Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 01.12.2016 - C-689/15 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
W. F. Gözze Frottierweberei und Gözze
Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsmarke - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Art. 9 - Art. 15 - Ernsthafte Benutzung - Verwendung einer Marke als Gütezeichen - Keine regelmäßigen Qualitätskontrollen bei den Lizenznehmern - Verfall der Rechte des Inhabers der Marke - ...
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Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsmarke - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Art. 9 - Art. 15 - Ernsthafte Benutzung - Verwendung einer Marke als Gütezeichen - Keine regelmäßigen Qualitätskontrollen bei den Lizenznehmern - Verfall der Rechte des Inhabers der Marke - ...
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Vorabentscheidungsersuchen
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 29.07.2014 - 4b O 55/14
- LG Düsseldorf, 19.11.2014 - 2a O 55/14
- OLG Düsseldorf, 25.02.2015 - 2 U 55/14
- OLG Düsseldorf, 15.12.2015 - 20 U 222/14
- BGH, 21.06.2016 - X ZR 42/15
- Generalanwalt beim EuGH, 01.12.2016 - C-689/15
- EuGH, 08.06.2017 - C-689/15
- OLG Düsseldorf, 30.11.2017 - 20 U 222/14
Wird zitiert von ... (2)
- EuG, 07.06.2018 - T-72/17
Schmid / EUIPO - Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft in Steiermark …
Den Schlussanträgen des Generalanwalts Wathelet in der Rechtssache W. F. Gözze Frottierweberei und Gözze (C-689/15, EU:C:2016:916) sei zu entnehmen, dass ein Gütezeichen zwingend die Hauptfunktion der Marke erfüllen müsse, damit sein Inhaber ein ausschließliches Recht im Sinne des Art. 9 der Verordnung Nr. 207/2009 (jetzt Art. 9 der Verordnung 2017/1001) in Anspruch nehmen könne.Werde eine Individualmarke daher als Gütezeichen verwendet, werde sie nur dann das ausschließliche Recht erhaltend benutzt, wenn durch das Gütezeichen nicht nur ein Hinweis auf die Qualität des Produkts erfolge, sondern mit diesem auch und zugleich ein Herkunftshinweis verbunden sei (vgl. in diesem Sinne Schlussanträge des Generalanwalts Wathelet in der Rechtssache W. F. Gözze Frottierweberei und Gözze, C-689/15, EU:C:2016:916, Nrn. 46 und 47).
- Generalanwalt beim EuGH, 17.01.2019 - C-690/17
ÖKO-Test Verlag - Vorabentscheidungsersuchen - Unionsmarke - Rechte aus der Marke …
Ich stimme jedoch mit Generalanwalt Wathelet darin überein, dass diese Funktion eine Folge der Funktion als Herkunftshinweis ist, da die Gewährleistung der Qualität an ihre Herkunft geknüpft ist (Schlussanträge in der Rechtssache Gözze, C-689/15, EU:C:2016:916, Nrn. 62 bis 64).