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   FG Schleswig-Holstein, 29.08.2001 - I 64/2001   

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https://dejure.org/2001,15570
FG Schleswig-Holstein, 29.08.2001 - I 64/2001 (https://dejure.org/2001,15570)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29.08.2001 - I 64/2001 (https://dejure.org/2001,15570)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29. August 2001 - I 64/2001 (https://dejure.org/2001,15570)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Bestimmtheit des Inhaltsadressaten eines Verwaltungsakts

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Bestimmtheit des Inhaltsadressaten eines Verwaltungsakts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 1530
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 25.08.1981 - VII B 3/81

    Entsprechende Auswertung des § 133 BGB bei der Auslegung von Verwaltungsakten und

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 29.08.2001 - I 64/01
    Denn bei der Auslegung kommt es nicht darauf an, wie ein außenstehender Dritter die Erklärung der Behörde auffassen musste; entscheidend ist vielmehr, wie der Betroffene selbst nach den ihm bekannten Umständen den materiellen Gehalt der Erklärung unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen konnte (BFH-Beschluss vom 25. August 1981 VII B 3/81, BFHE 134, 97 , BStBl II 1982, 34; Urteil vom 30. September 1988 III R 218/84, BFH/NV 1989, 749).
  • BFH, 30.09.1988 - III R 218/84

    Erfordernis jeweils einer Prüfungsanordnung zur Durchführung einer Außenprüfung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 29.08.2001 - I 64/01
    Denn bei der Auslegung kommt es nicht darauf an, wie ein außenstehender Dritter die Erklärung der Behörde auffassen musste; entscheidend ist vielmehr, wie der Betroffene selbst nach den ihm bekannten Umständen den materiellen Gehalt der Erklärung unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen konnte (BFH-Beschluss vom 25. August 1981 VII B 3/81, BFHE 134, 97 , BStBl II 1982, 34; Urteil vom 30. September 1988 III R 218/84, BFH/NV 1989, 749).
  • BFH, 17.06.1992 - X R 47/88

    Steuerbescheid an Verstorbenen ist nichtig

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 29.08.2001 - I 64/01
    Träfe dies zu, wären die Steuerbescheide, die sich an ein nicht mehr existentes Rechtssubjekt richten würden, mangels inhaltlicher Bestimmtheit nichtig (vgl. BFH-Urteil vom 17. Juni 1992 X R 47/88, BFHE 169, 103, BStBl II 1993, 174).
  • BFH, 24.04.1986 - IV R 82/84

    Wirksame Adressierung eines Steuerbescheids an den überlebenden Ehegatten für den

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 29.08.2001 - I 64/01
    Aus dem Gesamtinhalt des bekannt gegebenen Bescheides, also aus dem Anschriftenfeld und dem übrigen Inhalt des Bescheides muss also - ggf. auch durch Auslegung - eindeutig zu entnehmen sein, an wen sich der Steuerbescheid als sog. Inhaltsadressaten richtet (vgl. Bundesfinanzhof(BFH)-Urteil vom 24. April 1986 IV R 82/84, BFHE 146, 358 , Bundessteuerblatt - BStBl - II 1986, 545).
  • BFH, 25.09.1990 - IX R 84/88

    - Zur ordnungsmäßigen Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung, die die gesonderte und

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 29.08.2001 - I 64/01
    Der Inhaltsadressat ist genügend bestimmt, wenn Zweifel durch Auslegung behoben werden können (BFH-Urteil vom 25. September 1990 IX R 84/88, BFHE 162, 4, BStBl II 1991, 120).
  • LG Hamburg, 26.07.2013 - 332 O 90/13

    Fondsgebundene Rentenversicherung: Anspruch auf Prämienrückzahlung;

    Soll die begehrte Auskunft einen vertraglichen Schadensersatzanspruch belegen, muss dieser nach allgemeiner Meinung bereits dem Grunde nach feststehen; vielmehr reicht schon der begründete Verdacht einer Vertragspflichtverletzung aus (vgl. BGH, Urt. v. 17.07.2002 - 64/01 m. w. N.).
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