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   Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2014 - C-114/12   

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Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2014 - C-114/12 (https://dejure.org/2014,8659)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 03.04.2014 - C-114/12 (https://dejure.org/2014,8659)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 03. April 2014 - C-114/12 (https://dejure.org/2014,8659)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Rat

    Aushandlung eines Übereinkommens des Europarats zum Schutz der Rechte von Sendeunternehmen - Zuständigkeit - Verfahren

  • EU-Kommission
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aushandlung eines Übereinkommens des Europarats zum Schutz der Rechte von Sendeunternehmen - Zuständigkeit - Verfahren

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (34)

  • EuGH, 07.02.2006 - Gutachten 1/03

    'Avis rendu en vertu de l''article 300, paragraphe 6, CE' - Zuständigkeit der

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2014 - C-114/12
    Dem Gutachten 1/03 lasse sich entnehmen, dass eine Zuständigkeit allein aufgrund der Tatsache, dass den Mitgliedstaaten in Restbereichen unter Umständen die Möglichkeit zu eigenem Handeln bleibe, noch nicht zu einer nichtausschließlichen Zuständigkeit werde; der Gerichtshof habe in einem solchen Fall dann zu prüfen, ob diese Möglichkeit das Unionsrecht beeinträchtige oder dessen Tragweite ändere(38).

    Mit anderen Worten: Art. 3 Abs. 2 AEUV sei nicht als eine Kodifizierung des im Gutachten 1/03(41) genannten Kriteriums "Gebiet, das bereits weitgehend von Unionsrechtsnormen erfasst ist" zu verstehen.

    Hilfsweise macht der Rat geltend, dass selbst dann, wenn die Vorschrift in diesem Sinne auszulegen sei, sich die der Rechtsprechung wie etwa dem Gutachten 2/91(42), dem Urteil Kommission/Dänemark(43) und dem Gutachten 1/03(44) zugrunde liegenden Sachverhalte von der vorliegenden Rechtssache unterschieden.

    Sodann hat der Gerichtshof im Gutachten 1/03 diese Fallgestaltung als lediglich ein Beispiel für die Anerkennung ausschließlicher Zuständigkeit bezeichnet und hervorgehoben, dass der Umfang, die Natur und der Inhalt der Unionsvorschriften sowie absehbare Entwicklungsperspektiven zu berücksichtigen seien(73).

    Im Gutachten 1/03 hat der Gerichtshof allgemein formuliert, dass die Anwendung der AETR-Doktrin eine Analyse voraussetzt, die sich auf den Umfang, die Natur und den Inhalt der Vorschriften unter Berücksichtigung des aktuellen Stands des Unionsrechts und dessen Entwicklungsperspektiven, wenn sie zum Zeitpunkt der Analyse absehbar sind, stützen muss(76).

    38 - Gutachten vom 7. Februar 2006 (Slg. 2006, I-1145, Rn. 148 bis 151).

    57 - Vgl. Urteil AETR (oben in Fn. 36 angeführt, Rn. 31) und Gutachten 1/03 (oben in Fn. 38 angeführt, Rn. 122 und 133).

    58 - Gutachten 1/03 (oben in Fn. 38 angeführt, Rn. 128 und 133).

    59 - Vgl. Gutachten 1/03 (oben in Fn. 38 angeführt, Rn. 122).

    61 - Vgl. z. B. auch Gutachten 2/91 (oben in Fn. 39 angeführt, Rn. 10) und Gutachten 1/03 (oben in Fn. 38 angeführt, Rn. 119).

    Es braucht sich jedoch nicht um ein Tätigwerden im Rahmen einer gemeinsamen Politik zu handeln - vgl. Gutachten 2/91 (oben in Fn. 39 angeführt, Rn. 10 und 11) und Gutachten 1/03 (oben in Fn. 38 angeführt, Rn. 118).

    63 - Gutachten 2/91 (oben in Fn. 39 angeführt, Rn. 25), Urteil Kommission/Dänemark (oben in Fn. 43 angeführt, Rn. 101 und 105) und Gutachten 1/03 (oben in Fn. 38 angeführt, Rn. 129 und 130).

    64 - Gutachten 1/03 (oben in Fn. 38 angeführt, Rn. 131).

    Umgekehrt kann die Europäische Union, wenn das Unionsrecht die Harmonisierung auf einem Gebiet ausschließt, keine internationale Übereinkunft schließen, die gleichwohl eine Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet vorsieht - vgl. Gutachten 1/03 (oben in Fn. 38 angeführt, Rn. 132).

    73 - Gutachten 1/03 (oben in Fn. 38 angeführt, Rn. 121 und 126).

    76 - Vgl. Gutachten 1/03 (oben in Fn. 38 angeführt, Rn. 126); vgl. auch Gutachten 2/91 (oben in Fn. 39 angeführt, Rn. 25).

    77 - Vgl. z. B. Gutachten 1/03 (oben in Fn. 38 angeführt, Rn. 124 und 133).

    Beispiele für Sachverhalte, bei denen eine solche Analyse zu dem Ergebnis geführt hat, dass keine ausschließliche Zuständigkeit gegeben ist, sind in Rn. 123 des Gutachtens 1/03 angeführt.

    Auf alle Fälle legt Rn. 133 des Gutachtens 1/03 eine allgemeinere Anwendung nahe.

    79 - Vgl. z. B. Gutachten 1/03 (oben in Fn. 38 angeführt, Rn. 135).

    80 - Vgl. z. B. Gutachten 1/03 (oben in Fn. 38 angeführt, Rn. 138).

    81 - Vgl. Gutachten 1/03 (oben in Fn. 38 angeführt, Rn. 123 und 127) und Gutachten 2/91 (oben in Fn. 39 angeführt).

    82 - Vgl. Gutachten 2/91 (oben in Fn. 39 angeführt, Rn. 25 und 26) und Gutachten 1/03 (oben in Fn. 38 angeführt, Rn. 120).

    83 - Gutachten 2/91 (oben in Fn. 39 angeführt, Rn. 25) und Gutachten 1/03 (oben in Fn. 38 angeführt, Rn. 126).

    84 - Gutachten 1/03 (oben in Fn. 38 angeführt, Rn. 128).

    85 - Gutachten 1/03 (oben in Fn. 38 angeführt, Rn. 133).

    86 - Vgl. insbesondere Gutachten 2/91 (oben in Fn. 39 angeführt, Rn. 18) vor dem Hintergrund des Gutachtens 1/03 (oben in Fn. 38 angeführt, Rn. 123 und 127).

    88 - Im Gutachten 1/03 (oben in Fn. 38 angeführt, Rn. 137) z. B. hat der Gerichtshof die ausschließliche Zuständigkeit der Gemeinschaft für den Abschluss eines neuen Übereinkommens von Lugano anhand eines Textes, der sich aus den Revisionsarbeiten am Übereinkommen von Lugano und am Brüsseler Übereinkommen ergab, sowie anhand der Verhandlungsrichtlinien geprüft.

  • EuGH, 19.03.1993 - Gutachten 2/91

    Gemeinsame Zuständigkeit für den Abschluss des Übereinkommens der IAO für

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2014 - C-114/12
    Insoweit seien im vorliegenden Fall die im Gutachten 2/91 genannten Voraussetzungen erfüllt: Das Gebiet werde sehr umfassend von unionsrechtlichen Bestimmungen erfasst, die keine bloßen Mindestvorschriften darstellten(39).

    Hilfsweise macht der Rat geltend, dass selbst dann, wenn die Vorschrift in diesem Sinne auszulegen sei, sich die der Rechtsprechung wie etwa dem Gutachten 2/91(42), dem Urteil Kommission/Dänemark(43) und dem Gutachten 1/03(44) zugrunde liegenden Sachverhalte von der vorliegenden Rechtssache unterschieden.

    Der Gerichtshof hat diese Möglichkeit im Gutachten 2/91 anerkannt, in dem er festgestellt hat, dass das Gebiet weitgehend von Unionsvorschriften erfasst sei, wobei die historische Entwicklung und die Zielsetzung der Unionsregelung sowie der Umstand zu berücksichtigen seien, dass die internationale Übereinkunft aufgrund einer weiteren Definition der den Anwendungsbereich berührenden Elemente einen weiter gehenden Schutz biete(70).

    39 - Gutachten vom 19. März 1993 (Slg. 1993, I-1061, Rn. 22 bis 26).

    61 - Vgl. z. B. auch Gutachten 2/91 (oben in Fn. 39 angeführt, Rn. 10) und Gutachten 1/03 (oben in Fn. 38 angeführt, Rn. 119).

    Es braucht sich jedoch nicht um ein Tätigwerden im Rahmen einer gemeinsamen Politik zu handeln - vgl. Gutachten 2/91 (oben in Fn. 39 angeführt, Rn. 10 und 11) und Gutachten 1/03 (oben in Fn. 38 angeführt, Rn. 118).

    63 - Gutachten 2/91 (oben in Fn. 39 angeführt, Rn. 25), Urteil Kommission/Dänemark (oben in Fn. 43 angeführt, Rn. 101 und 105) und Gutachten 1/03 (oben in Fn. 38 angeführt, Rn. 129 und 130).

    70 - Vgl. insbesondere Gutachten 2/91 (oben in Fn. 39 angeführt, Rn. 25).

    71 - Vgl. insbesondere Gutachten 2/91 (oben in Fn. 39 angeführt, Rn. 26).

    74 - Vgl. Gutachten 2/91 (oben in Fn. 39 angeführt, Rn. 25).

    76 - Vgl. Gutachten 1/03 (oben in Fn. 38 angeführt, Rn. 126); vgl. auch Gutachten 2/91 (oben in Fn. 39 angeführt, Rn. 25).

    78 - Gutachten 2/91 (oben in Fn. 39 angeführt, Rn. 25 und 26) und 1/03 (oben in Fn. 38 angeführt, Rn. 126).

    81 - Vgl. Gutachten 1/03 (oben in Fn. 38 angeführt, Rn. 123 und 127) und Gutachten 2/91 (oben in Fn. 39 angeführt).

    82 - Vgl. Gutachten 2/91 (oben in Fn. 39 angeführt, Rn. 25 und 26) und Gutachten 1/03 (oben in Fn. 38 angeführt, Rn. 120).

    83 - Gutachten 2/91 (oben in Fn. 39 angeführt, Rn. 25) und Gutachten 1/03 (oben in Fn. 38 angeführt, Rn. 126).

    86 - Vgl. insbesondere Gutachten 2/91 (oben in Fn. 39 angeführt, Rn. 18) vor dem Hintergrund des Gutachtens 1/03 (oben in Fn. 38 angeführt, Rn. 123 und 127).

    93 - Vgl. Gutachten 2/91 (oben in Fn. 39 angeführt, Rn. 36); vgl. auch Gutachten 1/78 (oben in Fn. 87 angeführt, Rn. 34 bis 36) und Gutachten 1/94 (oben in Fn. 62 angeführt, Rn. 108).

  • EuGH, 15.11.1994 - Gutachten 1/94

    1 Völkerrechtliche Verträge - Abschluß - Vorheriges Gutachten des Gerichtshofes -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2014 - C-114/12
    62 - Vgl. z. B. Gutachten 1/94 vom 15. November 1994 (Slg. 1994, I-5267, Rn. 77 [auch Rn. 88]) und Gutachten 2/92 vom 24. März 1995 (Slg. 1995, I-521, Rn. 31 und 36).

    66 - Vgl. z. B. Gutachten 1/94 (oben in Fn. 62 angeführt, Rn. 78 und 79) und Urteil Kommission/Dänemark (oben in Fn. 43 angeführt, Rn. 95).

    67 - Vgl. z. B. Urteil Kommission/Dänemark (oben in Fn. 43 angeführt, Rn. 84), Gutachten 1/94 (oben in Fn. 62 angeführt, Rn. 96) und Gutachten 2/92 (oben in Fn. 62 angeführt, Rn. 33).

    93 - Vgl. Gutachten 2/91 (oben in Fn. 39 angeführt, Rn. 36); vgl. auch Gutachten 1/78 (oben in Fn. 87 angeführt, Rn. 34 bis 36) und Gutachten 1/94 (oben in Fn. 62 angeführt, Rn. 108).

    128 - Urteil Kommission/Schweden (oben in Fn. 3 angeführt, Rn. 73 und die dort angeführte Rechtsprechung) und Gutachten 1/94 (oben in Fn. 62 angeführt, Rn. 108 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 20.04.2010 - C-246/07

    Kommission / Schweden - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2014 - C-114/12
    3 - Der Grundsatz wird mitunter in einigen Sprachen anders bezeichnet - vgl. z. B. Urteil vom 20. April 2010, Kommission/Schweden (C-246/07, Slg. 2010, I-3317, Rn. 70 und 71).

    120 - Vgl. z. B. Urteil Kommission/Schweden (oben in Fn. 3 angeführt, Rn. 73 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    125 - Urteil Kommission/Schweden (oben in Fn. 3 angeführt, Rn. 73 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    127 - Urteil Kommission/Schweden (oben in Fn. 3 angeführt, Rn. 71 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    128 - Urteil Kommission/Schweden (oben in Fn. 3 angeführt, Rn. 73 und die dort angeführte Rechtsprechung) und Gutachten 1/94 (oben in Fn. 62 angeführt, Rn. 108 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 04.10.1979 - Gutachten 1/78

    Internationales Naturkautschukübereinkommen. - 1. INTERNATIONALE ABKOMMEN -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2014 - C-114/12
    Vgl. z. B. Gutachten 1/78 vom 4. Oktober 1979 (Slg. 1979, 2871) (betreffend die Zuständigkeit der [damaligen] Gemeinschaft für die Aushandlung eines Internationalen Naturkautschuk-Übereinkommens, über das seinerzeit im Rahmen der Welthandelskonferenz der Vereinten Nationen verhandelt wurde) und Gutachten 2/94 (oben in Fn. 51 angeführt) (betreffend den möglichen Beitritt der Gemeinschaft zur Europäischen Menschenrechtskonvention).

    89 - Vgl. auch Gutachten 2/94 (oben in Fn. 51 angeführt, Rn. 10 und 17), Gutachten 1/78 (oben in Fn. 87 angeführt, Rn. 35) und Gutachten 1/09 vom 8. März 2011 (Slg. 2011, I-1137, Rn. 48).

    91 - Vgl. z. B. Gutachten 1/78 (oben in Fn. 87 angeführt, Rn. 35).

    93 - Vgl. Gutachten 2/91 (oben in Fn. 39 angeführt, Rn. 36); vgl. auch Gutachten 1/78 (oben in Fn. 87 angeführt, Rn. 34 bis 36) und Gutachten 1/94 (oben in Fn. 62 angeführt, Rn. 108).

  • EuGH, 30.06.1993 - C-181/91

    Parlament / Rat und Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2014 - C-114/12
    31 - Vgl. z. B. Urteile vom 30. Juni 1993, Parlament/Rat und Kommission (C-181/91 und C-248/91, Slg. 1993, I-3685, Rn. 13 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 13. Juli 2004, Kommission/Rat (C-27/04, Slg. 2004, I-6649, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    33 - Urteil Parlament/Rat und Kommission (oben in Fn. 31 angeführt, Rn. 12).

    35 - Genau dies hat der Gerichtshof im Urteil Parlament/Rat und Kommission (oben in Fn. 31 angeführt) in Bezug auf eine Entscheidung erklärt, die von den Mitgliedstaaten getroffen, aber im Rat verabschiedet worden war (vgl. Rn. 12).

  • EuGH, 28.03.1996 - Gutachten 2/94

    Beitritt der Gemeinschaft zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2014 - C-114/12
    Vgl. auch Gutachten vom 26. April 1977 (1/76, Slg. 1977, 741, Rn. 3), 2/91 (oben in Fn. 39 angeführt, Rn. 7), vom 28. März 1996 (2/94, Slg. 1996, I-1759, Rn. 26) und 1/03 (oben in Fn. 38 angeführt, Rn. 114 und 115).

    Vgl. z. B. Gutachten 1/78 vom 4. Oktober 1979 (Slg. 1979, 2871) (betreffend die Zuständigkeit der [damaligen] Gemeinschaft für die Aushandlung eines Internationalen Naturkautschuk-Übereinkommens, über das seinerzeit im Rahmen der Welthandelskonferenz der Vereinten Nationen verhandelt wurde) und Gutachten 2/94 (oben in Fn. 51 angeführt) (betreffend den möglichen Beitritt der Gemeinschaft zur Europäischen Menschenrechtskonvention).

    89 - Vgl. auch Gutachten 2/94 (oben in Fn. 51 angeführt, Rn. 10 und 17), Gutachten 1/78 (oben in Fn. 87 angeführt, Rn. 35) und Gutachten 1/09 vom 8. März 2011 (Slg. 2011, I-1137, Rn. 48).

  • EuGH, 13.07.2004 - C-27/04

    DER GERICHTSHOF KLÄRT DIE ZUSTÄNDIGKEITEN DER KOMMISSION UND DES RATES IN BEZUG

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2014 - C-114/12
    Nach Ansicht der Kommission verstößt der Beschluss sowohl gegen Art. 218 Abs. 2 AEUV, dem zufolge die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über eine internationale Übereinkunft und die Festlegung von Verhandlungsrichtlinien allein Sache des Rates sei, als auch gegen Art. 13 Abs. 2 EUV, den der Gerichtshof im Urteil C-27/04 in dem Sinne ausgelegt habe, dass der Rat nicht auf ein alternatives Verfahren zurückgreifen könne(118).

    31 - Vgl. z. B. Urteile vom 30. Juni 1993, Parlament/Rat und Kommission (C-181/91 und C-248/91, Slg. 1993, I-3685, Rn. 13 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 13. Juli 2004, Kommission/Rat (C-27/04, Slg. 2004, I-6649, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Vgl. auch Urteil Kommission/Rat (C-27/04, oben in Fn. 31 angeführt, Rn. 81).

  • EuGH, 24.03.1995 - Gutachten 2/92
    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2014 - C-114/12
    62 - Vgl. z. B. Gutachten 1/94 vom 15. November 1994 (Slg. 1994, I-5267, Rn. 77 [auch Rn. 88]) und Gutachten 2/92 vom 24. März 1995 (Slg. 1995, I-521, Rn. 31 und 36).

    67 - Vgl. z. B. Urteil Kommission/Dänemark (oben in Fn. 43 angeführt, Rn. 84), Gutachten 1/94 (oben in Fn. 62 angeführt, Rn. 96) und Gutachten 2/92 (oben in Fn. 62 angeführt, Rn. 33).

  • EuGH, 06.05.2008 - C-133/06

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT VERSCHIEDENE BESTIMMUNGEN DER RICHTLINIE ÜBER DIE

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2014 - C-114/12
    121 - Urteile vom 23. Februar 1988, Vereinigtes Königreich/Rat (68/86, Slg. 1988, 855, Rn. 38), und vom 6. Mai 2008, Parlament/Rat (C-133/06, Slg. 2008, I-3189, Rn. 54).

    122 - Zum Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung vgl. z. B. Urteil Parlament/Rat (oben in Fn. 121 angeführt, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 31.03.1971 - 22/70

    Kommission / Rat

  • EuGH, 14.07.1976 - 3/76

    Cornelis Kramer u.a.

  • EuGH, 23.02.1988 - 68/86

    Vereinigtes Königreich / Rat

  • EuGH, 11.03.1992 - C-78/90

    Compagnie commerciale de l'Ouest / Receveur principal des douanes de La

  • EuGH, 19.05.1992 - C-195/90

    Kommission / Deutschland

  • EuGH, 12.05.1998 - C-170/96

    Kommission / Rat

  • EuGH, 06.12.2001 - Gutachten 2/00

    Protokoll von Cartagena - Abschluss - Rechtsgrundlage - Artikel 133 EG, 174

  • EuGH, 19.03.2002 - C-13/00

    Kommission / Irland

  • EuGH, 25.04.2002 - C-52/00

    DIE HAFTUNG DES HERSTELLERS FÜR FEHLERHAFTE PRODUKTE MUSS IN ALLEN

  • EuGH, 05.11.2002 - C-466/98

    DER GERICHTSHOF KLÄRT MIT DIESEN URTEILEN DIE ZUSTÄNDIGKEITSVERTEILUNG FÜR DEN

  • EuGH, 05.11.2002 - C-467/98

    Kommission / Dänemark

  • EuGH, 10.12.2002 - C-29/99

    DER GERICHTSHOF ANNULLIERT IN TEILEN DIE ERKLÄRUNG ZUM BEITRITT DER EUROPÄISCHEN

  • EuGH, 14.07.2005 - C-192/04

    Lagardère Active Broadcast - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte -

  • EuGH, 30.05.2006 - C-317/04

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DEN BESCHLUSS DES RATES ÜBER DEN ABSCHLUSS EINES

  • EuGH, 30.05.2006 - C-459/03

    INDEM ES IM RAHMEN DES SEERECHTSÜBEREINKOMMENS EIN VERFAHREN GEGEN DAS VEREINIGTE

  • EuGH, 12.02.2009 - C-45/07

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 10 EG,

  • EuGH, 23.04.2009 - C-261/07

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT EINER NATIONALEN REGELUNG ENTGEGEN, DIE

  • EuGH, 04.10.2011 - C-403/08

    Ein Lizenzsystem für die Weiterverbreitung von Fußballspielen, das

  • EuGH, 13.10.2011 - C-431/09

    Airfield und Canal Digitaal - Urheberrecht - Satellitenrundfunk - Richtlinie

  • EuGH, 15.03.2012 - C-135/10

    SCF - Ein Zahnarzt, der kostenlos Tonträger in seiner Privatpraxis wiedergibt,

  • EuGH, 27.11.2012 - C-370/12

    Pringle - Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro

  • EuGH, 18.07.2013 - C-414/11

    Das Übereinkommen über die handelsbezogenen Aspekte der Rechte des geistigen

  • EuGH, 23.01.2014 - C-355/12

    Die Umgehung des Schutzsystems für eine Videospielkonsole kann unter bestimmten

  • EuGH, 16.07.2009 - C-5/08

    Infopaq International - Urheberrechte - Informationsgesellschaft - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.05.2014 - Gutachten 1/13

    Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV - Antrag auf Gutachten nach Art. 218

    92 - Vgl. auch die Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Kommission/Rat (C-114/12, EU:C:2014:224, Nr. 90).

    96 - Schlussanträge in der Rechtssache Kommission/Rat (EU:C:2014:224, speziell Nrn. 81 bis 97).

    Zum Inhalt dieser Bestimmung und zur Unerheblichkeit der Tatsache, dass sein Wortlaut und der von Art. 3 Abs. 2 AEUV in einigen Sprachfassungen differieren, vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Kommission/Rat (EU:C:2014:224, Nr. 88).

    Vgl. auch Fn. 55 der Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Kommission/Rat (EU:C:2014:224).

    103 - Vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Kommission/Rat (EU:C:2013:441, Nrn. 114 ff.) und der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Kommission/Rat (EU:C:2014:224, Nr. 93).

    107 - Schlussanträge in der Rechtssache Kommission/Rat (EU:C:2014:224, Nr. 90).

    142 - Diese Loyalitätspflicht bedeutet, dass die Mitgliedstaaten, auch wenn sie das Recht behalten, Beziehungen zu Drittstaaten einzugehen, die Union nicht bei der Ausübung ihrer Zuständigkeiten behindern und die Verwirklichung der Ziele der Verträge nicht gefährden dürfen, auch nicht durch Verpflichtungen, die sie im Rahmen ihrer Beteiligung an einer internationalen Organisation eingehen (vgl. Urteil Kommission/Griechenland, EU:C:2009:81, Rn. 29 und 30, Neframi, E., "Renforcement des obligations des États membres dans le domaine des relations extérieures", Revue trimestrielle de droit européen , 2009, S. 601 ff., sowie Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Kommission/Rat, EU:C:2014:224, Nr. 98).

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2016 - Gutachten 2/15

    Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV

    94 - Diese Ansicht habe ich bereits in meinen Schlussanträgen in der Rechtssache Kommission/Rat (C-114/12, EU:C:2014:224, Nrn. 104 bis 111) vertreten.
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.01.2015 - C-28/12

    Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Art. 218 AEUV - Beschluss über die

    8 - Urteil Kommission/Rat (C-114/12, EU:C:2014:2151, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    17 - Vgl. hiermit übereinstimmend Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Kommission/Rat (C-114/12, EU:C:2014:224, Nr. 174).

    54 - Vgl. hiermit übereinstimmend Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Kommission/Rat (EU:C:2014:224, Nr. 189).

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2017 - C-687/15

    Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Auswärtiges Handeln der Europäischen Union

    75 Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Kommission/Rat (C-114/12, EU:C:2014:224, Nr. 189).

    78 Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Kommission/Rat (C-114/12, EU:C:2014:224, Nr. 189).

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2016 - Gutachten 3/15

    Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV - Abschluss internationaler

    99 Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge von Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Kommission/Rat (C-114/12, EU:C:2014:224, Nr. 157).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2014 - C-81/13

    Vereinigtes Königreich / Rat - Außenbeziehungen - Assoziierungsabkommen

    69 - Im selben Sinne bereits meine Schlussanträge Kommission/Rat (C-137/12, EU:C:2013:441) und Schlussanträge von Generalanwältin Sharpston, Kommission/Rat (C-114/12, EU:C:2014:224), bezogen auf die mit Art. 216 Abs. 1 AEUV verwandte Bestimmung des Art. 3 Abs. 2 AEUV.
  • EuGH, 06.12.2012 - C-81/13
    ( 69 ) Im selben Sinne bereits meine Schlussanträge Kommission/Rat (C-137/12, EU:C:2013:441) und Schlussanträge von Generalanwältin Sharpston, Kommission/Rat (C-114/12, EU:C:2014:224), bezogen auf die mit Art. 216 Abs. 1 AEUV verwandte Bestimmung des Art. 3 Abs. 2 AEUV.
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.11.2021 - C-161/20

    Kommission/ Rat (Organisation maritime internationale)

    63 Im Einklang mit der von Generalanwältin Sharpston in ihren Schlussanträgen in der Rechtssache Kommission/Rat (C-114/12, EU:C:2014:224, Nr. 89) vorgeschlagenen Vorgehensweise.
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.10.2021 - C-275/20

    Kommission/ Rat (Accord avec la République de Corée) - Nichtigkeitsklage -

    Vgl. in diesem Sinne auch Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Kommission/Rat (C-114/12, EU:C:2014:224, Nr. 189).
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