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   Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2014 - C-87/13   

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https://dejure.org/2014,23708
Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2014 - C-87/13 (https://dejure.org/2014,23708)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 04.09.2014 - C-87/13 (https://dejure.org/2014,23708)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 04. September 2014 - C-87/13 (https://dejure.org/2014,23708)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    X

    Steuerrecht - Niederlassungsfreiheit - Nationale Einkommensteuer - Erhöhter Abzug für Erhaltungsaufwendungen bei einem selbstgenutzten inländischen Denkmal - Niederländischer Staatsangehöriger, der in einem denkmalgeschützten Gebäude in Belgien wohnt, in den Niederlanden ...

  • Wolters Kluwer

    Besteuerung von Aufwendungen zur Erhaltung eines geschützten Denkmals im Wohnsitzstaat bei antragsgemäßer Besteuerung in anderem Mitgliedstaat; Schlussanträge der Generalanwältin zum Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerrecht - Niederlassungsfreiheit - Nationale Einkommensteuer - Erhöhter Abzug für Erhaltungsaufwendungen bei einem selbstgenutzten inländischen Denkmal - Niederländischer Staatsangehöriger, der in einem denkmalgeschützten Gebäude in Belgien wohnt, in den Niederlanden ...

  • rechtsportal.de

    EG Art. 43; EG Art. 56 Abs. 1; AEUV Art. 267
    Besteuerung von Aufwendungen zur Erhaltung eines geschützten Denkmals im Wohnsitzstaat bei antragsgemäßer Besteuerung in anderem Mitgliedstaat; Schlussanträge der Generalanwältin zum Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (24)

  • EuGH, 27.01.2009 - C-318/07

    DIE STEUERLICHE ABZUGSFÄHIGKEIT VON SPENDEN AN GEMEINNÜTZIGE EINRICHTUNGEN DARF

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2014 - C-87/13
    13 - Urteil Persche (C-318/07, EU:C:2009:33, Rn. 48 bis 50).

    14 - Urteil Persche (C-318/07, EU:C:2009:33, Rn. 47).

    17 - Vgl. Urteile Centro di Musicologia Walter Stauffer (C-386/04, EU:C:2006:568, Rn. 39), Persche (C-318/07, EU:C:2009:33, Rn. 48) und Tankreederei I (C-287/10, EU:C:2010:827, Rn. 30).

    20 - Vgl. Urteile Persche (C-318/07, EU:C:2009:33, Rn. 44) und Kommission/Österreich (C-10/10, EU:C:2011:399, Rn. 33).

  • EuGH, 17.01.2008 - C-152/05

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 18 EG,

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2014 - C-87/13
    3 - Vgl. Urteil Kommission/Deutschland (C-152/05, EU:C:2008:17, Rn. 20); vgl. ähnlich auch Urteil N (C-470/04, EU:C:2006:525, Rn. 28); vgl. zur Arbeitnehmerfreizügigkeit Urteil Renneberg (C-527/06, EU:C:2008:566, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    5 - Urteil Kommission/Deutschland (C-152/05, EU:C:2008:17, Rn. 24 und 25).

    19 - Vgl. Urteil Kommission/Deutschland (C-152/05, EU:C:2008:17, Rn. 28).

  • EuGH, 16.10.2008 - C-527/06

    BEI DER BERECHNUNG DES STEUERPFLICHTIGEN EINKOMMENS IM

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2014 - C-87/13
    3 - Vgl. Urteil Kommission/Deutschland (C-152/05, EU:C:2008:17, Rn. 20); vgl. ähnlich auch Urteil N (C-470/04, EU:C:2006:525, Rn. 28); vgl. zur Arbeitnehmerfreizügigkeit Urteil Renneberg (C-527/06, EU:C:2008:566, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    4 - Vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile Stanton und L'Étoile 1905 (143/87, EU:C:1988:378, Rn. 13), Bosman (C-415/93, EU:C:1995:463, Rn. 94), Renneberg (C-527/06, EU:C:2008:566, Rn. 43) und Filipiak (C-314/08, EU:C:2009:719, Rn. 58).

    12 - Vgl. u. a. Urteile Talotta (C-383/05, EU:C:2007:181, Rn. 19), Renneberg (C-527/06, EU:C:2008:566, Rn. 60) und Gielen (C-440/08, EU:C:2010:148, Rn. 44).

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.10.2014 - C-133/13

    Q - Steuerrecht - Freier Kapitalverkehr (Art. 63 Abs. 1 AEUV) - Nationale

    Insofern bestehen gewisse Parallelen zur anhängigen Rechtssache C-87/13, in der ich zuletzt Schlussanträge vorgelegt habe(2).

    Die vorliegende Rechtssache war zunächst mit der Rechtssache C-87/13 zu gemeinsamem Verfahren und gemeinsamer Entscheidung verbunden worden.

    Zu den verbundenen Rechtssachen haben Q, X (Partei des Ausgangsrechtsstreits der Rechtssache C-87/13), die Bundesrepublik Deutschland, das Königreich Spanien, die Französische Republik, die Italienische Republik, das Königreich der Niederlande, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland sowie die Europäische Kommission im Juli 2013 schriftlich Stellung genommen.

    Gleichwohl kann den Mitgliedstaaten die Definition des Förderungsziels nach dem Unionsrecht nicht völlig freistehen, wie ich bereits im Rahmen der Rechtssache C-87/13 ausgeführt habe(19).

    Im Rahmen der Rechtssache C-87/13 habe ich deshalb bereits dargelegt, dass die Erhaltung des nationalen kulturellen Erbes ein zwingender Grund des Allgemeininteresses ist, der eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit rechtfertigen kann(22).

    2 - Siehe meine Schlussanträge X (C-87/13, EU:C:2014:2164).

    10 - Siehe meine Schlussanträge X (C-87/13, EU:C:2014:2164, Nr. 31).

    19 - Siehe meine Schlussanträge X (C-87/13, EU:C:2014:2164, Nr. 43).

    22 - Siehe meine Schlussanträge X (C-87/13, EU:C:2014:2164, Nrn. 35 bis 46).

  • FG Köln, 17.05.2017 - 2 K 773/16

    Vorlage zur aktuellen Fassung des § 50d Abs. 3 EStG

    Ein solcher Eingriff setzt voraus, dass im Rahmen einer Vergleichspaarbildung die EU-ausländische Gesellschaft gegenüber einer inländischen Gesellschaft bei vergleichbarem Sachverhalt schlechter gestellt ist (vgl. EuGH-Urteil vom 12. Dezember 2006, C-374/04 - Test Claimants , Slg. 2006, I-11673, Rn. 46; Schlussanträge der Generalanwältin vom 4. September 2014, C-87/13 - X, Rn. 15 f.; abrufbar über juris).
  • FG Köln, 08.07.2016 - 2 K 2995/12

    Zweifel an der Vereinbarkeit des § 50d Abs. 3 EStG mit EU-Recht

    Ein solcher Eingriff setzt voraus, dass im Rahmen einer Vergleichspaarbildung die EU-ausländische Gesellschaft gegenüber einer inländischen Gesellschaft bei vergleichbarem Sachverhalt schlechter gestellt ist (vgl. EuGH-Urteil vom 12. Dezember 2006, C-374/04 - Test Claimants , Slg. 2006, I-11673, Rn. 46; Schlussanträge der Generalanwältin vom 4. September 2014, C-87/13 - X, Rn. 15 f.; abrufbar über juris).
  • FG Köln, 31.08.2016 - 2 K 721/13

    Weitere EuGH-Vorlage zu § 50d Abs. 3 EStG

    Ein solcher Eingriff setzt voraus, dass im Rahmen einer Vergleichspaarbildung die EU-ausländische Gesellschaft gegenüber einer inländischen Gesellschaft bei vergleichbarem Sachverhalt schlechter gestellt ist (vgl. EuGH-Urteil vom 12. Dezember 2006, C-374/04 - Test Claimants , Slg. 2006, I-11673, Rn. 46; Schlussanträge der Generalanwältin vom 4. September 2014, C-87/13 - X, Rn. 15 f.; abrufbar über juris).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.11.2020 - C-388/19

    Autoridade Tributária e Aduaneira (Impôt sur les plus-values immobilières) -

    Vgl. auch Schlussanträge von Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Staatssecretaris van Financiën (C-87/13, EU:C:2014:2164).
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