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   FG Schleswig-Holstein, 30.11.2005 - 3 K 50316/03   

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https://dejure.org/2005,15924
FG Schleswig-Holstein, 30.11.2005 - 3 K 50316/03 (https://dejure.org/2005,15924)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30.11.2005 - 3 K 50316/03 (https://dejure.org/2005,15924)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30. November 2005 - 3 K 50316/03 (https://dejure.org/2005,15924)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2 Hs. 2 § 18 Abs. 4 Satz 2
    An Gesellschaft vermieteter PKW des Gesellschafters als Sonderbetriebsvermögen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    An Gesellschaft vermieteter PKW des Gesellschafters als Sonderbetriebsvermögen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vermietung mehrerer PKW von einem Gesellschafter an die Personengesellschaft zur betrieblichen Nutzung; Zugehörigkeit der gemieteten PKW zum Sonderbetriebsvermögen I der Gesellschaft trotz privater Nutzung

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Pkw-Überlassung durch eine Personengesellschaft
    Überlassung durch einen Gesellschafter an eine Personengesellschaft
    Ertragsteuerrechtliche Behandlung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2007, 24
  • EFG 2006, 335
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 14.04.1988 - IV R 160/84

    Bauten auf fremdem Grund und Boden im bilanztechnischen Sinn - Gegenstände die

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 30.11.2005 - 3 K 50316/03
    Dabei spielt es keine Rolle, ob das Wirtschaftsgut unentgeltlich oder entgeltlich überlassen wird und auf Grund welcher vertraglichen Regelung die Nutzung gewährt wird (vgl. BFH, Urteil vom 14.April 1988, IV R 160/84, BFH/NV 1989, 95).
  • BFH, 16.06.2004 - XI R 17/03

    Einnahmen-Überschuss-Rechnung: Gewillkürtes Betriebsvermögen und § 4 Abs. 3 EStG

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 30.11.2005 - 3 K 50316/03
    Als geringfügig ist dabei ein betrieblicher Anteil von weniger als 10 % der gesamten Nutzung anzusehen (vgl. BFH, Urteil vom 16. Juni 2004, XI R 17/03, BFH/NV 2005, 173 ).
  • BFH, 03.05.1993 - GrS 3/92

    Verlustabzug nach § 10a GewStG entfällt, soweit der Verlust auf ausgeschiedene

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 30.11.2005 - 3 K 50316/03
    Die Vorschrift gebietet es auch, die überlassenen Wirtschaftsgüter als Sonderbetriebsvermögen in die steuerrechtliche Gewinnermittlung der Mitunternehmerschaft einzubeziehen, wenn und soweit sie ihm gehören (vgl. BFH, Urteil vom 1. März 1994, VIII R 35/92, BFHE 175, 231 , BStBl II 1995, 241 ; BFH, Beschluss vom 3. Mai 1993, GrS 3/92, BFHE 171, 246 , BStBl II 1993, 616 ).
  • BFH, 19.10.2000 - IV R 73/99

    Darlehensgewährung bei Betriebsaufspaltung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 30.11.2005 - 3 K 50316/03
    Vielmehr zählen hierzu auch Wirtschaftsgüter, die einem Mitunternehmer gehören, die jedoch geeignet und bestimmt sind, dem Betrieb der Personengesellschaft zu dienen - Sonderbetriebsvermögen I - oder unmittelbar zur Begründung oder Stärkung der Beteiligung des Gesellschafters an der Personengesellschaft eingesetzt werden - Sonderbetriebsvermögen II - (vgl. BFH, Urteil vom 19. Oktober 2000, IV R 73/99, BFHE 193, 354 , BStBl II 2001 335; Wacker in Schmidt, EStG , 24. Aufl. 2005, § 15 Rn. 506 m.w.N.).
  • BFH, 12.04.2000 - XI R 35/99

    Veräußerung eines Teils einer Mitunternehmerbeteiligung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 30.11.2005 - 3 K 50316/03
    Etwas anderes gilt allerdings nach dem Zweck des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG , einen Mitunternehmer einem Einzelunternehmer insoweit gleichzustellen, als die Vorschriften des Gesellschaftsrechts dem nicht entgegenstehen (vgl. BFH, Urteil vom 12. April 2000, XI R 35/99, BFHE 192, 419 , BStBl II 2001, 27), dann, wenn das Wirtschaftsgut dem notwendigen Privatvermögen zuzurechnen ist (vgl. Wacker, a.a.O., § 15 EStG Rdn. 506 f.) Dies ist dann der Fall, wenn es nur in geringem Umfang betrieblich genutzt wird und deshalb auch nicht zum gewillkürtem Betriebsvermögen gezählt werden kann.
  • BFH, 13.02.2003 - X R 23/01

    1%-Regelung gilt auch für Geländewagen

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 30.11.2005 - 3 K 50316/03
    Auch gemietete Kraftfahrzeuge fallen unter diese Pauschalregelung (vgl. BFH, Urteil vom 13.Februar 2003, X R 23/01, BFHE 201, 499 , BStBl II 2003, 472; Glanegger in Schmidt, EStG , 24. Aufl. 2005, § 6 Rdn. 420).
  • BFH, 01.03.1994 - VIII R 35/92

    Keine Entnahme eines Grundstücks, das zum Sonderbetriebsvermögen des

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 30.11.2005 - 3 K 50316/03
    Die Vorschrift gebietet es auch, die überlassenen Wirtschaftsgüter als Sonderbetriebsvermögen in die steuerrechtliche Gewinnermittlung der Mitunternehmerschaft einzubeziehen, wenn und soweit sie ihm gehören (vgl. BFH, Urteil vom 1. März 1994, VIII R 35/92, BFHE 175, 231 , BStBl II 1995, 241 ; BFH, Beschluss vom 3. Mai 1993, GrS 3/92, BFHE 171, 246 , BStBl II 1993, 616 ).
  • FG Schleswig-Holstein, 26.08.2020 - 5 K 194/18

    Private Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeuges: Berücksichtigung eines

    Denn die 1%-Methode findet gleichermaßen auf gemietete und geleaste Fahrzeuge Anwendung (vgl. BFH, Urteil vom 13.02.2003, X R 23/01, BStBl. II 2003, 472; Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht -FG-, Urteil vom 30.11.2005, 3 K 50316/03, EFG 2006, 335; Kulosa in: Schmidt, EStG, 39. Auflage, § 6 Rn. 529).
  • FG Berlin-Brandenburg, 14.10.2009 - 3 K 3109/08

    Voraussetzungen für die Billigkeitsmaßnahmen i.S. de § 163 AO - Anwendung der 1

    Dass die Klägerin als Mieterin dem Gesellschafter als Vermieter/Eigentümer das Fahrzeug wieder zur privaten und beruflichen Nutzung (unentgeltlich) zur Verfügung stellt, ist vom Beklagten auch zutreffend nicht als Gestaltungsmissbrauch im Sinne des § 42 AO angesehen worden.  Aufgrund des Mietvertrags ist der Klägerin gemäß § 535 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB - für die Vertragsdauer eine (soweit ersichtlich) weder in zeitlicher noch in gegenständlicher Hinsicht eingeschränkte ausschließliche Nutzungsbefugnis eingeräumt worden, die es der Klägerin erlaubt, aus wirtschaftlich nachvollziehbaren Gründen autonom über die Verwendung des Fahrzeugs zu entscheiden (vgl. auch Wenzel, Vermietetes Fahrzeug als Sonderbetriebsvermögen, Umsatzsteuersparmodell bei Kraftfahrzeugnutzung durch Gesellschafter, Neue Wirtschaftsbriefe - NWB - Nr. 8 vom 19. Februar 2007, Seite 605 sowie Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 30. November 2005, 3 K 50316/03, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2006, 335).

    Denn die 1 %-Methode findet gleichermaßen auf gemietete und geleaste Fahrzeuge Anwendung (vgl. BFH, Urteil vom 13. Februar 2003 X R 23/01, BStBl. II 2003, 472; Schleswig Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 30. November 2005 a. a. O.; Glanegger in Schmidt a. a. O. § 6 Rz. 420).

  • BFH, 13.10.2006 - XI R 4/06

    Wiedereinsetzung; Erkrankung des Prozessbevollmächtigten; Sozietät

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage ab; die Entscheidung des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2006, 335 veröffentlicht.
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