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   FG Schleswig-Holstein, 19.02.2013 - 3 K 111/12   

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FG Schleswig-Holstein, 19.02.2013 - 3 K 111/12 (https://dejure.org/2013,3936)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19.02.2013 - 3 K 111/12 (https://dejure.org/2013,3936)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19. Februar 2013 - 3 K 111/12 (https://dejure.org/2013,3936)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 34 Abs 2 Nr 1 EStG 2002, § 24 Nr 1 Buchst a EStG 2002, § 16 Abs 3 S 1 EStG 2002, § 89b HGB, § 34 Abs 2 Nr 2 EStG 2002
    Abgrenzung zwischen Betriebsaufgabe und bloßer Betriebsverlegung bei einem Handelsvertreter - Ausgleichsanspruch - Keine ermäßigte Besteuerung von Entschädigungen für die Nichtausübung der Vertretertätigkeit bis zur zivilrechtlichen Beendigung des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tarifbegünstigte Betriebsaufgabe bei Beendigung einer Vertretung durch einen Handelsvertreter und anschließender Übernahme einer anderen Vertretung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 16; EStG § 24 Nr. 1; EStG § 34; HGB § 89b
    Keine tarifbegünstigte Betriebsausgabe bei Aufgabe der bisherigen und Übernahme einer anderen Vertretung der gleichen Branche durch einen Handelsvertreter

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine tarifbegünstigte Betriebsausgabe bei Aufgabe der bisherigen und Übernahme einer anderen Vertretung der gleichen Branche durch einen Handelsvertreter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Monatliche Entschädigungen an Handelsvertreter wegen Nichtausübung der Handelsvertretung unterliegen nicht dem ermäßigten Steuersatz

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Steuersatz für Handelsvertreter-Entschädigung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zur Tarifbegünstigung bei Entschädigung an einen Handelsvertreter

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Steuersatz für Handelsvertreter-Entschädigung

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    AA des VV, Tarifbegünstigung, Abgrenzung Betriebsaufgabe / Sitzverlegung, Aufgabegewinn, Wechsel der Vertretung

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Keine Steuerermäßigung monatlicher Entschädigung für Nichtausübung der Handelsvertretung

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2013, 1622
  • EFG 2013, 688
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 16.12.1992 - X R 52/90

    Voraussetzungen für Tätigkeitsbeendigung bei tarifbegünstigter

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 19.02.2013 - 3 K 111/12
    aa) Die Veräußerung des ganzen Gewerbebetriebes i.S. dieser Regelung setzt voraus, dass alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang auf einen Erwerber übertragen werden (st. BFH-Rspr., vgl. BFH-Urteile vom 17.07.2008, X R 40/07, BStBl II 2009, 43 und vom 16.12.1992, X R 52/90, BStBl II 1994, 838; Schmidt, EStG, 31. Auflage 2012, § 16 Rz. 90; Blümich, EStG, § 16 Rz. 180; Herrmann/Heuer/Raupach, EStG, § 16 Rz. 127 m.w.N.).

    Eine Aufgabe des ganzen Gewerbebetriebes i.S. des § 16 Abs. 3 Satz 1 EStG liegt vor, wenn aufgrund eines Entschlusses, den Betrieb aufzugeben, die bisher in diesem Betrieb entfaltete gewerbliche Tätigkeit endgültig eingestellt wird und alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang entweder insgesamt in das Privatvermögen überführt, anderen betriebsfremden Zwecken zugeführt, an verschiedene Erwerber veräußert oder teilweise veräußert, teilweise in das Privatvermögen überführt werden, so dass der Betrieb als selbstständiger Organismus des Wirtschaftslebens zu bestehen aufhört (BFH-Urteil vom 16.12.1992, X R 52/90, BStBl II 1994, 838).

  • BFH, 16.03.1993 - XI R 10/92

    Steuertarif - Entschädigung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 19.02.2013 - 3 K 111/12
    Die Entschädigungen nach § 24 Nr. 1 a - c EStG erfassen jeweils unterschiedliche Sachverhalte und sind an unterschiedliche Voraussetzungen geknüpft, so dass die jeweiligen Entschädigungen getrennt zu beurteilen sind (BFH, Urteil vom 16.03.1993, XI R 10/92, BStBl II 1993, 497).

    Die Anwendung des § 34 Abs. 1 und 2 EStG verlangt daher, dass in den Fällen des § 24 Nr. 1 a EStG bzw. § 24 Nr. 1 b EStG die Entschädigung für entgehende mehrjährige Einnahmen bzw. für die Nichtausübung einer mehrjährigen Tätigkeit in einem Betrag gezahlt worden sein muss oder dass Entschädigungen für entgehende einjährige Einnahmen bzw. für die Nichtausübung einer einjährigen Tätigkeit in einem anderen Jahr ausgezahlt worden sind und dadurch ein Progressionsnachteil entstanden ist (vgl. BFH, Urteil vom 16.03.1993, XI R 10/92, BStBl II 1993, 497).

  • BFH, 17.07.2008 - X R 40/07

    Steuerbegünstigte Betriebsveräußerung, wenn der Veräußerer als Berater des

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 19.02.2013 - 3 K 111/12
    aa) Die Veräußerung des ganzen Gewerbebetriebes i.S. dieser Regelung setzt voraus, dass alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang auf einen Erwerber übertragen werden (st. BFH-Rspr., vgl. BFH-Urteile vom 17.07.2008, X R 40/07, BStBl II 2009, 43 und vom 16.12.1992, X R 52/90, BStBl II 1994, 838; Schmidt, EStG, 31. Auflage 2012, § 16 Rz. 90; Blümich, EStG, § 16 Rz. 180; Herrmann/Heuer/Raupach, EStG, § 16 Rz. 127 m.w.N.).

    Der Senat teilt die Auffassung des Klägers, dass auch der Kundenstamm wesentliche Betriebsgrundlage einer Handelsvertretung ist (vgl. BFH-Urteile vom 26.11.2009, III R 40/07, BStBl II 2010, 609 und vom 17.07.2008, X R 40/07, BStBl II 2009, 43; vgl. auch BFH-Urteil vom 09.10.1996, XI R 71/95, BStBl II 1997, 236).

  • BFH, 26.01.2011 - IX R 20/10

    Außerordentliche Einkünfte aus Entschädigungen

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 19.02.2013 - 3 K 111/12
    Zudem werden außerordentliche Einkünfte i.S. des § 34 Abs. 1 und 2 EStG in ständiger Rechtsprechung grundsätzlich nur dann bejaht, wenn die zu begünstigenden Einkünfte in einem Veranlagungszeitraum zu erfassen sind und durch die Zusammenballung von Einkünften erhöhte steuerliche Belastungen entstehen (BFH, Urteil vom 26.01.2011, IX R 20/10, BStBl II 2012, 659 m.w.N.).

    Diese abzumildern, ist der Zweck der Billigkeitsregelung des § 34 Abs. 1 und 2 Nr. 2 EStG (BFH, Urteil vom 26.01.2011, IX R 20/10, BStBl II 2012, 659).

  • BFH, 19.04.1966 - I 221/63

    Tarifbegünstigte Betriebsaufgabe - Beendigung der bisherigen Vertretungen und

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 19.02.2013 - 3 K 111/12
    Nur eine vollkommene Änderung des bisherigen Charakters der unternehmerischen Tätigkeit könnte zu einer anderen Beurteilung führen (vgl. BFH, Urteil vom 19.04.1966, I 2221/63, BStBl III 1966, 459; Schmidt, EStG, 31. Auflage 2012, § 16 Rz. 104; Blümich, EStG, § 16 Rz. 487; Herrmann/Heuer/Raupach, EStG, § 16 Rz. 406 a.E. "Handelsvertreter"; Littmann/Bitz/Pust, EStG, § 16 Rz. 79).
  • BFH, 20.01.1989 - X R 10/86

    Zur Aktivierung und Abschreibung eines entgeltlich erworbenen

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 19.02.2013 - 3 K 111/12
    Zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen einer Handelsvertretung gehört das immaterielle Wirtschaftsgut "Vertreterrecht", d.h. im Streitfall die von der X dem Kläger verschaffte - rechtlich verfestigte - wirtschaftliche Chance, Provisionseinnahmen in einem bestimmten Bezirk zu erzielen (vgl. BFH, Urteil vom 18.01.1989, X R 10/86, BStBl II 1989, 549).
  • BFH, 09.10.1996 - XI R 71/95

    Gewerbebetrieb - Betriebsaufgaben - Heimvorführung - Beraterinnen - Entgeltliche

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 19.02.2013 - 3 K 111/12
    Der Senat teilt die Auffassung des Klägers, dass auch der Kundenstamm wesentliche Betriebsgrundlage einer Handelsvertretung ist (vgl. BFH-Urteile vom 26.11.2009, III R 40/07, BStBl II 2010, 609 und vom 17.07.2008, X R 40/07, BStBl II 2009, 43; vgl. auch BFH-Urteil vom 09.10.1996, XI R 71/95, BStBl II 1997, 236).
  • BFH, 16.07.1997 - XI R 13/97

    Zur Frage der Zusammenballung von Einkünften bei Anwendung des § 34 Abs. 1 und 2

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 19.02.2013 - 3 K 111/12
    Einnahmen aus seiner neuen Tätigkeit erzielte der Kläger erst ab dem Jahr 2009, so dass er im Streitjahr auch infolge seiner neuen Tätigkeit keine höheren Einkünfte bezogen hat als er bei regulärem Verlauf des bisherigen Vertragsverhältnisses mit der X bezogen hätte (vgl. dazu auch BFH, Urteil vom 16.07.1997, XI R 13/97, BStBl II 1997, 753).
  • BFH, 28.06.2001 - IV R 23/00

    Reinvestitionsrücklage bei Land- und Forstwirten

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 19.02.2013 - 3 K 111/12
    Die Betriebsverlegung ist dadurch gekennzeichnet, dass der alte und der neue Betrieb bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise und unter der Berücksichtigung der Verkehrsauffassung wirtschaftlich identisch sind (BFH, Urteil vom 28.06.2001, IV R 23/00, BStBl II 2003, 124).
  • BFH, 26.11.2009 - III R 40/07

    Kundenstamm und Know-how als Geschäftswert, als selbständig übertragbares

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 19.02.2013 - 3 K 111/12
    Der Senat teilt die Auffassung des Klägers, dass auch der Kundenstamm wesentliche Betriebsgrundlage einer Handelsvertretung ist (vgl. BFH-Urteile vom 26.11.2009, III R 40/07, BStBl II 2010, 609 und vom 17.07.2008, X R 40/07, BStBl II 2009, 43; vgl. auch BFH-Urteil vom 09.10.1996, XI R 71/95, BStBl II 1997, 236).
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