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   GemSOGB, 06.05.1975 - GmS-OGB 2/74   

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https://dejure.org/1975,9161
GemSOGB, 06.05.1975 - GmS-OGB 2/74 (https://dejure.org/1975,9161)
GemSOGB, Entscheidung vom 06.05.1975 - GmS-OGB 2/74 (https://dejure.org/1975,9161)
GemSOGB, Entscheidung vom 06. Mai 1975 - GmS-OGB 2/74 (https://dejure.org/1975,9161)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    § 1 Abs. 3 Nr. 4 BEG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entschädigung für Schaden an Vermögen (Auswanderungskosten); Entschädigung für Schaden im beruflichen und im wirtschaftlichen Fortkommen; Mitbetroffenheit von nationalsozialistischen Gewaltmaßnahmen als Verlobter eines Verfolgten; Verlobte eines Verfolgten als naher ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 10.03.1966 - VIII C 35.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus GemSOGB, 06.05.1975 - GmS-OGB 2/74
    Er sieht sich daran aber durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. März 1966 - VIII C 35/65 - (RzW 1967, 190) gehindert.
  • BGH, 02.10.1975 - IX ZR 135/71

    Rechtsmittel

    Der Gemeinsame Senat hat diese Frage in seinem Beschluß vom 6. Mai 1975 - GmS-OGB 2/74 - verneint.
  • BGH, 10.07.1975 - IX ZB 564/71

    Rechtsmittel

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BGH RzW 1967, 469; 1969, 490; 1974, 239), die durch die Entscheidung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 6. Mai 1975 (GmS-OGB 2/74) bestätigt wurde, setzt die Vorschrift voraus, daß die Ehe zur Zeit der Verfolgung bereits geschlossen war.
  • BGH, 09.07.1975 - IX ZB 565/72

    Rechtsmittel

    Die Auffassung des Berufungsgerichts, daß die Klägerin nicht zu dem Personenkreis des § 1 Abs. 3 Nr. 4 BEG gehöre, weil sie ihren verfolgten Verlobten erst nach der Auswanderung aus Deutschland außerhalb des nationalsozialistischen Herrschaftsbereichs geheiratet hat, stimmt mit der Entscheidung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 6. Mai 1975 - GmS-OGB 2/74 - überein.
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