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   Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2012 - C-614/10   

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https://dejure.org/2012,16386
Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2012 - C-614/10 (https://dejure.org/2012,16386)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 03.07.2012 - C-614/10 (https://dejure.org/2012,16386)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 03. Juli 2012 - C-614/10 (https://dejure.org/2012,16386)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Österreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten - Erfüllung der Aufgaben der nationalen Kontrollstellen, die mit der Überwachung der Verarbeitung personenbezogener Daten in völliger Unabhängigkeit betraut ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Österreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten - Erfüllung der Aufgaben der nationalen Kontrollstellen, die mit der Überwachung der Verarbeitung personenbezogener Daten in völliger Unabhängigkeit betraut ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 09.11.2010 - C-92/09

    Die Rechtsvorschriften der Union über die Veröffentlichung von Informationen über

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2012 - C-614/10
    13 - Der genannte Ansatz wurde im Urteil Kommission/Deutschland (Randnr. 26) und im Urteil vom 9. November 2010, Volker und Markus Schecke und Eifert (C-92/09 und C-93/09, Slg. 2010, I-11063, Randnr. 106), verfolgt.
  • EuGH, 10.12.2009 - C-205/08

    Umweltanwalt von Kärnten - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 234 EG - Begriff

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2012 - C-614/10
    7 - Als Beispiele nennt die Republik Österreich den Bundeskommunikationssenat, dessen Vorlagefragen Anlass für das Urteil vom 18. Oktober 2007, Österreichischer Rundfunk (C-195/06, Slg. 2007, I-8817), waren, den Umweltsenat, dessen Vorlagefrage Anlass für das Urteil vom 10. Dezember 2009, Umweltanwalt von Kärnten (C-205/08, Slg. 2009, I-11525), war und den Obersten Patent- und Markensenat, dessen Vorlagefragen Anlass für das Urteil vom 14. Juni 2007, Häupl (C-246/05, Slg. 2007, I-4673), waren.
  • EuGH, 14.06.2007 - C-246/05

    Häupl - Markenrecht - Art. 10 Abs. 1 der Richtlinie 89/104/EWG - Keine ernsthafte

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2012 - C-614/10
    7 - Als Beispiele nennt die Republik Österreich den Bundeskommunikationssenat, dessen Vorlagefragen Anlass für das Urteil vom 18. Oktober 2007, Österreichischer Rundfunk (C-195/06, Slg. 2007, I-8817), waren, den Umweltsenat, dessen Vorlagefrage Anlass für das Urteil vom 10. Dezember 2009, Umweltanwalt von Kärnten (C-205/08, Slg. 2009, I-11525), war und den Obersten Patent- und Markensenat, dessen Vorlagefragen Anlass für das Urteil vom 14. Juni 2007, Häupl (C-246/05, Slg. 2007, I-4673), waren.
  • EuGH, 18.10.2007 - C-195/06

    Österreichischer Rundfunk - Freier Dienstleistungsverkehr - Ausstrahlung von

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2012 - C-614/10
    7 - Als Beispiele nennt die Republik Österreich den Bundeskommunikationssenat, dessen Vorlagefragen Anlass für das Urteil vom 18. Oktober 2007, Österreichischer Rundfunk (C-195/06, Slg. 2007, I-8817), waren, den Umweltsenat, dessen Vorlagefrage Anlass für das Urteil vom 10. Dezember 2009, Umweltanwalt von Kärnten (C-205/08, Slg. 2009, I-11525), war und den Obersten Patent- und Markensenat, dessen Vorlagefragen Anlass für das Urteil vom 14. Juni 2007, Häupl (C-246/05, Slg. 2007, I-4673), waren.
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