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   FG Schleswig-Holstein, 17.04.2013 - 5 K 156/12   

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FG Schleswig-Holstein, 17.04.2013 - 5 K 156/12 (https://dejure.org/2013,10192)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17.04.2013 - 5 K 156/12 (https://dejure.org/2013,10192)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17. April 2013 - 5 K 156/12 (https://dejure.org/2013,10192)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kosten eines ausländischen Rechtsanwalts als außergewöhnliche Belastung i.R.d. Beauftragung eines britischen Rechtsanwalts für ein Scheidungsfolgenverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 33 Abs. 1 EStG; § 623 Abs. 1 ZPO; § 1564 BGB
    Kosten eines ausländischen Rechtsanwaltes als außergewöhnliche Belastung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kosten eines ausländischen Rechtsanwaltes als außergewöhnliche Belastung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kosten eines ausländischen Rechtsanwaltes können als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sein

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastung

  • przytulla.de (Kurzinformation)

    Rechtsanwaltskosten als außergewöhnliche Belastung geltend machen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 1127
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 12.05.2011 - VI R 42/10

    Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 17.04.2013 - 5 K 156/12
    Im Wesentlichen führt das Finanzamt aus, dass soweit sich die Kläger auf das BFH-Urteil vom 12. Mai 2011 (Az.: VI R 42/10 BStBl. II 2011, 1015) beriefen, das Bundesministerium für Finanzen mit Datum vom 20. Dezember 2011 einen Nichtanwendungserlass veröffentlicht habe (BStBl. I 2011, 1286).

    Zutreffend weist der 1. Senat des Gerichts in seinem Urteil vom 21.02.2012 (1 K 75/12, EFG 2013, 523) darauf hin, dass diese Rechtssprechung nicht mehr aktuell sei und führt weiter aus: "Durch Urteil vom 12. Mai 2011 VI R 42/10, BFH/NV 2011, 1612 hat der BFH neue Rechtsgrundsätze aufgestellt und erkannt, dass Zivilprozesskosten mit Rücksicht auf das staatliche Gewaltmonopol unabhängig vom Gegenstand des Prozesses aus rechtlichen Gründen zwangsläufig erwachsen.

    Gegebenenfalls erlangte Leistungen aus einer Rechtsschutzversicherung sind im Rahmen der Vorteilsanrechnung zu berücksichtigen (BFH-Urteil vom 12. Mai 2011 VI R 42/10, a. a. O.).

  • FG Schleswig-Holstein, 21.02.2012 - 1 K 75/11

    Anwaltskosten aus einem Scheidungsverbundverfahren als außergewöhnliche Belastung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 17.04.2013 - 5 K 156/12
    Zutreffend weist der 1. Senat des Gerichts in seinem Urteil vom 21.02.2012 (1 K 75/12, EFG 2013, 523) darauf hin, dass diese Rechtssprechung nicht mehr aktuell sei und führt weiter aus: "Durch Urteil vom 12. Mai 2011 VI R 42/10, BFH/NV 2011, 1612 hat der BFH neue Rechtsgrundsätze aufgestellt und erkannt, dass Zivilprozesskosten mit Rücksicht auf das staatliche Gewaltmonopol unabhängig vom Gegenstand des Prozesses aus rechtlichen Gründen zwangsläufig erwachsen.

    Auf Betreiben seiner geschiedenen Ehefrau und wegen der letztlich von ihr rechtshängig gemachten Klage musste sich der Kläger - wie es der 1. Senat in seinem Urteil vom 21.02.2012 a.a.O. treffend formuliert - dem Verfahren ohne jeden eigenen Gestaltungsspielraum stellen.

    Im Hinblick auf die Urteile des 1. Senats vom 21.02.2012 (1 K 75/11; Revision anhängig VI R 70/12), des FG Düsseldorf vom 20.2.2013 (15 K 2052/12 E, juris; Revision anhängig VI R 14/13) und des FG München vom 21.8.2012 (10 K 800/10, EFG 2013, 451; Revision anhängig VI R 69/12) war die Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FGO zuzulassen.

  • BFH, 20.01.2016 - VI R 14/13

    Durch Vergleich entstandene Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 17.04.2013 - 5 K 156/12
    Im Hinblick auf die Urteile des 1. Senats vom 21.02.2012 (1 K 75/11; Revision anhängig VI R 70/12), des FG Düsseldorf vom 20.2.2013 (15 K 2052/12 E, juris; Revision anhängig VI R 14/13) und des FG München vom 21.8.2012 (10 K 800/10, EFG 2013, 451; Revision anhängig VI R 69/12) war die Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FGO zuzulassen.
  • BFH, 10.03.2016 - VI R 69/12

    Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 17.04.2013 - 5 K 156/12
    Im Hinblick auf die Urteile des 1. Senats vom 21.02.2012 (1 K 75/11; Revision anhängig VI R 70/12), des FG Düsseldorf vom 20.2.2013 (15 K 2052/12 E, juris; Revision anhängig VI R 14/13) und des FG München vom 21.8.2012 (10 K 800/10, EFG 2013, 451; Revision anhängig VI R 69/12) war die Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FGO zuzulassen.
  • BFH, 20.01.2016 - VI R 70/12

    Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 17.04.2013 - 5 K 156/12
    Im Hinblick auf die Urteile des 1. Senats vom 21.02.2012 (1 K 75/11; Revision anhängig VI R 70/12), des FG Düsseldorf vom 20.2.2013 (15 K 2052/12 E, juris; Revision anhängig VI R 14/13) und des FG München vom 21.8.2012 (10 K 800/10, EFG 2013, 451; Revision anhängig VI R 69/12) war die Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FGO zuzulassen.
  • FG Düsseldorf, 20.02.2013 - 15 K 2052/12

    Finanzgericht entscheidet erneut gegen Nichtanwendungserlass der Finanzverwaltung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 17.04.2013 - 5 K 156/12
    Im Hinblick auf die Urteile des 1. Senats vom 21.02.2012 (1 K 75/11; Revision anhängig VI R 70/12), des FG Düsseldorf vom 20.2.2013 (15 K 2052/12 E, juris; Revision anhängig VI R 14/13) und des FG München vom 21.8.2012 (10 K 800/10, EFG 2013, 451; Revision anhängig VI R 69/12) war die Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FGO zuzulassen.
  • FG München, 21.08.2012 - 10 K 800/10

    Kosten eines Ehescheidungsverfahrens als außergewöhnliche Belastungen

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 17.04.2013 - 5 K 156/12
    Im Hinblick auf die Urteile des 1. Senats vom 21.02.2012 (1 K 75/11; Revision anhängig VI R 70/12), des FG Düsseldorf vom 20.2.2013 (15 K 2052/12 E, juris; Revision anhängig VI R 14/13) und des FG München vom 21.8.2012 (10 K 800/10, EFG 2013, 451; Revision anhängig VI R 69/12) war die Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FGO zuzulassen.
  • BFH, 15.06.2016 - VI R 26/13

    Prozesskosten im Zusammenhang mit einem Scheidungsfolgeverfahren nach britischem

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 17. April 2013  5 K 156/12 aufgehoben.

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2013, 1127 veröffentlichten Gründen statt.

    Es beantragt, das Urteil des FG Schleswig-Holstein vom 17. April 2013  5 K 156/12 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • FG Thüringen, 14.05.2014 - 3 K 830/13

    Anwaltskosten in Zusammenhang mit Scheidungsfolgesachen (Zugewinnausgleich etc.)

    Diese Rechtsprechung ist nach Auffassung des Senats im Hinblick auf die o.g. Grundsatzentscheidung des BFH vom 12.5.2011 (VI R 42/10, a.a.O.) jedoch überholt (vgl. ebenso FG Köln, Urteil vom 26. Juni 2013 7 K 2700/12, EFG 2013, 1665, Rev. eingelegt, Az. des BFH: VI R 56/13; FG Düsseldorf, Urteil vom 19. Februar 2013 10 K 2392/12 E, EFG 2013, 933, Rev. eingelegt, Az. des BFH: VI R 16/13; Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteile vom 21. Februar 2012 1 K 75/11, EFG 2013, 523, Rev. anhängig, Az. des BFH: VI R 70/12; vom 17. April 2013 5 K 156/12, EFG 2013, 1127, Rev. eingelegt, Az. des BFH: VI R 26/13; a.A. FG München vom 21. August 2012 10 K 800/10, EFG 2013, 451, Rev. anhängig, Az. des BFH: VI R 69/12).
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