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   GemSOGB, 10.07.1989 - GmS-OGB 1/88   

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https://dejure.org/1989,55
GemSOGB, 10.07.1989 - GmS-OGB 1/88 (https://dejure.org/1989,55)
GemSOGB, Entscheidung vom 10.07.1989 - GmS-OGB 1/88 (https://dejure.org/1989,55)
GemSOGB, Entscheidung vom 10. Juli 1989 - GmS-OGB 1/88 (https://dejure.org/1989,55)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsnatur einer Streitigkeiten zwischen einer Ersatzkasse und einer Allgemeinen Ortskrankenkasse über die Zulässigkeit von Maßnahmen auf dem Gebiet der Mitgliederwerbung; Rechtsnatur der Beziehungen zwischen Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung; Abgrenzung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    GVG § 13; SGG § 51 Abs. 1
    Rechtsweg für Rechtsstreitigkeiten zwischen einer Ersatzkasse und einer AOK über Maßnahmen der Mitgliederwerbung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 108, 284
  • NJW 1990, 1527
 
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Wird zitiert von ... (234)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 02.05.2007 - 6 B 10.07

    Beschwerde; weitere Beschwerde; sofortige weitere Beschwerde; "unterschwelliges"

    b) Ob eine Streitigkeit öffentlich-rechtlich oder bürgerlich-rechtlich ist, richtet sich nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der geltend gemachte Anspruch hergeleitet wird (GmS-OGB, Beschlüsse vom 10. April 1986 - GmS-OGB 1/85 - BGHZ 97, 312 , vom 29. Oktober 1987 - GmS-OGB 1/86 - BGHZ 102, 280 und vom 10. Juli 1989 - GmS-OGB 1/88 - BGHZ 108, 284 ; BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1994 - BVerwG 5 C 33.91 - BVerwGE 96, 71 = Buchholz 436.0 § 12 BSHG Nr. 24 S. 2 f.; Beschluss vom 30. Mai 2006 - BVerwG 3 B 78.05 - NJW 2006, 2568; BGH, Beschluss vom 7. Dezember 1999 - XI ZB 7/99 - NJW 2000, 1042).

    Gleichordnungsverhältnisse sind öffentlich-rechtlich, wenn die das Rechtsverhältnis beherrschenden Rechtsnormen nicht für jedermann gelten, sondern Sonderrecht des Staates oder sonstiger Träger öffentlicher Aufgaben sind, das sich zumindest auf einer Seite nur an Hoheitsträger wendet (GmS-OGB, Beschluss vom 10. Juli 1989 a.a.O. S. 286 f.; BVerwG, Beschluss vom 30. Mai 2006 a.a.O.).

  • BGH, 04.06.1992 - IX ZR 149/91

    Vollstreckbarerklärung eines US-Schadensersatzurteils

    Danach sind Urteile in Zivilsachen (§ 13 GVG), also jedenfalls Entscheidungen über das Bestehen oder Nichtbestehen privater Rechte und Rechtsverhältnisse gleichgeordneter Parteien (vgl. zu dieser Abgrenzung GmS-OGB BGHZ 97, 312, 313 f.; 102, 280, 283 f.; 108, 284, 286 f.; BGH, Urt. v. 28. Februar 1991 - III ZR 53/90, NJW 1991, 1686, 1687), anerkennungsfähig.
  • BGH, 05.02.1993 - V ZR 62/91

    Klageanträge bei immissionsrechtlicher Unterlassungsklage - Lärmimmissionen eines

    Maßgebend für die Abgrenzung ist allerdings die wahre Natur des Anspruchs, wie er sich nach dem Sachvortrag des Klägers darstellt, und nicht, ob dieser sich auf eine zivilrechtlich oder eine öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlage beruft (BGHZ 97, 312, 313 [BGH 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85]/314; 108, 284, 286 m.w.N.).
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