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   FG Schleswig-Holstein, 28.01.2008 - 5 K 255/05   

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FG Schleswig-Holstein, 28.01.2008 - 5 K 255/05 (https://dejure.org/2008,10372)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28.01.2008 - 5 K 255/05 (https://dejure.org/2008,10372)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28. Januar 2008 - 5 K 255/05 (https://dejure.org/2008,10372)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erwerbszeitpunkt als maßgeblicher Zeitpunkt für die Gewährung einer Eigenheimzulage; Zeitpunkt der steuerlichen Anerkennung eines Kaufvertrages; Anschaffungskosten bei Aufnahme eines Darlehens unter nahen Angehörigen zum Zwecke der Kaufpreiszahlung

  • Judicialis

    EigZulG § 2 Abs. 1 S. 1; ; EigZulG § 2; ; EigZulG § 8; ; EigZulG § 9; ; AO § 38; ; BGB § 607; ; BGB § 488

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Gewährung von Eigenheimzulage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen der Gewährung von Eigenheimzulage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 777
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • FG Düsseldorf, 27.08.1999 - 11 K 8986/97

    Grundstücksübertragungen zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 28.01.2008 - 5 K 255/05
    Die Klägerin war aber mit Abschluss des Kaufvertrages mit dem Anspruch der Mutter auf Zahlung des Kaufpreises gemäß § 433 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) a.F. bzw. dem entsprechenden Darlehensanspruch gemäß § 607 Abs. 1, 2 BGB a.F. (§ 488 Abs. 1 BGB n.F.) wirtschaftlich belastet (vgl. auch Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 27. August 1999, 11 K 8986/97 E, EFG 1999, 1119).

    Da es für die nach § 2 Abs. 1 S. 1, § 8 EigZulG erforderliche Entgeltlichkeit gemäß § 38 AO auf den Erwerbszeitpunkt ankommt, ist es unerheblich, ob der später - auf einem neuen Entschluss - zu anderen Konditionen verlängerte Darlehensvertrag einem Fremdvergleich standhält (vgl. auch Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 27. August 1999, 11 K 8986/97 E, EFG 1999, 1119).

    Unmaßgeblich ist auch, dass die Klägerin am 24. Dezember 1999 einen Betrag von 80.000 DM von ihrer Mutter geschenkt bekommen hat, weil es für die nach § 2 Abs. 1 S. 1, § 8 EigZulG erforderliche Entgeltlichkeit gemäß § 38 AO auf den Erwerbszeitpunkt ankommt und die Schenkung im Jahr 1999 auf einem neuen Entschluss beruhte (vgl. auch Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 27. August 1999, 11 K 8986/97 E, EFG 1999, 1119).

  • BFH, 25.04.1989 - VIII R 207/84

    Anerkennung der gewinnmindernden Wirkung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 28.01.2008 - 5 K 255/05
    Dementsprechend hing die Fälligkeit der Rückerstattung von einer jederzeit möglichen Kündigung der Klägerin bzw. deren Mutter ab (§ 609 BGB a.F., § 488 Abs. 3 BGB n.F.), was auch unter fremden Dritten nicht unüblich ist (vgl. BFH-Urteil vom 25. April 1989, VIII R 207/84, BFH/NV 1989, 495).

    Das Darlehen war jederzeit kündbar (vgl. BFH-Urteil vom 25. April 1989, VIII R 207/84, BFH/NV 1989, 495 und Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 24. November 2004, 13 K 75/04, DStRE 2005, 248).

  • BFH, 16.12.1998 - X R 139/95

    Anschaffungskosten bei Darlehensübernahme zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 28.01.2008 - 5 K 255/05
    Wird das Darlehen zwischen volljährigen, voneinander wirtschaftlich unabhängigen Verwandten vereinbart und dem Anlass nach wie von einem Fremden gewährt (z.B. zur Anschaffung oder Herstellung eines Gebäudes), ist es nach der Rechtsprechung aber unschädlich, dass es unter im einzelnen anderen Bedingungen als unter Fremden überlassen wird, soweit es sich nicht um eine verschleierte Schenkung oder um einen Missbrauch von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten handelt (BFH-Urteil vom 16. Dezember 1998, X R 139/95, BFH/NV 1999, 780).

    Jedoch schließt nicht jede Abweichung vom Üblichen ohne Weiteres die steuerliche Anerkennung eines Angehörigen-Vertragsverhältnisses aus, wenn das Darlehen - wie hier - dem Anlass nach wie von einem Fremden gewährt wird (Anschaffung eines Gebäudes) und zwischen volljährigen voneinander wirtschaftlich unabhängigen Verwandten vereinbart worden ist (vgl. BFH-Urteil vom 16. Dezember 1998, X R 139/95, BFH/NV 1999, 780).

  • BFH, 22.04.1998 - X R 163/94

    Wohneigentumsförderung bei Erwerb von Verlobten

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 28.01.2008 - 5 K 255/05
    Unberücksichtigt bleiben rechtliche Gestaltungen, die - gemessen am Maßstab der Wertungen des Gesetzgebers, die den jeweils maßgeblichen steuerrechtlichen Vorschriften zugrunde liegen - allein der Erreichung einer Steuergünstigung dienen, ohne durch andere wirtschaftliche oder sonst beachtliche außersteuerrechtliche Gründe gerechtfertigt zu sein (BFH-Urteil vom 22. April 1998, X R 163/94, BFH/NV 1999, 24).

    Den einzelnen Beweisanzeichen kann dabei ein unterschiedliches Gewicht zukommen (zum Ganzen BFH-Urteil vom 22. April 1998, X R 163/94, BFH/NV 1999, 24 m.w.N.).

  • BFH, 25.01.2000 - VIII R 50/97

    Partiarisches Darlehen zwischen Angehörigen

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 28.01.2008 - 5 K 255/05
    Nach der BFH-Rechtsprechung bedürfen langfristige Ausleihungen, zu denen jedenfalls Kredite mit einer Laufzeit von mehr als vier Jahren zu rechnen sind, auch bei günstigen Vermögensverhältnissen des Darlehensnehmers im Zeitpunkt der Kreditgewährung grundsätzlich einer werthaltigen und den Kapitalstamm umfassenden verkehrsüblichen Besicherung (BFH-Urteil vom 25. Januar 2000, VIII R 50/97, BStBl II 2000, 393).
  • BFH, 10.11.2004 - II R 44/02

    Mittelbare Grundstücksschenkung - Ehebedingte Zuwendung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 28.01.2008 - 5 K 255/05
    Die Zusage bedarf nicht der in § 518 Abs. 1 BGB bestimmten Form, muss aber nachweisbar sein (BFH-Urteil vom 10. November 2004 II R 44/02, BStBl II 2005, 188).
  • FG Baden-Württemberg, 24.11.2004 - 13 K 75/04

    Anerkennung eines zwischen Ehegatten geschlossenen Darlehensvertrags

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 28.01.2008 - 5 K 255/05
    Das Darlehen war jederzeit kündbar (vgl. BFH-Urteil vom 25. April 1989, VIII R 207/84, BFH/NV 1989, 495 und Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 24. November 2004, 13 K 75/04, DStRE 2005, 248).
  • BFH, 09.10.2001 - VIII R 5/01

    Darlehensvertrag - Vertrag zwischen nahen Angehörigen - Einkommensteuerbescheid -

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 28.01.2008 - 5 K 255/05
    Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn ein naher Angehöriger die Darlehensmittel zur Verfügung stellt und die Auszahlung des Darlehens mit dem Anspruch auf Kaufpreiszahlung verrechnet (vgl. BFH-Urteil vom 9. Oktober 2001, VIII R 5/01, BFH/NV 2002, 334).
  • BFH, 07.10.2003 - III B 5/03

    Mittelbare Grundstücksschenkung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 28.01.2008 - 5 K 255/05
    Der Fördertatbestand der Anschaffung wird dabei nur erfüllt, wenn dem Anspruchsberechtigten für den Erwerb der Eigentumswohnung eigene Aufwendungen entstanden sind, er diese also entgeltlich erworben hat (BFH-Beschluss vom 7. Oktober 2003, III B 5/03, BFH/NV 2004, 164).
  • FG Saarland, 17.03.2004 - 1 K 157/02

    Änderung der Festsetzung einer Eigenheimzulage nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 28.01.2008 - 5 K 255/05
    In diesem Zusammenhang teilt das Gericht die Auffassung des Finanzamts in der Einspruchsentscheidung, dass die von § 2 Abs. 1 S. 1, § 8 EigZulG geforderte Entgeltlichkeit des Erwerbs gemäß § 38 der Abgabenordnung (AO) zum Erwerbszeitpunkt vorliegen muss (so auch Finanzgericht des Saarlandes, Urteil vom 17. März 2004, 1 K 157/02, EFG 2004, 1032).
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