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   GStA Zweibrücken, 18.02.2004 - 4220 E - 1/04   

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https://dejure.org/2004,38543
GStA Zweibrücken, 18.02.2004 - 4220 E - 1/04 (https://dejure.org/2004,38543)
GStA Zweibrücken, Entscheidung vom 18.02.2004 - 4220 E - 1/04 (https://dejure.org/2004,38543)
GStA Zweibrücken, Entscheidung vom 18. Februar 2004 - 4220 E - 1/04 (https://dejure.org/2004,38543)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 191
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG München, 29.04.1983 - 2 Ws 440/83
    Auszug aus GStA Zweibrücken, 18.02.2004 - 4220 E - 1/04
    Deshalb ist mit der entgegenstehenden Ansicht (vgl. OLG München, NJW 1983, 1688; LG Koblenz, MDR 1998, 309; AG Arnsberg, NJW-RR-1999,63; Wasmuth, NStZ 1989, 348) davon auszugehen, dass ein Mandatsvertrag zwischen der Antragstellerin und dem Rechtsanwalt bei einem Verstoß gegen das Verbot der Mehrfachverteidigung unabhängig von einer Zurückweisung des Verteidigers durch das Gericht nichtig und ein Honoraranspruch des Verteidigers demnach nicht entstanden ist.

    Der Verstoß ist demnach von Amts wegen zu beachten (OLG München, NJW 1983, 1688).

  • BGH, 24.06.1960 - 2 StR 621/59

    Verbot der anwaltlichen Vertretung bei Vorliegen von entgegengesetzten Interessen

    Auszug aus GStA Zweibrücken, 18.02.2004 - 4220 E - 1/04
    Diese gilt es zu verhindern, denn das Vertrauen der Öffentlichkeit in die ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben durch Rechtsanwälte und Rechtsbeistände wird geschädigt, wenn diese sich gegenüber ihren Mandanten dadurch pflichtwidrig verhalten, dass sie Personen mit entgegen gesetzten Interessen rechtliche Hilfestellung gewähren (BGHSt 15, 332, 336).
  • BGH, 11.11.1976 - III ZR 17/76

    Entschädigung für Anwaltskosten

    Auszug aus GStA Zweibrücken, 18.02.2004 - 4220 E - 1/04
    § 7 StrEG, Rdnr. 5; Meyer, Strafrechtsentschädigung und Auslagenerstattung, 4. Aufl., § 7 StrEG, Rdnr. 19; BGH NJW 1977, 957).
  • LG Bamberg, 10.10.1988 - Qs 207/88
    Auszug aus GStA Zweibrücken, 18.02.2004 - 4220 E - 1/04
    Daraus leiten einige Gerichte (LG Bamberg, NStZ 1989, 387; LG Flensburg, JurBüro 1988, 653, LG Braunschweig, Nds. Rpfl 1989, 182) ab, der Verteidiger habe jedenfalls dann einen Honoraranspruch, wenn er trotz einer Mehrfachverteidigung im Sinne des § 146 StPO noch nicht vom erkennenden Gericht zurückgewiesen worden sei.
  • LG Koblenz, 01.10.1997 - 4 Qs 51/97
    Auszug aus GStA Zweibrücken, 18.02.2004 - 4220 E - 1/04
    Deshalb ist mit der entgegenstehenden Ansicht (vgl. OLG München, NJW 1983, 1688; LG Koblenz, MDR 1998, 309; AG Arnsberg, NJW-RR-1999,63; Wasmuth, NStZ 1989, 348) davon auszugehen, dass ein Mandatsvertrag zwischen der Antragstellerin und dem Rechtsanwalt bei einem Verstoß gegen das Verbot der Mehrfachverteidigung unabhängig von einer Zurückweisung des Verteidigers durch das Gericht nichtig und ein Honoraranspruch des Verteidigers demnach nicht entstanden ist.
  • BGH, 31.01.1991 - III ZR 150/88

    Anwalthonoraransprüche - Gerichtsstand des Erfüllungsorts - Ort der Kanzlei -

    Auszug aus GStA Zweibrücken, 18.02.2004 - 4220 E - 1/04
    Der Bundesgerichtshof konnte diese Frage bislang ausdrücklich offen lassen (BGH NStZ 1991, 398, 399).
  • BVerfG, 11.03.1975 - 2 BvR 135/75

    Strafverfahren - Beschränkung der Zahl der Wahlverteidiger - Verbot der

    Auszug aus GStA Zweibrücken, 18.02.2004 - 4220 E - 1/04
    § 146 StPO bezweckt die Vermeidung von Interessenkollisionen, die bei gemeinschaftlicher Verteidigung auftreten können (BVerfGE 39, 156, 164).
  • OLG Stuttgart, 07.08.2018 - 4 Ws 175/18

    Geltung des Verbots der Mehrfachverteidigung im Einziehungsverfahren

    Damit bleiben im vorliegenden Fall zwar gemäß § 146a Abs. 2 StPO mögliche Prozesserklärungen des Verteidigers bis zur Zurückweisung durch das Gericht wirksam, aber der Mandatsvertrag und die Verteidigervollmacht sind unwirksam (ausführlich zu allem GenStA Zweibrücken, Bescheid vom 18. Februar 2004 - 4220 E - 1/04 -, NStZ-RR 2004, 191; Wasmuth, NStZ 1989, 348).
  • OLG Hamburg, 08.01.2013 - 3-48/12

    Strafverfahren: Rechtsmitteleinlegung für einen Nebenbeteiligten bei fehlender

    Solches Handeln hätte sich als - im Übrigen berufsrechtswidrige - unzulässige Umgehung des gesetzlichen Verbots der Mehrfachverteidigung aus § 146 StPO erwiesen und nach § 134 BGB zur Nichtigkeit des Mandatsverhältnisses geführt (vgl. nur OLG München, NJW 1983, 1688; GenStA Zweibrücken, NStZ-RR 2004, 191; ferner Hilger in LR, 26. Aufl., § 464a Rn. 33 m.w.N.; Wasmuth, NStZ 1989, 248, 350).
  • VG Münster, 05.12.2011 - 4 K 521/11

    Anspruch eines Polizeibeamten auf Ersatz der Kosten für die Beauftragung eines

    vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 18. Februar 2004 - 4220 E - 1/04 -, NStZ-RR 2004/191; OLG Rostock, Beschluss vom 2. Juni 2010 - 2 Ausl 19/10 I 14/10 - (juris), Rdnr. 10; Wasmuth: Honoraranspruch des Verteidigers im Fall der Mehrfachverteidigung?, NStZ 1989, 348.
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