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   Generalanwalt beim EuGH, 01.10.2009 - C-246/07   

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https://dejure.org/2009,26250
Generalanwalt beim EuGH, 01.10.2009 - C-246/07 (https://dejure.org/2009,26250)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 01.10.2009 - C-246/07 (https://dejure.org/2009,26250)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 01. Oktober 2009 - C-246/07 (https://dejure.org/2009,26250)
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  • EuGH, 15.11.1994 - Gutachten 1/94

    1 Völkerrechtliche Verträge - Abschluß - Vorheriges Gutachten des Gerichtshofes -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.10.2009 - C-246/07
    12 - Die Gemeinschaft kann nach dem bekannten AETR-Grundsatz durch interne Rechtsetzungsakte eine ausschließliche Zuständigkeit erwerben (vgl. Urteil vom 31. März 1971, AETR, 22/70, Slg. 1971, 263, und Gutachten 1/94 vom 15. November 1994, Slg. 1994, I-5267, Randnr. 77).

    14 - Vgl. Gutachten 1/94 (Randnr. 108).

  • EuGH, 30.05.2006 - C-459/03

    INDEM ES IM RAHMEN DES SEERECHTSÜBEREINKOMMENS EIN VERFAHREN GEGEN DAS VEREINIGTE

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.10.2009 - C-246/07
    11 - Urteil vom 30. Mai 2006, Kommission/Irland (C-459/03, Slg. 2006, I-4635, Randnr. 92).

    19 - Urteil Kommission/Irland (Randnr. 179).

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2009 - C-118/07

    Kommission / Finnland - Bilaterale Investitionsabkommen - Art. 307 EG

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.10.2009 - C-246/07
    Diese einvernehmliche Auslegung des Übereinkommens ist zu akzeptieren, da das Ergebnis eines Handelns nach Art. 226 EG nicht von der streitigen Auslegung eines völkerrechtlichen Übereinkommens abhängen sollte (vgl. meine Schlussanträge zu den Urteilen Kommission/Österreich und Kommission/Schweden, Nr. 62, sowie Schlussanträge von Generalanwältin Sharpston vom 10. September 2009 in der Rechtssache Kommission/Finnland, C-118/07, Nrn. 34 und 35).
  • EuGH, 12.02.2009 - C-45/07

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 10 EG,

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.10.2009 - C-246/07
    18 - Vgl. Urteil vom 12. Februar 2009, Kommission/Griechenland (C-45/07, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 25); es ist darauf hinzuweisen, dass es in dieser Rechtssache um eine ausschließliche Zuständigkeit der Gemeinschaft ging.
  • EuGH, 03.03.2009 - C-205/06

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.10.2009 - C-246/07
    16 - Vgl. meine Schlussanträge in den Rechtssachen Kommission/Österreich (C-205/06) und Kommission/Schweden (C-249/06), veröffentlicht in der Rechtssache C-205/06 (Urteil vom 3. März 2009, Slg. 2009, I-1301, Nrn. 36 bis 42).
  • EuGH, 14.07.2005 - C-433/03

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Aushandlung,

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.10.2009 - C-246/07
    20 - Wie der Gerichtshof festgestellt hat, wird dann, wenn der Entscheidungsprozess im Erlass eines Beschlusses gipfelt, mit dem die Kommission ermächtigt wird, ein multilaterales Übereinkommen auszuhandeln, "zumindest eine Verpflichtung zu enger Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und den Gemeinschaftsorganen, wenn nicht gar eine Unterlassungspflicht der Mitgliedstaaten [begründet], damit der Gemeinschaft die Erfüllung ihrer Aufgabe erleichtert wird und die Einheitlichkeit und Kohärenz des völkerrechtlichen Gemeinschaftshandelns und der völkerrechtlichen Vertretung der Gemeinschaft gewährleistet sind" (vgl. Urteile vom 2. Juni 2005, Kommission/Luxemburg, C-266/03, Slg. 2005, I-4805, Randnr. 60, und vom 14. Juli 2005, Kommission/Deutschland, C-433/03, Slg. 2005, I-6985, Randnr. 66).
  • EuGH, 02.06.2005 - C-266/03

    Kommission / Luxemburg - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Aushandlung,

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.10.2009 - C-246/07
    20 - Wie der Gerichtshof festgestellt hat, wird dann, wenn der Entscheidungsprozess im Erlass eines Beschlusses gipfelt, mit dem die Kommission ermächtigt wird, ein multilaterales Übereinkommen auszuhandeln, "zumindest eine Verpflichtung zu enger Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und den Gemeinschaftsorganen, wenn nicht gar eine Unterlassungspflicht der Mitgliedstaaten [begründet], damit der Gemeinschaft die Erfüllung ihrer Aufgabe erleichtert wird und die Einheitlichkeit und Kohärenz des völkerrechtlichen Gemeinschaftshandelns und der völkerrechtlichen Vertretung der Gemeinschaft gewährleistet sind" (vgl. Urteile vom 2. Juni 2005, Kommission/Luxemburg, C-266/03, Slg. 2005, I-4805, Randnr. 60, und vom 14. Juli 2005, Kommission/Deutschland, C-433/03, Slg. 2005, I-6985, Randnr. 66).
  • EuGH, 30.03.1995 - C-65/93

    Parlament / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.10.2009 - C-246/07
    21 Entsprechend hat der Gerichtshof entschieden, der Rat habe auf die Stellungnahme des Europäischen Parlaments verzichten dürfen, weil diese Stellungnahme unter Verstoß gegen die Verpflichtung zu redlicher Zusammenarbeit zurückgestellt worden war (vgl. Urteil vom 30. März 1995, Parlament/Rat, C-65/93, Slg. 1995, I-643, Randnrn.
  • EuGH, 31.03.1971 - 22/70

    Kommission / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.10.2009 - C-246/07
    12 - Die Gemeinschaft kann nach dem bekannten AETR-Grundsatz durch interne Rechtsetzungsakte eine ausschließliche Zuständigkeit erwerben (vgl. Urteil vom 31. März 1971, AETR, 22/70, Slg. 1971, 263, und Gutachten 1/94 vom 15. November 1994, Slg. 1994, I-5267, Randnr. 77).
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