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   FG Schleswig-Holstein, 21.11.2016 - 4 K 153/13   

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FG Schleswig-Holstein, 21.11.2016 - 4 K 153/13 (https://dejure.org/2016,50372)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21.11.2016 - 4 K 153/13 (https://dejure.org/2016,50372)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21. November 2016 - 4 K 153/13 (https://dejure.org/2016,50372)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 4 Nr 14 S 1 UStG 2005, UStG VZ 2006, UStG VZ 2007, UStG VZ 2008, § 1 HeilprG
    Tätigkeit eines sog. Heilers nicht nach § 4 Nr. 14 UStG steuerbefreit - keine vergleichbaren Regelungen zur Ausübung einer Tätigkeit als Podologe und als Heilpraktiker

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 4 Nr. 14

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuer: Handauflegen keine Tätigkeit im Sinne des Heilpraktikergesetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Tätigkeit als Handaufleger ist kein steuerbefreiter Heilberuf

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Tätigkeit eines sog. Heilers; keine Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG - keine vergleichbaren Regelungen zur Ausübung einer Tätigkeit als Podologe und als Heilpraktiker

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 128 (Kurzinformation)

    Steuerrecht | Umsatzsteuerrecht: Steuerbefreiung/Heiler ohne Heilpraktikererlaubnis

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Heiler müssen Umsatzsteuer berechnen

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • EFG 2017, 251
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BFH, 07.02.2013 - V R 22/12

    Anforderungen an Berufsqualifikation bei Heilbehandlungen - Erbringung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 21.11.2016 - 4 K 153/13
    Nicht erforderlich ist insoweit, dass der Steuerpflichtige auch bereits die Erlaubnis zur Führung der entsprechenden Berufsbezeichnung des Podologen erhalten hat (BFH-Urteil vom 7. Februar 2013, V R 22/12, BStBl II 2014, 126).

    Der BFH hat in seinem Urteil vom 7. Februar 2013 (V R 22/12, BStBl II 2014, 126) ausgeführt, dass bei der Beurteilung, ob bereits die erfolgreiche Ablegung der staatlichen Prüfung zum Podologen zum Erwerb der erforderlichen Berufsqualifikation führe, zu berücksichtigen sei, dass es der Grundsatz der steuerlichen Neutralität verbiete, gleichartige und deshalb miteinander in Wettbewerb stehende Dienstleistungen hinsichtlich der Mehrwertsteuer unterschiedlich zu behandeln.

    Insbesondere weicht der Senat mit seinen Ausführungen unter I. 2.) b.) bb.) (1) nicht von der Entscheidung des BFH vom 7. Februar 2013 (V R 22/12, BStBl II 2014, 126) ab, wonach es für die Steuerbefreiung im Bereich der Podologie nicht nötig ist, dass der Steuerpflichtige die Erlaubnis nach dem PodG innehat.

  • BVerfG, 02.03.2004 - 1 BvR 784/03

    Keine Erlaubnispflicht nach dem HeilprG für "Geistheiler"

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 21.11.2016 - 4 K 153/13
    Das Bundesverfassungsgericht habe jedoch in seinem Urteil vom 2. März 2004 (1 BvR 784/03) entschieden, dass so genannte Geistheiler ("Handauflegen") nicht unter das Heilpraktikergesetz fielen.

    Denn es sprechen gute Gründe dafür, dass die Tätigkeit eines "Heilers" selbst dann, wenn sie eine positive gesundheitliche Wirkung beim Patienten hervorruft - und damit nach ihrer Intention und Wirkung "soweit möglich, der Heilung diente" -, keinen im rechtlichen Sinne heilenden Charakter hatte sondern "etwas von einer Heilbehandlung" Verschiedenes darstellt (vgl. in diesem Sinne wohl Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 6. Juli 2016, 14 K 1338/15 unter Berufung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2004, 1 BvR 784/03, Juris zu einem "Geistheiler").

    Nach den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts im Urteil vom 2. März 2004 (1 BvR 784/03, NJW-RR 2004, 705) ist die Tätigkeit eines Heilers von der Tätigkeit eines Heilpraktikers grundsätzlich zu differenzieren.

  • BFH, 19.11.1985 - VIII R 25/85

    Klagebefugnis - Personengesellschaft - Übergang auf Rechtsnachfolger -

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 21.11.2016 - 4 K 153/13
    Dies setzt ein Verhalten des Finanzamts voraus, aus dem der Steuerpflichtige darauf schließen kann, dass eine bestimmte steuerliche Behandlung bis zu dem Zeitpunkt erfolgen wird, an dem ihm das Finanzamt eine andere Auffassung mitteilt (BFH-Urteil vom 19. November 1985 VIII R 25/85, BStBl II 198, 520).

    In gleicher Weise wird eine Bindungswirkung nicht bereits durch die steuerliche Behandlung eines bestimmten Sachverhalts im Rahmen früherer Steuerfestsetzungen ausgelöst (BFH-Urteil in BStBl II 1986, 520).

  • BFH, 05.09.1990 - X R 100/89

    Ausweisung von stillen Beteiligungen an eine Gesellschaft als Darlehen -

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 21.11.2016 - 4 K 153/13
    Dies gilt selbst dann, wenn die fehlerhafte Auffassung in einem Prüfungsbericht niedergelegt oder vom Finanzamt über eine längere Zeitspanne vertreten worden ist und der Steuerpflichtige im Vertrauen hierauf disponiert haben sollte (BFH-Urteile vom 5. September 1990 X R 100/89, BFH/NV 1991, 217; vom 14. Januar 2010 IV R 86/06, BFH/NV 2010, 1096, jeweils m. w. N.).

    Eine Äußerung des Prüfers in der Schlussbesprechung, die unzutreffende Beurteilung im Prüfungsbericht oder eine aufgrund einer Außenprüfung ergangene Steuerfestsetzung begründet keinen solchen Vertrauenstatbestand (BFH-Urteil in BFH/NV 1991, 217).

  • BFH, 14.01.2010 - IV R 86/06

    GmbH-Anteile notwendiges Sonderbetriebsvermögen II bei Vermietung von Wohnungen

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 21.11.2016 - 4 K 153/13
    Dies gilt selbst dann, wenn die fehlerhafte Auffassung in einem Prüfungsbericht niedergelegt oder vom Finanzamt über eine längere Zeitspanne vertreten worden ist und der Steuerpflichtige im Vertrauen hierauf disponiert haben sollte (BFH-Urteile vom 5. September 1990 X R 100/89, BFH/NV 1991, 217; vom 14. Januar 2010 IV R 86/06, BFH/NV 2010, 1096, jeweils m. w. N.).

    Dies setzt voraus, dass dem Steuerpflichtigen eine bestimmte steuerrechtliche Behandlung zugesagt worden ist oder das Finanzamt durch sein früheres Verhalten außerhalb einer Zusage einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat (BFH-Urteile vom 29. April 2008 VIII R 75/05, Bundesteuerblatt -BStBl- II 2008, 817; in BFH/NV 2010, 1096).

  • BFH, 30.04.2009 - V R 6/07

    Ärztlich verordnetes Funktionstraining umsatzsteuerfrei

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 21.11.2016 - 4 K 153/13
    Keine Heilbehandlungen sind demgegenüber ärztliche Leistungen oder Maßnahmen oder medizinische Eingriffe, die zu anderen Zwecken erfolgen (BFH-Urteil vom 30. April 2009, V R 6/07, BStBl II 2009, 679).

    So ist z. B. die Aufnahme der betreffenden Leistungen in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen nach § 92 SGB V, der Abschluss eines Versorgungsvertrages nach § 111 SGB V oder die Zulassung des Unternehmers oder seiner Berufsgruppe nach § 124 SGB V als Indiz für das Vorliegen der erforderlichen Berufsqualifikation anzusehen (BFH-Urteile vom 08.03.2012 V R 30/09, BStBl II 2012, 623; vom 30.04.2009 V R 6/07, BStBl II 2009, 679; s. auch Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 17. März 2016, 2 K 263/14, EFG 2016, 1119).

  • BFH, 08.03.2012 - V R 30/09

    Steuerfreiheit heileurythmischer Leistungen - Nachweis der erforderlichen

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 21.11.2016 - 4 K 153/13
    Nach dem auch im Umsatzsteuerrecht geltenden Abschnittsprinzip würden alle steuerrechtlichen Vorgänge für den Besteuerungszeitraum erfasst, ohne dass eine Bindung an die Beurteilung in einem vorangegangenen Besteuerungszeitraum bestehe (BFH-Urteil vom 8. März 2012, V R 30/09).

    So ist z. B. die Aufnahme der betreffenden Leistungen in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen nach § 92 SGB V, der Abschluss eines Versorgungsvertrages nach § 111 SGB V oder die Zulassung des Unternehmers oder seiner Berufsgruppe nach § 124 SGB V als Indiz für das Vorliegen der erforderlichen Berufsqualifikation anzusehen (BFH-Urteile vom 08.03.2012 V R 30/09, BStBl II 2012, 623; vom 30.04.2009 V R 6/07, BStBl II 2009, 679; s. auch Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 17. März 2016, 2 K 263/14, EFG 2016, 1119).

  • BFH, 08.08.2013 - V R 8/12

    Voraussetzungen einer Berufung auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL -

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 21.11.2016 - 4 K 153/13
    und dass er die dafür erforderliche Qualifikation besitzt (vgl. mit weiteren Nachweisen BFH-Urteil vom 8. August 2013, V R 8/12, BFH/NV 2014, 119).

    aa.) Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG setzt bei richtlinienkonformer Auslegung voraus, dass der Unternehmer die Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin durch ärztliche oder arztähnliche Leistungen erbringt und dabei die dafür erforderlichen Befähigungsnachweise besitzt (vgl. BFH-Urteil vom 8. August 2013, V R 8/12, BFH/NV 2014, 119 m.w.N.).

  • BFH, 29.04.2008 - VIII R 75/05

    Kein Wahlrecht zwischen der Bildung einer "normalen" und einer

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 21.11.2016 - 4 K 153/13
    Dies setzt voraus, dass dem Steuerpflichtigen eine bestimmte steuerrechtliche Behandlung zugesagt worden ist oder das Finanzamt durch sein früheres Verhalten außerhalb einer Zusage einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat (BFH-Urteile vom 29. April 2008 VIII R 75/05, Bundesteuerblatt -BStBl- II 2008, 817; in BFH/NV 2010, 1096).
  • BFH, 01.12.2011 - V R 58/09

    Keine steuerfreie Heilbehandlung durch Vitalogisten

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 21.11.2016 - 4 K 153/13
    Für die erforderliche Qualifikation könne dabei z.B. die Tätigkeit in einem rechtlichen Rahmen, unter der Kontrolle eines Medizinischen Dienstes und gemäß spezifisch festgelegter Bedingungen sprechen, deren Einhaltung durch die Eintragung in ein hierfür vorgesehenes Register bescheinigt werde (ebenso BFH-Urteil vom 1. Dezember 2011, V R 58/09, BFH/NV 2012, 1186).
  • BVerwG, 25.06.1970 - I C 53.66

    Anwendung des § 1 Abs. 2 Heilpraktikergesetz (HeilprG) auf Chiropraktik - Umfang

  • BFH, 04.12.2014 - V R 16/12

    Steuerfreie Heilbehandlungsleistungen

  • EuGH, 14.09.2000 - C-384/98

    Mehrwertsteuerbefreiung der ärztlichen Sachverständigenleistungen

  • EuGH, 18.11.2010 - C-156/09

    Verigen Transplantation Service International - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie

  • BFH, 26.10.2011 - V R 27/10

    Steuerfreiheit hygienischer Leistungen durch Ärzte - Heilbehandlungsleistung -

  • FG Rheinland-Pfalz, 28.06.2012 - 6 K 1911/11

    Umsätze eines staatlich geprüften Podologen vor Erteilung der Erlaubnis zur

  • FG Baden-Württemberg, 06.07.2016 - 14 K 1338/15

    Umsatzsteuerbarkeit und Umsatzsteuerpflicht der von einer in der Schweiz

  • FG Hamburg, 17.03.2016 - 2 K 263/14

    Umsatzsteuer: Behandlungsleistungen nach der Tomatis-Therapie nicht

  • FG Schleswig-Holstein, 09.10.2014 - 4 K 179/10

    Umsatzsteuerbefreiung für Zahnaufhellung

  • FG Niedersachsen, 11.06.2020 - 11 K 237/17

    Laborleistungen zur Bestimmung sogenannter IgG-Antikörper als

    Auch Methoden, deren Anwendung im Einzelfall positive gesundheitliche Wirkungen beim Patienten hervorrufen, können wegen fehlenden wissenschaftlichen Nachweises eines Wirkungszusammenhangs als Heilbehandlungen ausscheiden, wenn sie im rechtlichen Sinne keinen heilenden Charakter haben (FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 21. November 2016 4 K 153/13, EFG 2017, 251 = Juris Rdnr. 26 m.w.N.).
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