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   FG Schleswig-Holstein, 28.05.2020 - 1 K 67/17   

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https://dejure.org/2020,40444
FG Schleswig-Holstein, 28.05.2020 - 1 K 67/17 (https://dejure.org/2020,40444)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28.05.2020 - 1 K 67/17 (https://dejure.org/2020,40444)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28. Mai 2020 - 1 K 67/17 (https://dejure.org/2020,40444)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW

    § 8 Abs. 3 S. 2 KStG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    KStG § 8 Abs. 3 S. 2
    Bandbreite; Darlehen; Gesellschaft; Gesellschafter; GmbH; Margenteilung; Margenteilungsgrundsatz; verdeckte Gewinnausschüttung; Verrechnungskonto; Verzinsung; vGA

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • IWW (Kurzinformation)

    Bilanzierung | Verrechnungskonto des Gesellschafters ist angemessen zu verzinsen

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    VGA wegen mangelnder Verzinsung auf dem Verrechnungskonto

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Höhe der vGA bei Nichtverzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Höhe der vGA bei Nichtverzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Nicht angemessene Verzinsung einer auf einem Verrechnungskonto ausgewiesenen Forderung der Gesellschaft gegenüber ihrem Gesellschafter als vGA in Gestalt einer verhinderten Vermögensmehrung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 28.02.1990 - I R 83/87

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei zinsloser Darlehensgewährung an Gesellschafter,

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 28.05.2020 - 1 K 67/17
    Seien keine anderen Anhaltspunkte ersichtlich, sei davon auszugehen, dass sich Gesellschaft und Gesellschafter die dazwischenliegende Marge teilten (Hinweis auf das BFH-Urteil vom 28. Februar 1990 I R 83/87, BFHE 160, 192, BStBl II 1990, 649).

    So sei insbesondere im BFH-Urteil vom 28. Februar 1990 I R 83/87 (BFHE 160, 192, BStBl II 1990, 649) als (Fremd-)Vergleichsmaßstab gerade nicht der Satz für bankübliche Soll-Zinsen, sondern derjenige für 3-Monats-Festgelder herangezogen worden.

    Mit der Entscheidung 28. Februar 1990 I R 83/87 (BFHE 160, 192, BStBl II 1990, 649) habe der BFH die vom dortigen FG vorgenommene Ermittlung der Zinshöhe zudem nur im Rahmen von AdV-Verfahren für zulässig erachtet.

    Sind keine anderen Anhaltspunkte für die Schätzung erkennbar, ist es nicht zu beanstanden, wenn von dem Erfahrungssatz ausgegangen wird, dass sich private Darlehensgeber und -nehmer die bankübliche Marge zwischen Soll- und Habenzinsen teilen (sog. Margenteilungsgrundsatz - vgl. dazu das BFH-Urteil vom 28. Februar 1990 I R 83/87, BFHE 160, 192, BStBl II 1990, 649; sowie die Übersicht bei Rengers in Blümich, KStG, § 8 Rz. 594, mit zahlreichen weiteren Nennungen).

    Wie bereits oben dargelegt, kommt dem Ausfallrisiko bei der schätzungsweisen Ermittlung des angemessenen Vergleichszinssatzes eine besondere Bedeutung zu (so ausdrücklich das BFH-Urteil vom 28. Februar 1990 I R 83/87, BFHE 160, 192, BStBl II 1990, 649).

    Vielmehr orientiert sie sich an den Grundsätzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Margenteilungsgrundsatz, die sich insbesondere aus dem Urteil vom 28. Februar 1990 I R 83/87 (BFHE 160, 192, BStBl II 1990, 649) ergeben.

  • FG Sachsen-Anhalt, 21.02.2008 - 3 K 305/01

    Ansatz einer verdeckten Gewinnausschüttung hinsichtlich der Verzinsung eines von

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 28.05.2020 - 1 K 67/17
    Keinesfalls könne bei einer Teilung der Marge stets von einer hälftigen Teilung ausgegangen werden, es habe vielmehr eine Bandbreitenbetrachtung zu erfolgen (Hinweis auf das Urteil des FG Sachsen-Anhalt vom 21. Februar 2008 3 K 305/01, zitiert nach juris; sowie auf den Beschluss des FG Hamburg vom 2. März 2016 2 V 278/15, EFG 2016, 753).

    (2) Soweit in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung - unter ausdrücklicher Abweichung vom Margenteilungsgrundsatz - eine Bandbreitenbetrachtung vorgenommen wurde (so das Urteil des FG Sachsen-Anhalt vom 21. Februar 2008 3 K 305/01, zitiert nach juris; und das Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 9. März 2011 12 K 12267/07, EFG 2011, 1737), betrafen die entschiedenen Sachverhalte Darlehensgewährungen der Gesellschafter an ihre Gesellschaft zu Konditionen, die nicht oder nur geringfügig über den maximal möglichen Obergrenzen der Streubreite für Sollzinsen der Banken für Kredite lagen.

  • BFH, 23.01.1985 - II R 2/83

    Revision - Kostentragung - Beigeladener

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 28.05.2020 - 1 K 67/17
    Aus demselben Grund sind allerdings die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen auch nicht aus Billigkeitsgründen gem. § 139 Abs. 4 FGO zu erstatten (vgl. dazu das BFH-Urteil vom 23. Januar 1985 II R 2/83, BFHE 143, 119, BStBl II 1985, 368).
  • FG Berlin-Brandenburg, 09.03.2011 - 12 K 12267/07

    Voraussetzungen des Vorliegens verdeckter Gewinnausschüttungen: subjektives

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 28.05.2020 - 1 K 67/17
    (2) Soweit in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung - unter ausdrücklicher Abweichung vom Margenteilungsgrundsatz - eine Bandbreitenbetrachtung vorgenommen wurde (so das Urteil des FG Sachsen-Anhalt vom 21. Februar 2008 3 K 305/01, zitiert nach juris; und das Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 9. März 2011 12 K 12267/07, EFG 2011, 1737), betrafen die entschiedenen Sachverhalte Darlehensgewährungen der Gesellschafter an ihre Gesellschaft zu Konditionen, die nicht oder nur geringfügig über den maximal möglichen Obergrenzen der Streubreite für Sollzinsen der Banken für Kredite lagen.
  • BFH, 05.04.2004 - X B 130/03

    Fehlerhaft berechneter Zinsbetrag für ein dem ehemaligen Gesellschafter und Vater

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 28.05.2020 - 1 K 67/17
    Sie können - in Gestalt einer verhinderten Vermögensmehrung - insbesondere auch insoweit gegeben sein, als ein Verrechnungskonto des Gesellschafters bei der GmbH, das einen Saldo zugunsten der Kapitalgesellschaft aufweist, nicht angemessen verzinst wird, da für Verrechnungskonten dieselben Grundsätze wie für Darlehensgewährungen zwischen der Kapitalgesellschaft und ihrem Gesellschafter gelten (vgl. das BFH-Urteil vom 23. Juni 1981 VIII R 102/80, BFHE 134, 541, BStBl II 1982, 245; den BFH-Beschluss vom 5. April 2004 X B 130/03, zitiert nach juris; das Urteil des FG München vom 25. April 2016 7 K 531/15, zitiert nach juris; und auch Lang in Frotscher/Drüen, KStG/GewStG/UmwStG, § 8 KStG Rz. 1133 ff.).
  • FG Saarland, 12.11.1992 - 1 K 254/92

    Körperschaftsteuer; verdeckte Gewinnausschüttung bei Darlehen der GmbH an

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 28.05.2020 - 1 K 67/17
    Gehe es - wie hier - um eine Konstellation, in der eine Gesellschaft, die selbst keine Darlehen aufgenommen habe, vorhandene Mittel an einen Gesellschafter ausreiche, sei aber ohnehin allein der ansonsten erzielbare Habenzins in den Blick zu nehmen (Hinweis auf die Urteile des FG des Saarlandes vom 12. November 1992 1 K 254/92, EFG 1993, 407; und des FG Baden-Württemberg vom 10. November 2005 3 K 353/01, EFG 2006, 594).
  • BFH, 10.07.2002 - I R 37/01

    VGA bei Gewinntantieme

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 28.05.2020 - 1 K 67/17
    a.) VGA in diesem Sinne sind nach ständiger Rechtsprechung des BFH Vermögensminderungen und verhinderte Vermögensmehrungen, die nicht auf einer offenen Gewinnausschüttung beruhen, sich auf den Unterschiedsbetrag i.S. des § 4 Abs. 1 EStG auswirken und durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind (vgl. z.B. das BFH-Urteil vom 10. Juli 2002 I R 37/01, BFHE 199, 536, BStBl II 2003, 418).
  • BFH, 23.06.1981 - VIII R 102/80

    Kapitalgesellschaft - Verrechnungskonto - Einbuchung der Gehälter - Auszahlung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 28.05.2020 - 1 K 67/17
    Sie können - in Gestalt einer verhinderten Vermögensmehrung - insbesondere auch insoweit gegeben sein, als ein Verrechnungskonto des Gesellschafters bei der GmbH, das einen Saldo zugunsten der Kapitalgesellschaft aufweist, nicht angemessen verzinst wird, da für Verrechnungskonten dieselben Grundsätze wie für Darlehensgewährungen zwischen der Kapitalgesellschaft und ihrem Gesellschafter gelten (vgl. das BFH-Urteil vom 23. Juni 1981 VIII R 102/80, BFHE 134, 541, BStBl II 1982, 245; den BFH-Beschluss vom 5. April 2004 X B 130/03, zitiert nach juris; das Urteil des FG München vom 25. April 2016 7 K 531/15, zitiert nach juris; und auch Lang in Frotscher/Drüen, KStG/GewStG/UmwStG, § 8 KStG Rz. 1133 ff.).
  • FG Köln, 12.10.2017 - 10 K 977/17

    Bundesverfassungsgericht soll 6 %igen Rechnungszinsfuß für steuerliche

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 28.05.2020 - 1 K 67/17
    Gleiches gelte für den (Vorlage-)Beschluss des FG Köln vom 12. Oktober 2017 10 K 177/17 (EFG 2018, 287) und das dazu beim Bundesverfassungsgericht.
  • FG München, 25.04.2016 - 7 K 531/15

    Verdeckte Gewinnausschüttung; Verzinsung eines Verrechnungskontos

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 28.05.2020 - 1 K 67/17
    Sie können - in Gestalt einer verhinderten Vermögensmehrung - insbesondere auch insoweit gegeben sein, als ein Verrechnungskonto des Gesellschafters bei der GmbH, das einen Saldo zugunsten der Kapitalgesellschaft aufweist, nicht angemessen verzinst wird, da für Verrechnungskonten dieselben Grundsätze wie für Darlehensgewährungen zwischen der Kapitalgesellschaft und ihrem Gesellschafter gelten (vgl. das BFH-Urteil vom 23. Juni 1981 VIII R 102/80, BFHE 134, 541, BStBl II 1982, 245; den BFH-Beschluss vom 5. April 2004 X B 130/03, zitiert nach juris; das Urteil des FG München vom 25. April 2016 7 K 531/15, zitiert nach juris; und auch Lang in Frotscher/Drüen, KStG/GewStG/UmwStG, § 8 KStG Rz. 1133 ff.).
  • FG Hamburg, 02.03.2016 - 2 V 278/15

    Aussetzung der Vollziehung: Verdeckte Gewinnausschüttung bei im Voraus

  • BFH, 25.04.2018 - IX B 21/18

    BFH zweifelt an der Verfassungsmäßigkeit der Nachzahlungszinsen

  • FG Baden-Württemberg, 10.11.2005 - 3 K 353/01

    Verdeckte Gewinnausschüttung: Verzinsung eines Gesellschafter-Darlehens

  • FG Saarland, 15.12.1992 - 1 K 50/92

    Körperschaftsteuer; Geschäftsführerbezüge bei Steuerberatungs-GmbH

  • BFH, 22.02.2023 - I R 27/20

    Fremdübliche Verzinsung einer Darlehensforderung

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 28.05.2020 - 1 K 67/17 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das FG wies die Klage gegen die Änderungsbescheide, die gemäß § 68 der Finanzgerichtsordnung (FGO) zum Verfahrensgegenstand geworden waren, als unbegründet ab (Urteil vom 28.05.2020 - 1 K 67/17, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2021, 223).

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