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   Generalanwalt beim EuGH, 02.03.2023 - C-718/21   

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Generalanwalt beim EuGH, 02.03.2023 - C-718/21 (https://dejure.org/2023,3476)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 02.03.2023 - C-718/21 (https://dejure.org/2023,3476)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 02. März 2023 - C-718/21 (https://dejure.org/2023,3476)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Krajowa Rada Sadownictwa (Maintien en fonctions d'un juge)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV - Begriff "Gericht" - Zuständigkeit des Gerichtshofs - Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV - Wirksamer Rechtsschutz in den vom Unionsrecht erfassten Bereichen - Grundsätze der Unabsetzbarkeit und Unabhängigkeit der Richter - ...

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Institutionelles Recht - Generalanwalt Rantos bezweifelt, dass das Verfahren, mit dem die KRS ihre Zustimmung dazu erteilt, dass polnische Richter ihr Amt nach Erreichen des Ruhestandsalters weiter ausüben, ausreichende Gewähr für Unabhängigkeit bietet

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (50)

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2021 - C-132/20

    Getin Noble Bank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV- Begriff

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.03.2023 - C-718/21
    Da diese drei Bestimmungen jedoch hinsichtlich ihrer Zielsetzung und Aufgabe unterschiedlich seien, könne die Art der Prüfung, die durchzuführen sei, um die Einhaltung des Grundsatzes der richterlichen Unabhängigkeit zu überprüfen, unterschiedlich ausfallen, insbesondere hinsichtlich der Intensität der Prüfung des Gerichtshofs im Hinblick auf die Einhaltung dieses Grundsatzes und der Schwelle für die Feststellung eines Verstoßes gegen diesen Grundsatz (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Bobek in der Rechtssache Getin Noble Bank, C-132/20, EU:C:2021:557, Nr. 36).

    29 Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge des Generalanwalts Bobek in der Rechtssache Getin Noble Bank (C-132/20, EU:C:2021:557, Nrn. 48, 50 bis 52 und 65).

    30 Mit anderen Worten darf die diesbezügliche Analyse des Gerichtshofs nicht verwendet werden, um zu überprüfen, ob die Personen , die dem Gericht angehören und in dem Spruchkörper tagen, der die Vorlage eingereicht hat, jeweils die fraglichen Kriterien erfüllen, sondern muss sich auf die vorlegende Einrichtung stützen (vgl. in diesem Sinne Schlussanträge des Generalanwalts Bobek in der Rechtssache Getin Noble Bank, C-132/20, EU:C:2021:557, Nr. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    31 Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge des Generalanwalts Bobek in der Rechtssache Getin Noble Bank (C-132/20, EU:C:2021:557, Nr. 47).

    36 Im Übrigen hat der Gerichtshof, auch wenn die für die Zwecke von Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV erforderlichen Garantien der Unabhängigkeit und der Unparteilichkeit voraussetzen, dass es Regeln insbesondere für die Ernennung gibt, die es ermöglichen, jeden berechtigten Zweifel an der Unempfänglichkeit und der Neutralität dieser Stelle auszuräumen, seit langem die Ansicht vertreten, dass es ihm im Rahmen der Prüfung der Eigenschaft eines "Gerichts" im Sinne von Art. 267 AEUV nicht zusteht, anzunehmen, diese Regeln würden in einer den in der innerstaatlichen Rechtsordnung verankerten Grundsätzen oder den Grundsätzen eines Rechtsstaats zuwiderlaufenden Weise angewandt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Februar 1999, Köllensperger und Atzwanger, C-103/97, EU:C:1999:52, Rn. 24, sowie Schlussanträge des Generalanwalts Bobek in der Rechtssache Getin Noble Bank, C-132/20, EU:C:2021:557, Nr. 62).

  • EuGH, 27.02.2018 - C-64/16

    Die Kürzungen der Bezüge der Richter des portugiesischen Tribunal de Contas

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.03.2023 - C-718/21
    16 Der Gerichtshof hat mehrfach klargestellt, dass diese Vorschrift ein allgemeiner Grundsatz ist, mit dem der Wert der in Art. 2 EUV proklamierten Rechtsstaatlichkeit konkretisiert wird, und legt sie regelmäßig anhand von Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden: Charta) aus, in der dieser allgemeine Grundsatz, der sich aus den gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten ergibt, ebenso wie in den Art. 6 und 13 EMRK nun auch verankert ist (vgl. u. a. Urteil vom 27. Februar 2018, Associação Sindical dos Juízes Portugueses, C-64/16, EU:C:2018:117, Rn. 32 und 35 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    28 Dies hindert den Gerichtshof jedoch nicht daran, Art. 47 der Charta wie einen Parameter zur Beurteilung der richterlichen Unabhängigkeit im Sinne von Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV zu verwenden (vgl. u. a. Urteile vom 27. Februar 2018, Associação Sindical dos Juízes Portugueses, C-64/16, EU:C:2018:117, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Unabhängigkeit des Obersten Gerichts, Rn. 54).

    56 Vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil vom 27. Februar 2018, Associação Sindical dos Juízes Portugueses (C-64/16, EU:C:2018:117, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    61 Vgl. Urteile vom 27. Februar 2018, Associação Sindical dos Juízes Portugueses (C-64/16, EU:C:2018:117, Rn. 41) und Unabhängigkeit der ordentlichen Gerichte (Rn. 105 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 20.04.2021 - C-896/19

    Nationale Vorschriften eines Mitgliedstaats, die dem Premierminister eine

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.03.2023 - C-718/21
    26 Vgl. Urteil vom 20. April 2021, Repubblika (C-896/19, EU:C:2021:311, Rn. 52).

    27 Vgl. Urteil vom 20. April 2021, Repubblika (C-896/19, EU:C:2021:311, Rn. 52).

    58 Vgl. Urteil vom 20. April 2021, Repubblika (C-896/19, EU:C:2021:311, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 09.07.2020 - C-272/19

    Der Petitionsausschuss eines Gliedstaats eines Mitgliedstaats unterliegt der

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.03.2023 - C-718/21
    43 Vgl. entsprechend Urteil vom 9. Juli 2020, Land Hessen (C-272/19, EU:C:2020:535, Rn. 55 und 56), betreffend die Beteiligung des - überwiegend aus von der Legislative berufenen Mitgliedern bestehenden - Richterwahlausschusses am Verfahren zur Ernennung von Richtern, sowie Urteile Unabhängigkeit des Obersten Gerichts (Rn. 111) und Unabhängigkeit der ordentlichen Gerichte (Rn. 119) betreffend die jeweiligen Befugnisse des Präsidenten der Republik, über den Verbleib der Richter des Sad Najwy?¼szy (Oberstes Gericht) im Amt zu entscheiden, und des Justizministers, über den Verbleib der Richter der ordentlichen Gerichte im Amt zu entscheiden.

    44 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Juli 2020, Land Hessen (C-272/19, EU:C:2020:535, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    80 Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass der Umstand, dass ein Organ wie ein Landesrichterwahlausschuss, der am Verfahren zur Ernennung von Richtern beteiligt ist, überwiegend aus von der Legislative berufenen Richtern besteht, für sich genommen nicht dazu führen kann, an der Unabhängigkeit der am Ende dieses Verfahrens ernannten Richter zu zweifeln (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Juli 2020, Land Hessen, C-272/19, EU:C:2020:535, Rn. 55 und 56).

  • EGMR, 08.11.2021 - 49868/19

    DOLINSKA-FICEK AND OZIMEK v. POLAND

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.03.2023 - C-718/21
    13 EGMR, 8. November 2021, Doli?"ska-Ficek und Ozimek/Polen (CE:ECHR:2021:1108JUD004986819).

    50 CE:ECHR:2021:1108JUD004986819.

    77 CE:ECHR:2021:1108JUD004986819 (§§ 290, 320 und 353 bis 355).

  • EGMR, 22.07.2021 - 43447/19

    Streit um Justizreform: Polen verurteilt

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.03.2023 - C-718/21
    Vgl. in diesem Sinne auch EGMR, 22. Juli 2021, Reczkowicz/Polen (CE:ECHR:2021:0722JUD004344719, §§ 274 und 276).

    Der genannte Beschluss ist auch im Urteil des EGMR vom 22. Juli 2021, Reczkowicz/Polen (CE:ECHR:2021:0722JUD004344719, §§ 89 bis 106), weitgehend berücksichtigt worden.

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2014 - C-58/13

    Nach Ansicht von Generalanwalt Wahl liegt allein darin, dass ein Bürger sich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.03.2023 - C-718/21
    Zuvor hatte Generalanwalt Wahl im Wesentlichen für eine weniger enge Auslegung der Eigenschaft einer unabhängigen Einrichtung im Rahmen des Begriffs "Gericht" im Sinne von Art. 267 AEUV als bei dem von Art. 6 EMRK und Art. 47 der Charta plädiert (Schlussanträge des Generalanwalts Wahl in den verbundenen Rechtssachen Torresi, C-58/13 und C-59/13, EU:C:2014:265, Nrn. 48 bis 51).

    38 Wie Generalanwalt Wahl bemerkt hat, brächte eine zu enge Anwendung der in der Rechtsprechung des Gerichtshofs aufgestellten Kriterien für die Zulässigkeit von Vorlagen nach Art. 267 AEUV nämlich das Risiko mit sich, zu einem Ergebnis zu führen, das im Gegensatz zu dem Ergebnis steht, gemäß Art. 6 EMRK und Art. 47 der Charta den Schutz von Einzelpersonen zu stärken und ein hohes Niveau des Grundrechtsschutzes zu gewährleisten, da Einzelpersonen die Möglichkeit genommen würde, über ihre auf das Unionsrecht gegründeten Ansprüche von einem "gesetzlichen Richter" (dem Gerichtshof) entscheiden zu lassen, und in der Konsequenz die Wirksamkeit des Unionsrechts in der gesamten Union geschwächt würde (vgl. in diesem Sinne Schlussanträge des Generalanwalts Wahl in den verbundenen Rechtssachen Torresi, C-58/13 und C-59/13, EU:C:2014:265, Nr. 49).

  • EuGH, 14.07.2021 - C-204/21

    Kommission/ Polen - Vorläufiger Rechtsschutz - Art. 279 AEUV - Antrag auf

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.03.2023 - C-718/21
    37 Darüber hinaus ermöglicht eine solche Auslegung dem vorlegenden Gericht, der jedem Gericht obliegenden Verpflichtung nachzukommen, zu überprüfen, ob es in Anbetracht seiner Zusammensetzung ein unabhängiges, unparteiisches und zuvor durch Gesetz errichtetes Gericht ist, wenn insoweit ein ernsthafter Zweifel besteht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. März 2020, Überprüfung Simpson/Rat und HG/Kommission, C-542/18 RX-II und C-543/18 RX-II, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Beschluss der Vizepräsidentin des Gerichtshofs vom 14. Juli 2021, Kommission/Polen, C-204/21 R, EU:C:2021:593, Rn. 164).

    Diese Bestimmung ist in der geänderten Fassung Gegenstand einer Vertragsverletzungsklage der Kommission (Rechtssache C-204/01), die derzeit anhängig ist (vgl. Beschluss der Vizepräsidentin des Gerichtshofs vom 14. Juli 2021, Kommission/Polen, C-204/21 R, EU:C:2021:593, und Schlussanträge des Generalanwalts Collins in der Rechtssache Kommission/Polen, C-204/21, EU:C:2022:991).

  • EuGH - C-59/13 (anhängig)

    Torresi

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.03.2023 - C-718/21
    Zuvor hatte Generalanwalt Wahl im Wesentlichen für eine weniger enge Auslegung der Eigenschaft einer unabhängigen Einrichtung im Rahmen des Begriffs "Gericht" im Sinne von Art. 267 AEUV als bei dem von Art. 6 EMRK und Art. 47 der Charta plädiert (Schlussanträge des Generalanwalts Wahl in den verbundenen Rechtssachen Torresi, C-58/13 und C-59/13, EU:C:2014:265, Nrn. 48 bis 51).

    38 Wie Generalanwalt Wahl bemerkt hat, brächte eine zu enge Anwendung der in der Rechtsprechung des Gerichtshofs aufgestellten Kriterien für die Zulässigkeit von Vorlagen nach Art. 267 AEUV nämlich das Risiko mit sich, zu einem Ergebnis zu führen, das im Gegensatz zu dem Ergebnis steht, gemäß Art. 6 EMRK und Art. 47 der Charta den Schutz von Einzelpersonen zu stärken und ein hohes Niveau des Grundrechtsschutzes zu gewährleisten, da Einzelpersonen die Möglichkeit genommen würde, über ihre auf das Unionsrecht gegründeten Ansprüche von einem "gesetzlichen Richter" (dem Gerichtshof) entscheiden zu lassen, und in der Konsequenz die Wirksamkeit des Unionsrechts in der gesamten Union geschwächt würde (vgl. in diesem Sinne Schlussanträge des Generalanwalts Wahl in den verbundenen Rechtssachen Torresi, C-58/13 und C-59/13, EU:C:2014:265, Nr. 49).

  • EuGH, 17.09.2018 - C-543/18

    Réexamen HG/ Kommission - Überprüfung

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.03.2023 - C-718/21
    37 Darüber hinaus ermöglicht eine solche Auslegung dem vorlegenden Gericht, der jedem Gericht obliegenden Verpflichtung nachzukommen, zu überprüfen, ob es in Anbetracht seiner Zusammensetzung ein unabhängiges, unparteiisches und zuvor durch Gesetz errichtetes Gericht ist, wenn insoweit ein ernsthafter Zweifel besteht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. März 2020, Überprüfung Simpson/Rat und HG/Kommission, C-542/18 RX-II und C-543/18 RX-II, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Beschluss der Vizepräsidentin des Gerichtshofs vom 14. Juli 2021, Kommission/Polen, C-204/21 R, EU:C:2021:593, Rn. 164).

    45 In ähnlicher Weise wie ich in meinen Schlussanträgen in den verbundenen Rechtssachen Openbaar Ministerie (Im Ausstellungsmitgliedstaat durch Gesetz errichtetes Gericht) (C-562/21 PPU und C-563/21 PPU, EU:C:2021:1019, Nrn. 46 und 47) vorgeschlagen habe, halte ich es für angebracht, wenn zwischen materiell-rechtlichen Vorschriften über die Befähigung von Richtern zur Ausübung ihres Amtes und Vorschriften über rein formale Aspekte dieser Ernennung unterschieden wird (vgl. entsprechend Urteil vom 26. März 2020, Überprüfung Simpson/Rat und HG/Kommission, C-542/18 RX-II und C-543/18 RX-II, Rn. 79).

  • EuGH, 22.03.2022 - C-508/19

    Der Gerichtshof erklärt das Vorabentscheidungsersuchen eines polnischen Gerichts

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-204/21

    Generalanwalt Collins: Das polnische Gesetz zur Änderung der Vorschriften über

  • EuGH, 13.12.2012 - C-465/11

    Forposta und ABC Direct Contact - Richtlinie 2004/18/EG - Art. 45 Abs. 2

  • EuGH, 29.11.2001 - C-17/00

    DIE ERHEBUNG EINER GEMEINDEABGABE, DIE NUR PARABOLANTENNEN BETRIFFT, VERSTÖSST

  • EuGH, 17.09.1997 - C-54/96

    GESELLSCHAFTSRECHT

  • EuGH - C-563/21 (anhängig)

    Openbaar Ministerie (Tribunal établi par la loi dans l'État membre d'émission)

  • EuGH, 05.11.2002 - C-204/01

    Klett

  • EGMR, 15.03.2022 - 43572/18

    GRZEDA v. POLAND

  • EuGH, 16.05.2017 - C-682/15

    Die Gerichte eines Mitgliedstaats dürfen kontrollieren, ob die Ersuchen eines

  • EuGH, 15.12.1994 - C-195/91

    Bayer / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.05.2021 - C-748/19

    Generalanwalt Bobek: Das Unionsrecht steht der in Polen praktizierten Abordnung

  • EuGH, 21.01.2020 - C-274/14

    Banco de Santander

  • EuGH, 21.10.2021 - C-866/19

    Zaklad Ubezpieczen Spolecznych I Oddzial w Warszawie - Vorlage zur

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2021 - C-562/21

    DFON

  • EuGH, 21.10.2010 - C-385/09

    Nidera Handelscompagnie - Richtlinie 2006/112/EG - Recht auf Vorsteuerabzug -

  • EuGH, 18.07.2007 - C-490/04

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzungsverfahren - Zulässigkeit - Art. 49

  • EuGH, 20.05.2021 - C-879/19

    Format

  • EGMR, 30.11.2010 - 23614/08

    HENRYK URBAN AND RYSZARD URBAN v. POLAND

  • EuGH, 22.11.2012 - C-136/11

    Bahnreisende müssen über Verspätungen oder Ausfälle ihrer wichtigsten

  • EuGH, 12.05.2022 - C-644/20

    Zu Bestimmung des auf einen Unterhaltsanspruch anwendbaren Rechts ist für den

  • EuGH, 21.12.2021 - C-497/20

    Das Unionsrecht steht nicht dem entgegen, dass das oberste ordentliche Gericht

  • EuGH, 08.07.2021 - C-120/20

    Koleje Mazowieckie

  • EuGH, 21.03.2000 - C-110/98

    Gabalfrisa

  • EuGH, 04.02.1999 - C-103/97

    Köllensperger und Atzwanger

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.06.2021 - C-55/20

    Generalanwalt Bobek: Die Dienstleistungsrichtlinie gilt für gegen Rechtsanwälte

  • EuGH, 22.02.2022 - C-430/21

    Das Unionsrecht steht einer nationalen Regelung entgegen, wonach die nationalen

  • EuGH, 26.11.1985 - 42/85

    Cockerill-Sambre / Kommission

  • EuGH, 13.10.2022 - C-355/21

    Perfumesco.pl - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Richtlinie

  • EuGH, 24.06.2019 - C-619/18

    Die polnischen Rechtsvorschriften über die Herabsetzung des Ruhestandsalters für

  • EuGH, 05.11.2019 - C-192/18

    Die polnischen Vorschriften über das Ruhestandsalter von Richtern und

  • EuGH, 15.07.2021 - C-791/19

    Kommission/ Polen (Régime disciplinaire des juges) - Vertragsverletzung eines

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-181/21

    Generalanwalt Collins: Das Erfordernis der vorherigen Errichtung durch Gesetz

  • EuGH, 29.03.2022 - C-132/20

    Die bloße Tatsache, dass ein Richter zu einem Zeitpunkt ernannt wurde, zu dem der

  • EuGH, 16.11.2021 - C-748/19

    Die in Polen geltende Regelung, nach der der Justizminister, der gleichzeitig

  • EuGH, 02.03.2021 - C-824/18

    Polen: Besetzung des Obersten Gerichts könnte rechtswidrig sein

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-615/20

    Generalanwalt Collins: Nur ein unabhängiges, unparteiisches und zuvor durch

  • EuGH, 06.10.2021 - C-487/19

    Nicht einvernehmliche Versetzungen von Richtern an andere Gerichte oder zwischen

  • EuGH, 26.03.2020 - C-558/18

    Der Gerichtshof erklärt zwei Vorabentscheidungsersuchen zu den polnischen

  • EuGH, 19.11.2019 - C-585/18

    Das vorlegende Gericht hat zu prüfen, ob die neue Disziplinarkammer des

  • EuGH - C-563/18 (anhängig)

    Prokuratura Okregowa w Plocku

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