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   Generalanwalt beim EuGH, 02.02.2016 - C-47/15   

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Generalanwalt beim EuGH, 02.02.2016 - C-47/15 (https://dejure.org/2016,783)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 02.02.2016 - C-47/15 (https://dejure.org/2016,783)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 02. Februar 2016 - C-47/15 (https://dejure.org/2016,783)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Affum

    Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Richtlinie 2008/115/EG - Rückkehr eines illegal aufhältigen Drittstaatsangehörigen - Illegale Einreise - Durchreise - Freiheitsstrafe - Polizeigewahrsam

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Nach Auffassung von Generalanwalt Szpunar darf gegen einen Drittstaatsangehörigen, der nicht beim illegalen Überschreiten einer Außengrenze des Schengen-Raums aufgegriffen wurde, nicht allein deshalb eine Freiheitsstrafe ...

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Illegales Überschreiten einer Außengrenze des Schengen-Raums

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 06.12.2011 - C-329/11

    Die "Rückführungsrichtlinie" steht nationalen Rechtsvorschriften entgegen, nach

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.02.2016 - C-47/15
    In Abhängigkeit von der Antwort, die auf die vorstehende Frage gegeben wird: Ist diese Richtlinie dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegensteht, nach der die illegale Einreise eines Drittstaatsangehörigen mit einer Haftstrafe geahndet wird, und zwar unter Voraussetzungen, die denen entsprechen, die vom Gerichtshof der Europäischen Union im Urteil Achughbabian (C-329/11, EU:C:2011:807) im Bereich des illegalen Aufenthalts in Bezug auf das Fehlen einer vorherigen Verhängung von Zwangsmaßnahmen im Sinne von Art. 8 der Richtlinie gegenüber dem Betroffenen und die Dauer seiner Haft genannt worden sind?.

    Zuletzt wurde in der Rechtssache Celaj(32), in der die Italienische Republik eine Strafe gegen einen illegal aufhältigen Drittstaatsangehörigen verhängen wollte, auf den die gemeinsamen Vorschriften und Verfahren der Richtlinie 2008/115 angewandt worden waren, um seinen ersten illegalen Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats zu beenden, und der unter Verstoß gegen ein Einreiseverbot erneut illegal in das Hoheitsgebiet dieses Staates eingereist war, vom Gerichtshof festgestellt, dass "sich die Umstände des Ausgangsverfahrens deutlich von denen der Rechtssachen, in denen die Urteile El Dridi (C-61/11 PPU, EU:C:2011:268) und Achughbabian (C-329/11, EU:C:2011:807) ergangen sind", unterschieden(33) und dass die Richtlinie 2008/115 "einer Regelung eines Mitgliedstaats, die die Verhängung einer Freiheitsstrafe gegen einen illegal aufhältigen Drittstaatsangehörigen vorsieht, der nach einer im Rahmen eines früheren Rückkehrverfahrens erfolgten Rückkehr in sein Herkunftsland unter Verstoß gegen ein Einreiseverbot erneut illegal in das Hoheitsgebiet dieses Staates einreist, grundsätzlich nicht entgegensteht"(34).

    3 - Vgl. Urteile El Dridi (C-61/11 PPU, EU:C:2011:268), Achughbabian (C-329/11, EU:C:2011:807) und Celaj (C-290/14, EU:C:2015:640).

    5 - C-329/11, EU:C:2011:807.

    23 - C-329/11, EU:C:2011:807.

    25 - Urteil Achughbabian (C-329/11, EU:C:2011:807, Rn. 50 sowie Tenor, erster Gedankenstrich).

    26 - Vgl. Urteile El Dridi (C-61/11 PPU, EU:C:2011:268, Rn. 59) und Achughbabian (C-329/11, EU:C:2011:807, Rn. 45).

    27 - C-329/11, EU:C:2011:807.

    35 - C-329/11, EU:C:2011:807.

  • EuGH, 28.04.2011 - C-61/11

    El Dridi

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.02.2016 - C-47/15
    Zuletzt wurde in der Rechtssache Celaj(32), in der die Italienische Republik eine Strafe gegen einen illegal aufhältigen Drittstaatsangehörigen verhängen wollte, auf den die gemeinsamen Vorschriften und Verfahren der Richtlinie 2008/115 angewandt worden waren, um seinen ersten illegalen Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats zu beenden, und der unter Verstoß gegen ein Einreiseverbot erneut illegal in das Hoheitsgebiet dieses Staates eingereist war, vom Gerichtshof festgestellt, dass "sich die Umstände des Ausgangsverfahrens deutlich von denen der Rechtssachen, in denen die Urteile El Dridi (C-61/11 PPU, EU:C:2011:268) und Achughbabian (C-329/11, EU:C:2011:807) ergangen sind", unterschieden(33) und dass die Richtlinie 2008/115 "einer Regelung eines Mitgliedstaats, die die Verhängung einer Freiheitsstrafe gegen einen illegal aufhältigen Drittstaatsangehörigen vorsieht, der nach einer im Rahmen eines früheren Rückkehrverfahrens erfolgten Rückkehr in sein Herkunftsland unter Verstoß gegen ein Einreiseverbot erneut illegal in das Hoheitsgebiet dieses Staates einreist, grundsätzlich nicht entgegensteht"(34).

    3 - Vgl. Urteile El Dridi (C-61/11 PPU, EU:C:2011:268), Achughbabian (C-329/11, EU:C:2011:807) und Celaj (C-290/14, EU:C:2015:640).

    Vgl. auch Nr. 35 der Stellungnahme des Generalanwalts Mazák in der Rechtssache El Dridi (C-61/11 PPU, EU:C:2011:205), Nr. 54 der Stellungnahme des Generalanwalts Wathelet in der Rechtssache G. und R. (C-383/13 PPU, EU:C:2013:553) und Nr. 91 der Schlussanträge des Generalanwalts Bot in den Rechtssachen Bero und Bouzalmate (C-473/13 und C-514/13, EU:C:2014:295).

    21 - C-61/11 PPU, EU:C:2011:268.

    22 - Urteil El Dridi (C-61/11 PPU, EU:C:2011:268, Rn. 62 und Tenor).

    26 - Vgl. Urteile El Dridi (C-61/11 PPU, EU:C:2011:268, Rn. 59) und Achughbabian (C-329/11, EU:C:2011:807, Rn. 45).

  • EuGH, 01.10.2015 - C-290/14

    Die Rückführungsrichtlinie steht einer Regelung eines Mitgliedstaats, die die

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.02.2016 - C-47/15
    3 - Vgl. Urteile El Dridi (C-61/11 PPU, EU:C:2011:268), Achughbabian (C-329/11, EU:C:2011:807) und Celaj (C-290/14, EU:C:2015:640).

    32 - C-290/14, EU:C:2015:640.

    33 - Urteil Celaj (C-290/14, EU:C:2015:640, Rn. 28).

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.05.2014 - C-146/14

    Mahdi

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.02.2016 - C-47/15
    18 - Vgl. näher die Nrn. 46 bis 55 meiner Stellungnahme in der Rechtssache Mahdi (C-146/14 PPU, EU:C:2014:1936).

    19 - Vgl. Nr. 47 meiner Stellungnahme in der Rechtssache Mahdi (C-146/14 PPU, EU:C:2014:1936).

    20 - Vgl. Nr. 47 meiner Stellungnahme in der Rechtssache Mahdi (C-146/14 PPU, EU:C:2014:1936).

  • EuGH, 06.12.2012 - C-430/11

    Die Richtlinie über die Rückführung illegaler Einwanderer verbietet es nicht,

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.02.2016 - C-47/15
    Vgl. auch Urteil Sagor (C-430/11, EU:C:2012:777), das u. a. eine Hausarreststrafe betraf.

    29 - C-430/11, EU:C:2012:777, Rn. 45.

  • EGMR, 10.11.2011 - 29681/08

    MALLAH c. FRANCE

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.02.2016 - C-47/15
    36 - Vgl. EGMR, Mallah/Frankreich, 10. November 2011, Nr. 29681/08.
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.08.2013 - C-383/13

    G. und R. - Richtlinie 2008/115/EG - Rückführung illegal aufhältiger

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.02.2016 - C-47/15
    Vgl. auch Nr. 35 der Stellungnahme des Generalanwalts Mazák in der Rechtssache El Dridi (C-61/11 PPU, EU:C:2011:205), Nr. 54 der Stellungnahme des Generalanwalts Wathelet in der Rechtssache G. und R. (C-383/13 PPU, EU:C:2013:553) und Nr. 91 der Schlussanträge des Generalanwalts Bot in den Rechtssachen Bero und Bouzalmate (C-473/13 und C-514/13, EU:C:2014:295).
  • EuGH, 04.09.2014 - C-575/12

    Drittstaatsangehörige können auch dann in das Hoheitsgebiet der Union einreisen,

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.02.2016 - C-47/15
    In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass der Gerichtshof selbst den Ausdruck verwendet, vgl. z. B. Urteile ANAFE (C-606/10, EU:C:2012:348, verschiedene Randnummern und Tenor), Air Baltic Corporation (C-575/12, EU:C:2014:2155, Rn. 67) und T. (C-373/13, EU:C:2015:413, Rn. 52).
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.04.2011 - C-61/11

    El Dridi - Richtlinie 2008/115/EG - Anwendungsbereich - Zur Vollstreckung der

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.02.2016 - C-47/15
    Vgl. auch Nr. 35 der Stellungnahme des Generalanwalts Mazák in der Rechtssache El Dridi (C-61/11 PPU, EU:C:2011:205), Nr. 54 der Stellungnahme des Generalanwalts Wathelet in der Rechtssache G. und R. (C-383/13 PPU, EU:C:2013:553) und Nr. 91 der Schlussanträge des Generalanwalts Bot in den Rechtssachen Bero und Bouzalmate (C-473/13 und C-514/13, EU:C:2014:295).
  • EuGH, 17.07.2014 - C-514/13

    Keine Unterbringung von Abschiebehäftlingen in normalen Gefängnissen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.02.2016 - C-47/15
    Vgl. auch Nr. 35 der Stellungnahme des Generalanwalts Mazák in der Rechtssache El Dridi (C-61/11 PPU, EU:C:2011:205), Nr. 54 der Stellungnahme des Generalanwalts Wathelet in der Rechtssache G. und R. (C-383/13 PPU, EU:C:2013:553) und Nr. 91 der Schlussanträge des Generalanwalts Bot in den Rechtssachen Bero und Bouzalmate (C-473/13 und C-514/13, EU:C:2014:295).
  • EGMR, 22.03.1995 - 18580/91

    QUINN c. FRANCE

  • EGMR, 12.10.2006 - 33970/05

    KAYA c. ROUMANIE

  • EuGH, 14.06.2012 - C-606/10

    Das Unionsrecht steht der französischen Regelung nicht entgegen, die es

  • EuGH, 24.06.2015 - C-373/13

    T. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2014 - C-473/13

    Nach Auffassung von Generalanwalt Bot darf sich ein Mitgliedstaat, außer bei

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.10.2018 - C-444/17

    Generalanwalt Szpunar schlägt dem Gerichtshof vor, zu entscheiden, dass die

    15 Vgl. Urteil vom 7. Juni 2016, Affum (C-47/15, EU:C:2016:408, Rn. 72), und meine Schlussanträge in derselben Rechtssache (C-47/15, EU:C:2016:68, Nr. 71).

    17 Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Affum (C-47/15, EU:C:2016:68, Nr. 42).

    31 Für eine Übersicht über die Rechtsprechung des Gerichtshofs siehe meine Schlussanträge in der Rechtssache Affum (C-47/15, EU:C:2016:68, Nrn. 48 bis 56).

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2020 - C-806/18

    JZ (Peine de prison en cas d'interdiction d'entrée) - Vorlage zur

    7 Vgl. im Einzelnen meine Schlussanträge in der Rechtssache Affum (C-47/15, EU:C:2016:68, Nrn. 48 bis 56).
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