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   FG Schleswig-Holstein, 29.04.2009 - 3 K 224/06   

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https://dejure.org/2009,8923
FG Schleswig-Holstein, 29.04.2009 - 3 K 224/06 (https://dejure.org/2009,8923)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29.04.2009 - 3 K 224/06 (https://dejure.org/2009,8923)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29. April 2009 - 3 K 224/06 (https://dejure.org/2009,8923)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsmäßigkeit einer Hinzurechnung des Gewerbeertrages nach § 8a des Gewerbesteuergesetzes (GewStG); Kompetenzen und Grenzen eines Vermittlungsausschusses im Gesetzgebungsverfahren; Eingriff in das gemeindliche Hebesatzrecht durch den faktischen Zwang zur Festsetzung ...

  • Judicialis

    GewStG § 8a; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 3; ; GG Art. 28 Abs. 2; ; GG Art. 76 Abs. 1; ; GG Art. 77 Abs. 2

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 1133
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 15.01.2008 - 2 BvL 12/01

    Vermittlungsausschuss

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 29.04.2009 - 3 K 224/06
    Der Vermittlungsausschuss hat dabei seine Befugnisse nicht überschritten, so dass Art. 20 Abs. 2, Art. 38 Abs. 1 Satz 2, Art. 42 Abs. 1 Satz 1 und Art. 76 Abs. 1 GG nicht verletzt wurden und es deshalb nicht darauf ankommt, ob ein Verfassungsverstoß evident wäre (vgl. BVerfG, Beschluss des 2. Senats vom 15. Januar 2008 - 2 BvL 12/01 -, BVerfGE 120, 56 [73 f]).

    Diese jeder Vermittlungstätigkeit innewohnende faktische Gestaltungsmacht ist durch die verfassungsrechtliche Ausgestaltung des Gesetzgebungsverfahrens beschränkt (vgl. BVerfG, Beschluss des 2. Senats vom 15. Januar 2008 - 2 BvL 12/01 - a.a.O.).

    Die Kompetenz des Vermittlungsausschusses beschränkt sich danach darauf, mit dem Beschlussvorschlag eine Brücke zwischen Regelungsalternativen zu schlagen, die bereits zuvor in den Gesetzgebungsorganen erörtert worden oder jedenfalls erkennbar geworden sind (vgl. BVerfG, Beschluss des 2. Senats vom 15. Januar 2008 - 2 BvL 12/01 - a.a.O.).

  • BVerfG, 15.01.2008 - 1 BvL 2/04

    Abfärberegelung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 29.04.2009 - 3 K 224/06
    Aber selbst in den Fällen, in denen ein Ertrag aus der Beteiligung mangels Ausschüttung oder Dividende nicht zu erwarten und deshalb das Gebot gleicher Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit als Ausprägung des Art. 3 Abs. 1 GG im Steuerrecht berührt ist (vgl. BVerfG, Beschluss des 1. Senats vom 15. Januar 2008 - 1 BvL 2/04 - BVerfGE 120, 1), liegt ein besonderer sachlicher Grund für die Ungleichbehandlung in Form der Hinzurechnung des Gewerbeertrages der Tochtergesellschaft vor.

    Auch hierin liegt ein legitimer Gesetzeszweck (vgl. BVerfG, Beschluss des 1. Senats vom 15. Januar 2008, 1 BvL 2/04, a.a.O.), der die Ungleichbehandlung sachlich rechtfertigt.

  • BVerfG, 18.01.2006 - 2 BvR 2194/99

    Halbteilungsgrundsatz

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 29.04.2009 - 3 K 224/06
    Zwar fällt die Gewerbesteuerbelastung in den Schutzbereich des Eigentumsgrundrechts (vgl. BVerfG, Beschluss des 2. Senats vom 18. Januar 2006 - 2 BvR 2194/99 - BVerfGE 115, 97), der Eingriff ist jedoch nach dem Maßstab des Art. 14 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 GG als Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums gerechtfertigt.

    Auch im Übrigen ist vorliegend keine gegen das Übermaßverbot verstoßende Gewerbebesteuerung der an der Klägerin beteiligten Unternehmen zu erkennen, insbesondere ist weder vorgetragen worden noch ansonsten ersichtlich, dass deren wirtschaftlicher Erfolg durch die Hinzurechnung grundlegend beeinträchtigt wird und damit nicht mehr zum Ausdruck kommt (vgl. BVerfG, Beschluss des 2. Senats vom 18. Januar 2006 - 2 BvR 2194/99 - a.a.O.).

  • BFH, 18.08.2004 - I B 87/04

    Nichtberücksichtigung sog. GewSt-Oasen bei GewSt-Zerlegung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 29.04.2009 - 3 K 224/06
    Die Klägerin ist insoweit nicht klagebefugt im Sinne von § 40 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), weil sie insoweit nicht in eigenen Rechten betroffen ist (vgl. BFH-Beschluss vom 18. August 2004 I B 87/04, BFHE 206, 453, BStBl II 2005, 143).

    Der Steuerpflichtige kann während des laufenden Erhebungszeitraums grundsätzlich nicht darauf vertrauen, dass es uneingeschränkt bei den bisherigen steuerlichen Rahmenbedingungen, insbesondere bei den bisherigen kommunalen Hebesätzen verbleiben wird (vgl. BFH-Beschluss vom 18. August 2004 I B 87/04, a.a.O.).

  • FG Schleswig-Holstein, 14.04.2004 - 1 V 412/03

    Rückwirkende Nichtberücksichtigung sog. Steueroasen bei der Zerlegung des

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 29.04.2009 - 3 K 224/06
    Dieses Interesse wiegt stärker, als das etwaige Interesse der Klägerin und der an ihr beteiligten Gesellschaften an der Beibehaltung der Rechtslage, die zudem damit rechnen mussten, dass der Gesetzgeber auf diesen jedenfalls seit Oktober 2002 als Missstand in der öffentlichen Berichterstattung und der politischen Meinungsäußerung dargestellten Befund (vgl. dazu Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht , Beschluss vom 14. April 2004, 1 V 412/03, [...] m.w.N.) reagieren würde.
  • BFH, 12.11.2008 - I R 77/07

    Sperrbetrag gemäß § 50c EStG 1997 bei sog. Doppelumwandlungsmodell - Keine

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 29.04.2009 - 3 K 224/06
    Auch bei einer tatbestandlichen Rückanknüpfung müsse in jedem Einzelfall geprüft werden, inwieweit und mit welchem Gewicht das Vertrauen des Steuerpflichtigen in die bestehende (günstige) Rechtslage schützenswert sei und ob öffentliche Belange, die eine nachteilige Änderung rechtfertigten, dieses Vertrauen überwögen (vgl. BFH-Urteil vom 12. November 2008 I R 77/07, ZSteu 2009, 261).
  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 2185/04

    Einstweilige Anordnung gegen Verpflichtung zur Erhebung von Gewerbesteuer

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 29.04.2009 - 3 K 224/06
    Im Jahr 2003 setzten vier Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland den Gewerbesteuerhebesatz mit Null%, 14 weitere Gemeinden setzten Hebesätze von unter 200% fest; über die Jahre waren Gewerbesteuerausfälle in dreistelliger Millionenhöhe entstanden (vgl. BVerfG, Beschluss des 2. Senats vom 25. Januar 2005 - 2 BvR 2185/04 - BVerfGE 112, 216).
  • BVerfG, 21.05.1968 - 2 BvL 2/61

    Breitenborn-Gelnhausen

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 29.04.2009 - 3 K 224/06
    Dieser Grund besteht in dem legitimen gesetzgeberischen Ziel "Steueroasen" zu verhindern und damit die Streuung der Niederlassung von Gewerbetreibenden zu fördern (vgl. BVerfG, Beschluss des 2. Senats vom 21. Mai 1968 - 2 BvL 2/61 - BVerfGE 23, 352).
  • BFH, 07.04.2010 - I R 42/09

    Verfassungsmäßigkeit des § 8a GewStG 2003 - Voraussetzungen einer Vorlage an das

    Einspruch und Klage gegen den Bescheid blieben ohne Erfolg (Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht --FG--, Urteil vom 29. April 2009  3 K 224/06, Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 1133).
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