den geförderten Rohstoffen erworben worden seien und das Risiko bestanden habe, das eingesetzte Kapital vollständig zu verlieren.

    Der in dem vom Beklagten angeführten Urteil des FG Düsseldorf vom 15. November 2012 11 K 234/11 E (EFG 2013, 295) zu Grunde gelegte Sachverhalt sei hinsichtlich der Ausführungen zum sog. Working Interest nicht auf den Streitfall anzuwenden, da die Beteiligung in diesem Sachverhalt nicht mit den vom Kläger erworbenen Beteiligungen vergleichbar sei.

    Es sei zudem nicht ersichtlich, aus welchen Gründen das Urteil des FG Düsseldorf vom 15. November 2012 11 K 234/11 E (EFG 2013, 295) nicht auf den Streitfall anwendbar sein sollte.

    Das Genussrecht begründet keine mitgliedschaftlichen Rechte, sondern erschöpft sich in einem geldwerten Anspruch (FG Düsseldorf, Urteil vom 15. November 2012 11 K 234/11 E, EFG 2013, 295; Merkt in Schmidt/Lutter, Aktiengesetz Kommentar, 3. Aufl., § 221 Rz. 45, m.w.N.), der bei einem qualifizierten Genussrecht auch in einer Beteiligung am Gewinn und am Liquidationserlös bestehen kann.

  • BFH, 05.02.2014 - I R 48/11

    Ausnahmsweiser Abzug "finaler" ausländischer Betriebstättenverluste bei der

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 16.02.2017 - 4 K 56/15
    Die in Art. 23 DBA-USA geregelte Freistellungsmethode findet auf Gewinne und Verluste aus einer Betriebsstätte gleichermaßen Anwendung (BFH-Urteil vom 5. Februar 2014 I R 48/11, BFHE 244, 371, m.w.N.).
  • BFH, 22.05.1991 - I R 32/90

    Zur Ermittlung des gewerblichen Gewinns einer ausländischen Personengesellschaft

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 16.02.2017 - 4 K 56/15
    Die im Rahmen des Progressionsvorbehalts nach § 32b Abs. 1 Nr. 3 EStG zu berücksichtigenden Einkünfte sind nach deutschem Steuerrecht zu ermitteln (vgl. BFH-Urteil vom 22. Mai 1991 I R 32/90, BStBl II 1992, 94).
  • FG München, 29.03.2011 - 12 K 3991/09

    Sämtliche Erträge aus einem als sonstige Kapitalforderung einzuordnenden

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 16.02.2017 - 4 K 56/15
    Neben diesen qualifizierten Genussrechten mit Beteiligungscharakter gehören auch Bezüge aus einfachen Genussrechten als Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG zu den Einkünften aus Kapitalvermögen (BFH-Urteil vom 14. Juni 2005 VIII R 73/03, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2005, 861, unter II.1.c aa; FG München, Urteil vom 29. März 2011 12 K 3991/09, EFG 2011, 1522).
  • BFH, 31.05.2012 - IV R 40/09

    Kein Mitunternehmerrisiko bei Umwandlung wertloser Forderung in atypisch stille

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 16.02.2017 - 4 K 56/15
    Eine Mitunternehmerstellung liegt vor, wenn der nicht an der Unternehmensführung beteiligte stille Gesellschafter am laufenden Gewinn und Verlust teilnimmt und bei Auflösung der Gesellschaft einen Anteil an den Wertsteigerungen des Betriebsvermögens einschließlich des Geschäftswerts erhält; in diesem Fall reicht es aus, dass der stille Gesellschafter Mitunternehmerinitiative durch Ausübung der Stimm-, Kontroll- und Widerspruchsrechte eines Kommanditisten entfalten kann (BFH-Urteile vom 1. Juli 2010 IV R 100/06, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH/NV- 2010, 2056, unter II.2.a bb; vom 31. Mai 2012 IV R 40/09, BFH/NV 2012, 1440, unter II.2.a).
  • BFH, 08.12.2016 - IV R 8/14

    Gewerbesteuerrechtliche Folgen der atypisch stillen Beteiligung am Handelsgewerbe

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 16.02.2017 - 4 K 56/15
    Maßgeblich hierfür ist, dass der stille Gesellschafter Mitunternehmerinitiative entfalten kann und ein Mitunternehmerrisiko trägt (Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 8. Dezember 2016 IV R 8/14, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFHE- 256, 175).
  • BFH, 14.06.2005 - VIII R 73/03

    "Beteiligung am Kapital der Gesellschaft" i.S. von § 17 EStG bei Genussrechten

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 16.02.2017 - 4 K 56/15
    Neben diesen qualifizierten Genussrechten mit Beteiligungscharakter gehören auch Bezüge aus einfachen Genussrechten als Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG zu den Einkünften aus Kapitalvermögen (BFH-Urteil vom 14. Juni 2005 VIII R 73/03, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2005, 861, unter II.1.c aa; FG München, Urteil vom 29. März 2011 12 K 3991/09, EFG 2011, 1522).
  • BFH, 08.04.2008 - VIII R 3/05

    Kapitalvermögen; Abgrenzung zwischen stiller Gesellschaft und

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 16.02.2017 - 4 K 56/15
    Ein (einfaches oder qualifiziertes) Genussrecht liegt vor, wenn dem Rechtsinhaber gegen das ausgebende Unternehmen zwar schuldrechtliche Ansprüche, nicht aber gesellschaftsrechtlich geprägte Mitgliedschaftsrechte vermittelt werden; dies gilt auch dann, wenn dem Rechtsinhaber Vermögensrechte gewährt werden, die typischerweise nur Gesellschaftern zustehen, dem Rechtsinhaber aber keine aktiven Mitverwaltungsrechte eingeräumt werden (BFH-Urteil vom 8. April 2008 VIII R 3/05, BStBl II 2008, 852, m.w.N.).
  • FG Schleswig-Holstein, 25.11.1999 - II 587/95

    Nichtvorliegen einer Mitunternehmerschaft im Fall der typisch stillen

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 16.02.2017 - 4 K 56/15
    Die Erträge des Klägers aus der Beteiligung an den vom Operator betriebenen Erdöl- und Erdgas-Förderanlagen führen auch nicht zu Einkünften aus Kapitalvermögen i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG, da der Kläger im Streitfall nicht als (typischer) stiller Gesellschafter am Handelsgewerbe des Operators beteiligt ist (vgl. hierzu Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 25. November 1999 II 587/95, juris).
  • BFH, 01.07.2010 - IV R 100/06

    Keine verlustbedingte Teilwertabschreibung einer atypisch stillen Beteiligung -

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 16.02.2017 - 4 K 56/15
    Eine Mitunternehmerstellung liegt vor, wenn der nicht an der Unternehmensführung beteiligte stille Gesellschafter am laufenden Gewinn und Verlust teilnimmt und bei Auflösung der Gesellschaft einen Anteil an den Wertsteigerungen des Betriebsvermögens einschließlich des Geschäftswerts erhält; in diesem Fall reicht es aus, dass der stille Gesellschafter Mitunternehmerinitiative durch Ausübung der Stimm-, Kontroll- und Widerspruchsrechte eines Kommanditisten entfalten kann (BFH-Urteile vom 1. Juli 2010 IV R 100/06, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH/NV- 2010, 2056, unter II.2.a bb; vom 31. Mai 2012 IV R 40/09, BFH/NV 2012, 1440, unter II.2.a).
  • BFH, 19.02.2020 - I R 38/17

    Feststellungsverfahren bei Möglichkeit des Bestehens einer Mitunternehmerschaft

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 16.02.2017 - 4 K 56/15 aufgehoben.

    Das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht (FG) gab der Klage mit Urteil vom 16.02.2017 - 4 K 56/15, den Beteiligten zugestellt am 26.05.2017, statt.

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2017, 1270 veröffentlicht.

    Das FA beantragt, das Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG vom 16.02.2017 - 4 K 56/15 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

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