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   FG Schleswig-Holstein, 28.11.2017 - 4 K 127/13   

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FG Schleswig-Holstein, 28.11.2017 - 4 K 127/13 (https://dejure.org/2017,48388)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28.11.2017 - 4 K 127/13 (https://dejure.org/2017,48388)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28. November 2017 - 4 K 127/13 (https://dejure.org/2017,48388)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Didgeridoo; durchgeleitete Kostentragung; Privatlehrer; Sozialpädagoge; Steuerbefreiung; Unterrichtsleistungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuerpflicht der Tätigkeit eines Diplom-Sozialpädagogen in Form von Kursen zur Förderung behinderter Menschen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Umsatzsteuerbefreiung | Musikunterricht für Menschen mit Behinderung durch Diplom-Sozialpädagogen ist nicht umsatzsteuerbefreit

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (24)

  • BFH, 30.11.2016 - V R 10/16

    Zur Steuerfreiheit von Leistungen eines Sozialtrainers

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 28.11.2017 - 4 K 127/13
    Ausreichend ist vielmehr eine nur mittelbare ("durchgeleitete") Kostentragung (vgl. mit zahlreichen weiteren Nachweisen BFH-Urteil vom 30. November 2016, V R 10/16, BFH/NV 2017, 627).

    Es bleiben dann lediglich Zahlungen an den Hauptunternehmer, die dieser wiederum gegenüber seinem Subunternehmer vergütet (vgl. zum Ganzen BFH-Urteil vom 30. November 2016, V R 10/16, BFH/NV 2017, 627 mit Verweis u.a. auf BFH-Urteil vom 8. November 2007, V R 2/06, BStBl. II 2008, 634).

    bb) UStG (vgl. dazu BFH-Urteil vom 30. November 2016, V R 10/16, BFH/NV 2017, 627) mangelt es insoweit an einer unionsrechtswidrigen Umsetzung der Richtlinienvorschrift, so dass bei Fehlen der Voraussetzungen der innerstaatlichen Befreiungsvorschrift kein Rückgriff auf die Richtlinie möglich ist.

  • EuGH, 21.09.2017 - C-616/15

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Steuerwesen

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 28.11.2017 - 4 K 127/13
    Mit Schreiben vom 22. November 2017 fasste der Kläger seinen Vortrag noch einmal ergänzend zusammen und wies auf die neue Rechtslage hin, die sich aus seiner Sicht aus dem Urteil des EuGH vom 21. September 2017 (C-616/15) ergebe.

    Urteil des EuGH vom 21. September 2017 (C-616/15).

    Eine andere Sichtweise ist auch nicht unter Berücksichtigung des vom Kläger angeführten Urteils des EuGH vom 21. September 2017 (C-616/15) geboten.

  • EuGH, 28.01.2010 - C-473/08

    Eulitz - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. j -

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 28.11.2017 - 4 K 127/13
    Der Begriff der Unterrichtsleistungen ist bei unionsrechtskonformer Auslegung dahingehend zu verstehen, dass er Tätigkeiten umfasst, bei denen die Unterweisung in Schulen oder Hochschulen erteilt wird, um die Kenntnisse und Fähigkeiten der Schüler oder Studenten zu entwickeln, sofern diese Tätigkeiten nicht den Charakter bloßer Freizeitgestaltung haben (vgl. EuGH-Urteil vom 14. Juni 2007, C-445/05, UR 2007, 592; vom 28. Januar 2010, C-473/08, UR 2010, 174).

    Abgesehen davon, dass der Kläger keinen Schul- und Hochschulunterricht im Sinne der Richtlinienvorschrift durchgeführt hat (dazu siehe oben), scheitert eine unmittelbare Berufung auf die Richtlinie auch deshalb, weil die Vorschrift dahin auszulegen ist, dass eine selbständig tätige Person, die als Lehrkraft die von einer dritten Einrichtung angebotenen (Lehr-)Veranstaltung durchführt, nicht als "Privatlehrer" im Sinne der Richtlinienbestimmung angesehen werden kann, sofern diese Einrichtung - nicht aber die betreffende Lehrkraft - Träger der Bildungseinrichtung ist, an der die Lehrkraft Unterricht erteilte (vgl. dazu EuGH-Urteil vom 28. Januar 2010, C-473/08, BFH/NV 2010, 583).

  • FG Niedersachsen, 14.12.2016 - 5 K 35/15

    Anforderungen an das Vorliegen von Leistungen eines Privatlehrers gemäß Art. 132

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 28.11.2017 - 4 K 127/13
    Damit ist der Kläger nicht als "Privatlehrer" im Sinne der - insoweit enger als die nationale Regelung gefassten - Richtlinienvorschrift anzusehen (vgl. ebenso Finanzgericht, Urteil vom 16. Juni 2011, 6 K 165/10, EFG 2012, 560; Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 14. Dezember 2016, 5 K 35/15, EFG 2017, 953).

    Für die Ermittlung der maßgeblichen Umsatzhöhe ist der Gesamtumsatz des Vorjahres um die in § 19 Abs. 3 UStG benannten steuerfreien Umsätze zu kürzen sowie um solche Umsätze, die zwar nicht aufgrund der in § 19 Abs. 3 UStG beschriebenen innerstaatlichen Normen steuerfrei sind, die aber aufgrund einer erfolgreichen Berufung auf die diesen Vorschriften zugrunde liegenden Richtlinienbestimmung von der Steuer befreit sind (vgl. Niedersächsisches FG, Urteil vom 14. Dezember 2016, 5 K 35/15, EFG 2017, 953).

  • BFH, 21.06.2017 - V R 29/16

    Zur Unternehmereigenschaft einer Heilpädagogin - Unionsrechtskonforme

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 28.11.2017 - 4 K 127/13
    Im Urteil vom 9. März 2017 (V R 39/16, BFHE 257, 456 - Fall einer Erzieherin, die als Subunternehmerin für eine Einrichtung, welche einen Vertrag nach § 75 SGB XII abgeschlossen hatte, Leistungen der ambulanten Eingliederungshilfe erbrachte) und vom 21. Juni 2017 (V R 29/16, BFH/NV 2017, 1465 - Fall einer Heilpädagogin, die Leistungen in Gestalt heilpädagogischer Förderungsmaßnahmen als Subunternehmerin an eine gemeinnützige Einrichtung erbrachte) legte der BFH dar, dass eine Berufung auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. g) MwStSystRL nicht in Betracht kommt.
  • BFH, 09.03.2017 - V R 39/16

    Umsatzsteuerfreiheit von Eingliederungsleistungen

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 28.11.2017 - 4 K 127/13
    Im Urteil vom 9. März 2017 (V R 39/16, BFHE 257, 456 - Fall einer Erzieherin, die als Subunternehmerin für eine Einrichtung, welche einen Vertrag nach § 75 SGB XII abgeschlossen hatte, Leistungen der ambulanten Eingliederungshilfe erbrachte) und vom 21. Juni 2017 (V R 29/16, BFH/NV 2017, 1465 - Fall einer Heilpädagogin, die Leistungen in Gestalt heilpädagogischer Förderungsmaßnahmen als Subunternehmerin an eine gemeinnützige Einrichtung erbrachte) legte der BFH dar, dass eine Berufung auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. g) MwStSystRL nicht in Betracht kommt.
  • FG Niedersachsen, 10.12.2015 - 16 K 253/15

    Befreiung heilpädagogischer Leistungen eines Subunternehmers von der Umsatzsteuer

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 28.11.2017 - 4 K 127/13
    Eine grundsätzliche Berufbarkeit auf die Richtlinie ist von Teilen der finanzgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 10. Dezember 2015, 16 K 253/15, EFG 2016, 1471) zwar befürwortet worden; jedoch hat der BFH diese Möglichkeit in seiner neueren Rechtsprechung abgelehnt.
  • FG Hamburg, 16.06.2011 - 6 K 165/10

    Bindung an eine bestandskräftige Bescheinigung der Landesbehörde nach § 4 Nr. 21

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 28.11.2017 - 4 K 127/13
    Damit ist der Kläger nicht als "Privatlehrer" im Sinne der - insoweit enger als die nationale Regelung gefassten - Richtlinienvorschrift anzusehen (vgl. ebenso Finanzgericht, Urteil vom 16. Juni 2011, 6 K 165/10, EFG 2012, 560; Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 14. Dezember 2016, 5 K 35/15, EFG 2017, 953).
  • BFH, 08.11.2007 - V R 2/06

    Steuerbefreiung der Umsätze eines Sozialarbeiters, der im Auftrag eines

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 28.11.2017 - 4 K 127/13
    Es bleiben dann lediglich Zahlungen an den Hauptunternehmer, die dieser wiederum gegenüber seinem Subunternehmer vergütet (vgl. zum Ganzen BFH-Urteil vom 30. November 2016, V R 10/16, BFH/NV 2017, 627 mit Verweis u.a. auf BFH-Urteil vom 8. November 2007, V R 2/06, BStBl. II 2008, 634).
  • EuGH, 14.06.2007 - C-445/05

    Haderer - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Art. 13 Teil A Abs. 1

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 28.11.2017 - 4 K 127/13
    Der Begriff der Unterrichtsleistungen ist bei unionsrechtskonformer Auslegung dahingehend zu verstehen, dass er Tätigkeiten umfasst, bei denen die Unterweisung in Schulen oder Hochschulen erteilt wird, um die Kenntnisse und Fähigkeiten der Schüler oder Studenten zu entwickeln, sofern diese Tätigkeiten nicht den Charakter bloßer Freizeitgestaltung haben (vgl. EuGH-Urteil vom 14. Juni 2007, C-445/05, UR 2007, 592; vom 28. Januar 2010, C-473/08, UR 2010, 174).
  • FG Hamburg, 17.03.2016 - 2 K 263/14

    Umsatzsteuer: Behandlungsleistungen nach der Tomatis-Therapie nicht

  • LSG Schleswig-Holstein, 10.02.2016 - L 9 SO 59/13

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - heilpädagogisches Reiten - medizinische

  • BFH, 18.08.2015 - V R 13/14

    Umsatzsteuerfreie Pflegeleistungen

  • BFH, 23.10.2014 - V R 20/14

    Umsatzsteuerfreiheit privater Krankenhausbetreiber

  • FG Hamburg, 14.04.2014 - 1 K 51/13

    Umsatzsteuer: Zu "Burn-Out-Kursen" im Bereich der Primärprävention

  • FG Münster, 14.01.2014 - 15 K 4674/10

    Frage der Steuerbefreiung von Leistungen einer Pflegehelferin

  • BFH, 08.08.2013 - V R 8/12

    Voraussetzungen einer Berufung auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL -

  • EuGH, 15.11.2012 - C-174/11

    Zimmermann - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Art. 13 Teil A Abs.

  • FG Düsseldorf, 07.10.2011 - 1 K 939/10

    Tomatis-Therapeut

  • BFH, 11.05.2012 - V B 106/11

    Umsatzsteuerfreiheit von Heilbehandlungsleistungen - Auslegung von § 4 Nr. 14

  • BFH, 08.03.2012 - V R 30/09

    Steuerfreiheit heileurythmischer Leistungen - Nachweis der erforderlichen

  • BFH, 30.04.2009 - V R 6/07

    Ärztlich verordnetes Funktionstraining umsatzsteuerfrei

  • EuGH, 14.09.2000 - C-384/98

    Mehrwertsteuerbefreiung der ärztlichen Sachverständigenleistungen

  • EuGH, 18.11.2010 - C-156/09

    Verigen Transplantation Service International - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie

  • FG Berlin-Brandenburg, 11.03.2019 - 2 K 2066/19

    Steuerfreiheit der im Einzelunternehmen erbrachten Umsätze i.R.v.

    Nach ständiger Rechtsprechung muss auch nach § 4 Nr. 14a Satz 1 UStG in der seit dem 01.01.2009 geltenden Fassung, die unionsrechtlich auf Art. 132 Abs. 1c MwStSystRL beruht, der Leistungserbringer über den beruflichen Befähigungsnachweis verfügen (vgl. BFH, Urteile vom 01.10.2014 - XI R 13/14, juris, Rn. 20, m.w.N., und vom 22.01.2020 - XI R 24/19 ( XI R 30/17), Rn. 17 - 21, juris; Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 28.11.2017 - 4 K 127/13, juris, Rn. 35 ff., m.w.N.; Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 29.08.2017 - 2 K 221/15, juris, Rn. 24; Bunjes/Heidner, Kommentar UStG , 19. Aufl., § 4 Nr. 14, Rn. 41, 43, 45 ff., m.w.N.).

    Der für die Steuerbefreiung der Heilbehandlungsleistungen erforderliche berufliche Befähigungsnachweis ist nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung unionskonform (vgl. BFH, Urteil vom 26.07.2017 - XI R 3/15, BStBl II 2018, 793 , Rn. 19, 28, m.w.N.; Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 28.11.2017 - 4 K 127/13, juris, Rn. 35 ff., m.w.N.; Bunjes/Heidner, Kommentar UStG , 19. Aufl., § 4 Nr. 14, Rn. 41, 43, m.w.N.).

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