Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2011 - C-482/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
Budejovický Budvar
Richtlinie 89/104/EWG - Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken - Art. 4 Abs. 1 Buchst. a und 9 Abs. 1 - Verwirkung durch Duldung - Begriff der Duldung - Unionsrechtlicher Begriff - Möglichkeit, auf das nationale Markenrecht, einschließlich ...
- EU-Kommission
Budejovický Budvar
Richtlinie 89/104/EWG - Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken - Art. 4 Abs. 1 Buchst. a und 9 Abs. 1 - Verwirkung durch Duldung - Begriff der Duldung - Unionsrechtlicher Begriff - Möglichkeit, auf das nationale Markenrecht, einschließlich ...
- EU-Kommission
Budejovický Budvar
Richtlinie 89/104/EWG - Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken - Art. 4 Abs. 1 Buchst. a und 9 Abs. 1 - Verwirkung durch Duldung - Begriff der Duldung - Unionsrechtlicher Begriff - Möglichkeit, auf das nationale Markenrecht, einschließlich ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Richtlinie 89/104/EWG - Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken - Art. 4 Abs. 1 Buchst. a und 9 Abs. 1 - Verwirkung durch Duldung - Begriff der Duldung - Unionsrechtlicher Begriff - Möglichkeit, auf das nationale Markenrecht, einschließlich ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2011 - C-482/09
- EuGH, 22.09.2011 - C-482/09
Wird zitiert von ... (9)
- LG Ravensburg, 07.07.2020 - 2 O 84/20
Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Verbraucherkreditrichtlinie: …
Dementsprechend dürfte im Unionsrecht auch bei der Verwirkung anzunehmen sein, dass der Zeitpunkt der Kenntniserlangung oder des Kennenmüssens und der Beginn des Verwirkungszeitraums zeitlich übereinstimmen (EuGH, Schlussanträge des GA Trstenjak vom 03.02.2011 - C-482/09 - Budejovicky Budvar/Anheuser Busch, Celex -Nr. 62009CC0482, Rn. 7). - LG Ravensburg, 05.03.2020 - 2 O 328/19
Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Verbraucherkreditrichtlinie: Pflicht zur …
Dementsprechend könnte auch bei der Verwirkung anzunehmen sein, dass der Zeitpunkt der Kenntniserlangung oder des Kennenmüssens und der Beginn der Verwirkungsfrist zeitlich übereinstimmen (EuGH, Schlussanträge des GA Trstenjak vom 03.02.2011 - C-482/09 - Budejovicky Budvar/Anheuser Busch, Celex - Nr. 62009CC0482, Rn. 7). - LG Ravensburg, 31.03.2020 - 2 O 294/19
Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Verbraucherkreditrichtlinie im Hinblick auf …
Dementsprechend könnte auch bei der Verwirkung anzunehmen sein, dass der Zeitpunkt der Kenntniserlangung oder des Kennenmüssens und der Beginn der Verwirkungsfrist zeitlich übereinstimmen (EuGH, Schlussanträge des GA Trstenjak vom 03.02.2011 - C-482/09 - Budejovicky Budvar/Anheuser Busch, Celex-Nr. 62009CC0482, Rn. 7).
- OLG Düsseldorf, 07.07.2015 - 20 U 24/07
Anspruch auf Löschung verschiedener Marken, da diese ein im Jahr 1911 …
Der Europäische Gerichtshof hat den von der Generalanwältin in ihren Schlussanträgen vom 3. Februar 2011 vertretenen Ansatz, die fünfjährige Frist ab dem Zeitpunkt der Eintragung der jüngeren Marke sei eine Art Vermutungsregel (BeckRS 2011, 80101 Rn. 80), nicht übernommen. - EuG, 20.04.2016 - T-77/15
Tronios Group International / EUIPO - Sky (SkyTec)
Erstens muss die jüngere Marke eingetragen sein, zweitens muss ihr Inhaber sie gutgläubig angemeldet haben, drittens muss sie in dem Mitgliedstaat benutzt werden, in dem die ältere Marke geschützt ist, und viertens muss der Inhaber der älteren Marke Kenntnis von der Benutzung dieser Marke nach ihrer Eintragung haben (…Urteile vom 28. Juni 2012, Basile und I Marchi Italiani/HABM - Osra [B. Antonio Basile 1952], T-134/09, EU:T:2012:328, Rn. 30, …und vom 23. Oktober 2013, SFC Jardibric/HABM - Aqua Center Europa [AQUA FLOW], T-417/12, EU:T:2013:550, Rn. 19; vgl. auch entsprechend Urteil vom 22. September 2011, Budejovický Budvar, C-482/09, Slg, EU:C:2011:605, Rn. 54 und 56 bis 58).Erst ab dem Zeitpunkt, in dem der Inhaber der älteren Marke von der Benutzung der jüngeren Unionsmarke weiß, hat er nämlich die Möglichkeit, dies nicht zu dulden und folglich Widerspruch einzulegen oder die Nichtigerklärung der jüngeren Marke zu beantragen, so dass erst dann die Frist für den Eintritt der Verwirkung durch Duldung zu laufen beginnt (…vgl. in diesem Sinne Urteile B. Antonio Basile 1952, oben in Rn. 30 angeführt, EU:T:2012:328, Rn. 32 und 33, und AQUA FLOW, oben in Rn. 30 angeführt, EU:T:2013:550, Rn. 20 und 21; vgl. ebenso in diesem und entsprechendem Sinne Urteil Budejovický Budvar, oben in Rn. 30 angeführt, EU:C:2011:605, Rn. 46 bis 48).
Bezüglich dieser Regelung heißt es im elften Erwägungsgrund der Richtlinie 89/104 (bzw. im zwölften Erwägungsgrund der Richtlinie 2008/95), dass der Einwand der Verwirkung nur anwendbar ist, wenn der Inhaber der älteren Marke deren Benutzung während einer längeren Zeit wissentlich "geduldet" ["knowingly tolerated" in der englischen, "sciemment toléré" in der französischen Sprachfassung] hat, d. h. "bewusst" oder "in Kenntnis der Tatsachen" (vgl. in diesem Sinne Urteil Budejovický Budvar, oben in Rn. 30 angeführt, EU:C:2011:605, Rn. 46 und 47, und Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak in der Rechtssache Budejovický Budvar, C-482/09, Slg, EU:C:2011:46, Rn. 82).
- EuG, 07.02.2019 - T-287/17
Swemac Innovation/ EUIPO - SWEMAC Medical Appliances (SWEMAC) - Unionsmarke - …
Drittens ist jedenfalls darauf hinzuweisen, dass - wie die Beschwerdekammer in den Rn. 72 und 73 der angefochtenen Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt hat und wie die Streithelferin vorträgt - nach der Rechtsprechung der Inhaber der jüngeren Marke den Beweis dafür erbringen muss, dass der Inhaber der älteren Marke von der Benutzung der jüngeren Marke tatsächlich Kenntnis hatte, ohne die er nicht in der Lage wäre, der Benutzung der jüngeren Marke zu widersprechen (…Urteil vom 20. April 2016, SkyTec, T-77/15, EU:T:2016:226, Rn. 33; vgl. ebenfalls in diesem Sinne Urteil vom 22. September 2011, Budejovický Budvar, C-482/09, EU:C:2011:605, Rn. 46 und 47, sowie Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak in der Rechtssache Budejovický Budvar, C-482/09, EU:C:2011:46, Nr. 82).Ferner ist festzustellen, dass der Einwand der Verwirkung durch Duldung anwendbar ist, wenn der Inhaber der älteren Marke "die Benutzung wissentlich über einen langen Zeitraum geduldet hat", was "bewusst" oder "in Kenntnis der Sachlage" bedeutet (…Urteil vom 20. April 2016, SkyTec, T-77/15, EU:T:2016:226, Rn. 33; vgl. auch in diesem Sinne entsprechend Urteil vom 22. September 2011, Budejovický Budvar, C-482/09, EU:C:2011:605, Rn. 46 und 47, sowie Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak in der Rechtssache Budejovický Budvar, C-482/09, EU:C:2011:46, Nr. 82).
- Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2018 - C-622/16
Scuola Elementare Maria Montessori / Kommission - Rechtsmittel - Art. 263 Abs. 4 …
62 Vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak in der Rechtssache Budejovický Budvar (C-482/09, EU:C:2011:46, Fn. 44). - Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2021 - C-186/18
José Cánovas Pardo
Vgl. zur Richtlinie 2015/2436 Urteil vom 22. September 2011, Budejovický Budvar (C-482/09, EU:C:2011:605, Rn. 54 bis 58).Vgl. auch Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak in der Rechtssache Budejovický Budvar (C-482/09, EU:C:2011:46, Nr. 63).
- Generalanwalt beim EuGH, 15.11.2012 - C-561/11
Fédération Cynologique Internationale - Gemeinschaftsmarke - Verletzung - Begriff …
Genauere Definitionen des Prioriätsgrundsatzes finden sich in Nr. 57 der Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak vom 3. Februar 2011 in der Rechtssache Budejovický Budvar (C-482/09, Urteil vom 22. September 2011, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht) sowie in Nr. 54 der Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen vom 31. März 2011 in der Rechtssache Génesis (C-190/10, Urteil vom 22. März 2012, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).