Rechtsprechung
   GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,2
GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70 (https://dejure.org/1971,2)
GemSOGB, Entscheidung vom 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70 (https://dejure.org/1971,2)
GemSOGB, Entscheidung vom 19. Januar 1971 - GmS-OGB 3/70 (https://dejure.org/1971,2)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1971,2) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Artt. 19 Abs. 4, 20 Abs. 3, 28 Abs. 2 GG; § 114 VwGO; §§ 108 Abs. 1 Satz 1, 64, 131 Abs. 1 Satz 1 AO; §§ 184 Abs. 2 Nr. 5, 102, 69 FGO; § 2 Abs. 2 StAnpG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters einer Versicherungsgesellschaft mit gemischter Tätigkeit; Umsätze und Einkünfte aus einer der Vermittlung von Versicherungsverträgen dienenden Tätigkeit

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 58, 399
  • BVerwGE 39, 355
  • BFHE 105, 101
  • NJW 1972, 1411
  • NJW 1972, 1657 (Ls.)
  • VersR 1972, 1036
  • DVBl 1972, 604
  • BStBl II 1972, 603
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (651)

  • BFH, 28.11.2016 - GrS 1/15

    Steuererlass aus Billigkeitsgründen nach dem sog. Sanierungserlass des BMF -

    aa) Auf eine Vorlage des BVerwG hat der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes (GmS-OGB) mit Beschluss vom 19. Oktober 1971 GmS-OGB 3/70 (BFHE 105, 101, BStBl II 1972, 603) auf die ihm vorgelegte Frage geantwortet, die nach § 131 Abs. 1 Satz 1 RAO zu treffende Entscheidung der Finanzbehörde, ob die Einziehung der Steuer nach Lage des einzelnen Falls unbillig ist, sei eine Ermessensentscheidung und von den Gerichten nach den für die Überprüfung von Ermessensentscheidungen geltenden Grundsätzen zu prüfen.

    Daher kommt auch der GmS-OGB mit seiner Entscheidung in BFHE 105, 101, BStBl II 1972, 603 zu dem Schluss, es mache "vom Ergebnis her keinen bedeutsamen Unterschied", ob man von einem Tatbestandsmerkmal und einer Rechtsentscheidung ausgehe oder von einer Ermessensentscheidung, die auf ihre Vereinbarkeit mit den Grundsätzen der Billigkeit geprüft werde.

    dd) Dem entspricht die ständige Rechtsprechung des BFH, der seinen Entscheidungen zu §§ 163 und 227 AO stets den Beschluss des GmS-OGB in BFHE 105, 101, BStBl II 1972, 603 zugrunde legt und dementsprechend davon ausgeht, dass die Entscheidung über eine Billigkeitsmaßnahme sowohl im Festsetzungs- als auch im Erhebungsverfahren eine Ermessensentscheidung der Finanzverwaltung ist, bei der Inhalt und Grenzen des Ermessens durch den Begriff der Unbilligkeit bestimmt werden (vgl. aus jüngerer Zeit: BFH-Urteil vom 22. Oktober 2014 II R 4/14, BFHE 247, 170, BStBl II 2015, 237), und im Anschluss daran --wie im Schrifttum zutreffend vermerkt wird (vgl. v. Groll in HHSp, § 227 AO Rz 117; Klein/Rüsken, a.a.O., § 163 Rz 20)-- vollen Umfangs prüft, ob die Besteuerung im jeweiligen Streitfall unbillig ist.

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Zu der in diesem Zusammenhang verbreiteten Berufung auf den Beschluß des Gemeinsamen Senats vom 19. Oktober 1971 - GemS - OGB 3/70 - BVerwGE 39, 355 sollte der Hinweis genügen, daß der Gemeinsame Senat bei der Auslegung eines bestimmten Tatbestandes ("... können Steuern ... erlassen werden, wenn ihre Einziehung ... unbillig wäre ...") ein scheinbar als Rechtsvoraussetzung auftretendes Merkmal mit dem die Rechtsfolge vermittelnden Verwaltungsermessen zusammengezogen, dabei aber ausdrücklich betont hat, daß sich über die Rechtfertigung einer solchen Handhabung "nur nach dem Sinn und Zweck, der jeweiligen Vorschrift" entscheiden lasse.
  • BFH, 17.12.2007 - GrS 2/04

    Großer Senat beseitigt Vererblichkeit des Verlustvortrags

    Solche Richtlinien (Art. 108 Abs. 7 GG) begründen nicht zuletzt deswegen einen besonderen Vertrauensschutz, weil sie infolge ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger, im Bundessteuerblatt und als selbstständige, vom BMF herausgegebene Schriften eine große Publizität und Breitenwirkung erfahren (zur wesentlichen Bedeutung des "Richtlinien-Arguments" vgl. z.B. Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Oktober 1971 GmS-OGB 3/70, BVerwGE 39, 355, 371 ff.; vgl. ferner auch BFH-Urteile vom 26. Januar 1994 VI R 118/89, BFHE 173, 174, BStBl II 1994, 529, und vom 6. Oktober 1994 VI R 136/89, BFHE 175, 548, BStBl II 1995, 184).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht