Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 01.04.2014 - C-83/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,5877
Generalanwalt beim EuGH, 01.04.2014 - C-83/13 (https://dejure.org/2014,5877)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 01.04.2014 - C-83/13 (https://dejure.org/2014,5877)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 01. April 2014 - C-83/13 (https://dejure.org/2014,5877)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,5877) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Fonnship und Svenska Transportarbetareförbundet

    Vorabentscheidungsersuchen - Von einer Partei angeregte, aber vom vorlegenden Gericht nicht gestellte Zusatzfrage - Verordnung (EWG) Nr. 4055/86 - Geltungsbereich - Erbringung von Seeverkehrsdienstleistungen - Seeverkehr nach einem Mitgliedstaat mit einem Schiff, das ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorabentscheidungsersuchen - Von einer Partei angeregte, aber vom vorlegenden Gericht nicht gestellte Zusatzfrage - Verordnung (EWG) Nr. 4055/86 - Geltungsbereich - Erbringung von Seeverkehrsdienstleistungen - Seeverkehr nach einem Mitgliedstaat mit einem Schiff, das ...

  • rechtsportal.de

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (80)

  • EuGH, 14.12.2000 - C-110/99

    Emsland-Stärke

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.04.2014 - C-83/13
    Aus diesen Urteilen sowie aus dem Urteil vom 14. Dezember 2000, Emsland-Stärke (C-110/99, Slg. 2000, I-11569, Rn. 52 und 53), geht klar hervor, dass die genannten Bedingungen auch in Zusammenhängen relevant sind, in denen die Rechtsakte des abgeleiteten Unionsrechts sich nicht auf sie beziehen.

    71 - Vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile Emsland-Stärke (Rn. 54) und Agip Petroli (Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    72 - Die beiden einen Missbrauch begründenden Kriterien sind nämlich kumulativ, vgl. u. a. Urteil Emsland-Stärke (Rn. 55).

    75 - Zur Berücksichtigung von Verbindungen rechtlicher, wirtschaftlicher und/oder persönlicher Natur zwischen den an einer Geschäftsgestaltung beteiligten Personen bei der Bestimmung des willkürlichen Charakters der Inanspruchnahme der Voraussetzungen für die Anwendung der unionsrechtlichen Vorschriften vgl. entsprechend Urteile Emsland-Stärke (Rn. 58) und Slancheva sila (Rn. 40).

  • EuGH, 09.03.1999 - C-212/97

    Centros

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.04.2014 - C-83/13
    Vgl. in diesem Sinne auch Urteile vom 9. März 1999, Centros (C-212/97, Slg. 1999, I-1459, Rn. 18), und vom 21. Februar 2013, A (C-123/11, Rn. 27), in denen es heißt: "Die Frage der Anwendung " der Vertragsartikel, die für die Niederlassungsfreiheit gelten, ist "eine andere als die, ob ein Mitgliedstaat Maßnahmen ergreifen kann, um zu verhindern, dass sich einige seiner Staatsangehörigen unter Missbrauch der durch den Vertrag geschaffenen Möglichkeiten der Anwendung des nationalen Rechts entziehen" (Hervorhebung nur hier).

    59 - Vgl. u. a. Urteile Centros (Rn. 24), Cadbury Schweppes und Cadbury Schweppes Overseas (Rn. 35) sowie vom 23. Oktober 2008, Kommission/Spanien (C-286/06, Slg. 2008, I-8025, Rn. 69).

    63 - Vgl. u. a. Urteile Centros (Rn. 25) und Agip Petroli (Rn. 21) sowie vom 21. Juli 2011, Oguz (C-186/10, Slg. 2011, I-6957, Rn. 25).

  • EuGH, 17.09.1998 - C-412/96

    Kainuun Liikenne und Pohjolan Liikenne

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.04.2014 - C-83/13
    (S. 1275) sowie u. a. Urteile Kerafina - Keramische und Finanz-Holding und Vioktimatiki (Rn. 16), vom 17. September 1998, Kainuun Liikenne und Pohjolan Liikenne (C-412/96, Slg. 1998, I-5141, Rn. 23), und vom 15. Oktober 2009, Hochtief und Linde-Kca-Dresden (C-138/08, Slg. 2009, I-9889, Rn. 21).

    14 - Vgl. u. a. Urteile Kainuun Liikenne und Pohjolan Liikenne (Rn. 24), Hochtief und Linde-Kca-Dresden (Rn. 22) sowie Danske Svineproducenter (Rn. 32).

    15 - Vgl. beispielsweise Urteile Kainuun Liikenne und Pohjolan Liikenne (Rn. 24), Kersbergen-Lap und Dams-Schipper (Rn. 22), vom 14. April 2011, Vlaamse Dierenartsenvereniging und Janssens (C-42/10, C-45/10 und C-57/10, Slg. 2011, I-2975, Rn. 42 bis 45), vom 13. Oktober 2011, DHL International (C-148/10, Slg. 2011, I-9543, Rn. 25, 28 und 30), und Danske Svineproducenter (Rn. 33).

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2014 - C-560/13

    Wagner-Raith - Nicht unterbreitete Vorfrage - Freier Kapitalverkehr - Art. 73c

    8 - Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Fonnship und Svenska Transportarbetareförbundet (C-83/13, EU:C:2014:201, Nr. 17 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    11 - EU:C:2014:201.

    12 - C-83/13, EU:C:2014:2053.

    15 - Vgl. in diesem Sinne meine Schlussanträge in der Rechtssache Fonnship und Svenska Transportarbetareförbundet (EU:C:2014:201, Nr. 22).

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.06.2019 - C-274/18

    Schuch-Ghannadan - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik -

    14 Wegen eines Überblicks über die Entscheidungen, die zu dieser Rechtsprechungslinie gehören, vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Mengozzi in der Rechtssache Fonnship und Svenska Transportarbetareförbundet (C-83/13, EU:C:2014:201, Nr. 17).

    Vgl. wegen einer Rechtsprechungsübersicht die Schlussanträge des Generalanwalts Mengozzi in der Rechtssache Fonnship und Svenska Transportarbetareförbundet (C-83/13, EU:C:2014:201, Nr. 17).

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2016 - C-161/15

    Bensada Benallal

    Wie ich nämlich bereits in meinen Schlussanträgen in der Rechtssache Fonnship und Svenska Transportarbetareförbundet (C-83/13, EU:C:2014:201, Rn. 62 und 66) ausgeführt habe, hat die Rechtsprechung des Gerichtshofs keine ganz eindeutige Antwort auf die Frage gegeben, ob der Begriff des Rechtsmissbrauchs eine Regel zur Abgrenzung des Anwendungsbereichs der Bestimmungen des Unionsrechts darstellen kann - in welchem Fall der Gerichtshof für die Beantwortung der Frage des vorlegenden Gerichts nicht zuständig wäre - oder ob er im Gegenteil als eine Regel oder ein Grundsatz zu verstehen ist, der es ermöglicht, die Ausübung eines durch diese Bestimmungen verliehenen (subjektiven) Rechts einzuschränken, was die Annahme erlaubte, dass der Fall des Ausgangsverfahrens in den Anwendungsbereich dieses Rechts fällt und der Gerichtshof auf die Vorlagefrage zu antworten hat(5).

    6 - Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Fonnship und Svenska Transportarbetareförbundet (C-83/13, EU:C:2014:201, Nr. 70).

  • EuG, 09.02.2024 - T-500/14

    Derivados del Flúor / Kommission

    Il en découle que le propriétaire d'un navire affrété coque nue n'est pas un prestataire de services de transport maritime (voir conclusions de l'avocat général Mengozzi dans l'affaire Fonnship et Svenska Transportarbetareförbundet, C-83/13, EU:C:2014:201, point 57).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.07.2017 - C-355/16

    Picart - Vorlage zur Vorabentscheidung - Abkommen zwischen der Europäischen

    Gerade in einem solchen Fall sieht der Gerichtshof aber davon ab, seine Rechtsprechung anzuwenden, die darin besteht, Vorlagefragen neu zu formulieren, um dem vorlegenden Gericht eine sachdienliche Antwort zu geben: vgl. zu dieser Frage meine Schlussanträge vom 1. April 2014 in der Rechtssache Fonnship und Svenska Transportabetareförbundet (C-83/13, EU:C:2014:201, Nrn. 13 bis 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2018 - C-679/16

    A - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 20 und 21 AEUV - Unionsbürgerschaft -

    11 Im Allgemeinen lehnt es der Gerichtshof ab, den Gegenstand des Vorabentscheidungsersuchens auszuweiten oder zu ändern, wenn ihm Fragen zur Auslegung des Unionsrechts absichtlich nicht vorgelegt werden: vgl. hierzu meine Schlussanträge in der Rechtssache Fonnship und Svenska Transportarbetareförbundet (C-83/13, EU:C:2014:201, Nrn. 19 bis 24).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2014 - C-491/13

    Ben Alaya - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Richtlinie

    24 - Vgl. Urteil O. und B. (C-456/12, EU:C:2014:135, Rn. 58 und die dort angeführte Rechtsprechung) sowie meine Schlussanträge in der Rechtssache Fonnship und Svenska Transportarbetareförbundet (C-83/13, EU:C:2014:201, Nr. 81).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht