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   FG Schleswig-Holstein, 18.08.2004 - 3 K 200/02   

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https://dejure.org/2004,8261
FG Schleswig-Holstein, 18.08.2004 - 3 K 200/02 (https://dejure.org/2004,8261)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18.08.2004 - 3 K 200/02 (https://dejure.org/2004,8261)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18. August 2004 - 3 K 200/02 (https://dejure.org/2004,8261)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Splittingtarife für eingetragene Lebenspartnerschaften; Antrag auf eine steuerrechtliche Zusammenveranlagung von Lebenspartnern auf Grund einer Gleichstellung mit der Ehe; Eröffnung der Möglichkeit einer Zusammenveranlagung von Lebenspartnern einer eingetragenen ...

  • lsvd.de PDF

    Lebenspartnerschaft - Zusammenveranlagung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Besteuerung der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft verfassungsgemäß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Lebenspartnerschaft kann nicht mit Ehe gleichgestellt werden - Kein Vorteil für Lebenspartner

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    EStG § 32a Abs. 5
    Kein Ehegattentarif für eingetragene Lebenspartnerschaft

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    EStG § 32a Abs. 5
    Kein Ehegattentarif für eingetragene Lebenspartnerschaft

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 51
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 26.01.2006 - III R 51/05

    Keine Zusammenveranlagung und Splittingtarif für eingetragene Lebenspartner

    b) Nach zutreffender Entscheidung des FG fehlt es im Streitfall aber jedenfalls an einer planwidrigen Regelungslücke durch den Gesetzgeber (vgl. auch Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 18. August 2004 3 K 200/02, EFG 2005, 51); denn der Gesetzgeber hat bewusst von einer einkommensteuerlichen Gleichstellung von Ehegatten und Partnern einer gleichgeschlechtlichen Gemeinschaft abgesehen.

    Auch die FG halten übereinstimmend die Nichtanwendung des Splittingtarifs bei Lebenspartnerschaften für verfassungsgemäß (vgl. Urteile des FG des Saarlandes vom 21. Januar 2004 1 K 466/02, EFG 2004, 568; des Schleswig-Holsteinischen FG in EFG 2005, 51; des FG Hamburg vom 8. Dezember 2004 II 510/03, EFG 2005, 705; des Niedersächsischen FG vom 15. Dezember 2004 2 K 292/03, EFG 2005, 606; des FG Berlin vom 21. Juni 2004 9 K 9214/03, Internationales Steuerrecht 2005, 540, und 9 K 9037/03, EFG 2005, 1202, jeweils m.w.N.; zur vergleichbaren Problemstellung der Steuerklasse für den eingetragenen Lebenspartner bei der Erbschaftsteuer: Urteil des Niedersächsischen FG vom 24. August 2005 3 K 55/04, EFG 2005, 1949).

  • FG Berlin, 23.02.2006 - 1 K 1512/02

    Keine Zusammenveranlagung gleichgeschlechtlicher Lebenspartner zur

    Der Senat folgt insoweit ausdrücklich der Argumentation des FG Schleswig-Holstein im Urteil vom 18. August 2004 (- 3 K 200/02 -, EFG 2005, 51, 52).

    Eine gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßende und damit verfassungswidrige Ungleichbehandlung der Lebenspartner gegenüber Ehegatten lässt sich angesichts des vom BVerfG heraus-gestellten verfassungsrechtlichen Unterschiedes zwischen der verschiedengeschlechtlichen bürgerlichrechtlichen Ehe und der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft nach dem LPartG, der Entstehungsgeschichte dieses Gesetzes und des nicht Gesetz gewordenen LPartGErgG sowie der nach dem In-Kraft-Treten des LPartG aufrecht erhaltenen ausschließlichen Anknüpfung des Splittingtarifs an eine bestehende Ehe nicht feststellen (so auch FG Schleswig-Holstein, [rechtskräftiges] Urteil vom 18. August 2004 - 3 K 200/02 -, EFG 2005, 51, 52 f.; FG Hamburg, Urteil vom 8. Dezember 2004 - II 510/03 -, EFG 2005, 705, 706; Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 15. Dezember 2004 - 2 K 292/03 -, EFG 2005, 606, 607; vgl. auch für erbschaftsteuerrechtliche Regelungen, die auf Ehegatten beschränkt sind: FG Köln, Urteil vom 29. Juni 2005 - 9 K 1041/03 -, EFG 2005, 1788, 1789; Niedersächsisches FG, Urteil vom 24. August 2005 a.a.O.).

    Er verlässt diesen Gestaltungsspielraum, wenn er wirtschaftlich gleich gelagerte Sachverhalte ohne sachlichen Grund einer unterschiedlichen Steuer unterwirft, ist aber andererseits auch im Einkommensteuerrecht von Verfassungs wegen nicht zur reinen Verwirklichung des Prinzips der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit verpflichtet, sondern darf sich dabei auch von sozial- und/oder gesellschaftspolitischen Erwägungen und Absichten leiten lassen (vgl. FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 18. August 2004 a.a.O., S. 52 m.w.N.).

    Der Senat schließt sich insoweit ausdrücklich den Ausführungen des FG des Saarlandes in seinem Urteil vom 21. Januar 2004 (a.a.O., S. 569 ff.) an, wie bereits das FG Schleswig-Holstein (Urteil vom 18. August 2004 a.a.O.), das FG Hamburg (Urteil vom 8. Dezember 2004 a.a.O.) und das Niedersächsische Finanzgericht (Urteil vom 15. Dezember 2004 a.a.O.).

  • FG Köln, 13.06.2005 - 15 K 284/04

    Keine Zusammenveranlagung für Mitglieder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft

    Angesichts der vom BVerfG zum LPartG in seinem Urteil vom 17. Juli 2002 (aaO) herausgestellten verfassungsrechtlichen Unterschiede, der Entstehungsgeschichte des LPartG und des nicht Gesetz gewordenen LPartG-Ergänzungsgesetzentwurfes sowie der nach dem Inkrafttreten des LPartG aufrecht erhaltenen ausschließlichen Anknüpfung des Splittingtarifs an eine bestehende Ehe kommt eine verfassungskonforme Auslegung nicht in Betracht (Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 18. August 2004 3 K 200/02, EFG 2005, 51).

    Der Senat ist daher der Ansicht, dass das Ehegattensplitting eine an dem Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Ehepaare orientierte sachgerechte Besteuerung darstellt (FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 18. August 2004 aaO).

    Zur weiteren Begründung verweist der Senat auf die Ausführungen des FG Schleswig-Holstein in seinem Urteil vom 18. August 2004 (aaO), denen der Senat folgt.

  • FG Niedersachsen, 15.12.2004 - 2 K 292/03

    Steuerliche Zusammenveranlagung von Partnern einer Lebenspartnerschaft;

    Angesichts des verfassungsrechtlichen Unterschiedes zwischen der verschieden-geschlechtlichen bürgerlichrechtlichen Ehe und der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft nach dem LPartG, der Entstehungsgeschichte dieses Gesetzes und des nicht Gesetz gewordenen LPartG-Ergänzungsgesetzes sowie der nach dem Inkrafttreten des LPartG aufrecht erhaltenen ausschließlichen Anknüpfung des Splittingtarifs an eine bestehende Ehe sieht der Senat ebenso wie das Finanzgericht des Saarlandes (Urteil vom 21. Januar 2004, 1 K 466/02, Deutsche Steuerzeitung -DStZ- 2004, 265), und das Finanzgericht Schleswig-Holstein (FG Schleswig-Holstein vom 18. August 2004, 3 K 200/02, Juris-Nr.: STRE 200471500) keine Möglichkeit, das Ehegattensplitting im Wege einer verfassungskonformen Auslegung auch auf die Besteuerung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft nach dem LPartG anzuwenden.

    Denn jede verfassungskonforme Auslegung findet ihre Grenze dort, wo sie - wie hier - mit dem Wortlaut und dem klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers in Widerspruch treten würde (BVerfG-Beschluss vom 30. Juni 1964, 1 BvL 16-25/62, Entscheidungen des BVerfG -BVerfGE- 18, 97, vgl. auch ergänzend FG Saarland vom 21. Januar 2004, 1 K 466/02, DStZ 2004, 265 und FG Schleswig-Holstein vom 18. August 2004, 3 K 200/02, Juris-Nr.: STRE 200471500).

    Der Senat schließt sich insoweit den Ausführungen des Finanzgerichts des Saarlandes in seiner Entscheidung vom 21. Januar 2004, 1 K 466/02 (DStZ 2004, 265) und des FG Schleswig-Holstein vom 18.8.2004 (3 K 200/02, StE 2004, 714) an.

  • FG Köln, 29.06.2005 - 9 K 1041/03

    Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft erbschaftsteuerlich nicht einem

    Diese Begünstigung ermöglicht auch steuerrechtliche Privilegierungen von Ehegatten gegenüber Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft (vgl. BFH-Urteil vom 25. April 2001 II R 72/00, BFHE 194, 462, BStBl II 2001, 610) oder Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft (vgl. hinsichtlich der erbschaftsteuerlichen Vergünstigungen in §§ 15 Abs. 1 und 16 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG: FG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Dezember 2003 4 V 4529/03 A (Erb), EFG 2004, 517 und hinsichtlich der einkommensteuerlichen Vergünstigungen durch das Ehegattensplitting: FG des Saarlandes, Urteil vom 21. Januar 2004 1 K 466/02, EFG 2004, 568; Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 18. August 2004 3 K 200/02, EFG 2005, 51; FG Hamburg, Urteil vom 8. Dezember 2004 II 510/03, EFG 2005, 705 und Niedersächsisches FG, Urteil vom 15. Dezember 2004 2 K 292/03, EFG 2005, 606).
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