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   Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2009 - C-14/08   

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Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2009 - C-14/08 (https://dejure.org/2009,9157)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 05.03.2009 - C-14/08 (https://dejure.org/2009,9157)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 05. März 2009 - C-14/08 (https://dejure.org/2009,9157)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Roda Golf & Beach Resort

    Vorlagefrage nach Art. 68 EG - Zulässigkeit - Gericht, dessen Entscheidungen nicht mehr mit Rechtsmittel angefochten werden können - Begriff des gerichtlichen Verfahrens - Zusammenarbeit der Justizbehörden in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 - Zustellung von ...

  • EU-Kommission PDF

    Roda Golf & Beach Resort

    Vorlagefrage nach Art. 68 EG - Zulässigkeit - Gericht, dessen Entscheidungen nicht mehr mit Rechtsmittel angefochten werden können - Begriff des gerichtlichen Verfahrens - Zusammenarbeit der Justizbehörden in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 - Zustellung von ...

  • EU-Kommission

    Roda Golf & Beach Resort

    Vorlagefrage nach Art. 68 EG - Zulässigkeit - Gericht, dessen Entscheidungen nicht mehr mit Rechtsmittel angefochten werden können - Begriff des gerichtlichen Verfahrens - Zusammenarbeit der Justizbehörden in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 - Zustellung von ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (46)

  • EuGH, 19.10.1995 - C-111/94

    Job Centre

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2009 - C-14/08
    Folglich ist das Urteil Job Centre(4) zu untersuchen und entsprechend den Umständen des Falls heranzuziehen.

    Im Urteil Job Centre(58) wurde zurückhaltend angedeutet, dass das nationale Gericht richterliche Aufgaben im eigentlichen Sinne ausüben muss.

    Für Fälle, in denen die Voraussetzungen für die Feststellung des Rechtsprechungscharakters nicht vorliegen, wurde durch das Urteil Job Centre eine besondere Ausnahme eingeführt, denn nachdem der Gerichtshof die Zuständigkeit des Tribunale di Milano verneint hatte, da sie rein verwaltungsrechtlichen Charakters war, ergänzte er: "Nur wenn die Person, die nach nationalem Recht ermächtigt ist, die Genehmigung zu beantragen, einen Rechtsbehelf gegen die Ablehnung der Genehmigung und damit der Eintragung einlegt, kann davon ausgegangen werden, dass das angerufene Gericht eine Rechtsprechungstätigkeit im Sinne des Artikels [234] ausübt, die die Aufhebung eines Rechtsakts, der ein Recht des Antragstellers verletzt, bezweckt."(68) Diese Änderung der Rechtsprechung verfolgt einen begrüßenswerten Zweck, denn wenn das Vorabentscheidungsersuchen für quasi-gerichtliche Verfahren ausgeschlossen wird, besteht die Gefahr, dass das System der Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Gerichts ebenso atypische Merkmale aufweist.

    Obwohl das Verfahren in der ersten Instanz weder streitigen Charakter hatte noch durch eine Entscheidung mit Rechtsprechungscharakter abgeschlossen wurde, kam der Gerichtshof zu dem Ergebnis, dass das Berufungsverfahren trotz der prozessualen Besonderheiten genügend Ansatzpunkte aufwies, um die Ausnahme nach dem Urteil Job Centre anzuwenden.

    Darüber hinaus würde dem Urteil Job Centre zuwidergehandelt, wenn das Vorabentscheidungsersuchen seinen Ursprung in einem Rechtsstreit hätte, dessen einziges Ziel in der Zustellung von Schriftstücken gemäß der Verordnung Nr. 1348/2000 liegt, denn die Instrumente, die diese Verordnung vorsieht, dienen der Kontrolle eines geregelten Ablaufs eines Zivilverfahrens, aber nicht eines Verfahrens als solches.

    Im vorliegenden Fall jedoch ist Platz für die durch das Urteil Job Centre eingeführte Ausnahme, nach der die Vorlagefrage zulässig ist, wenn es zwar ursprünglich an einer richterlichen Zuständigkeit fehlt, das Vorabentscheidungsersuchen aber im Rahmen eines späteren Rechtsmittels vorgelegt wird.

    4 - Urteil vom 19. Oktober 1995, Job Centre (C-111/94, Slg. 1995, I-3361).

    51 - Urteil Job Centre, oben in Fn. 4 angeführt.

    68 - Urteil Job Centre, oben in Fn. 4 angeführt, Randnr. 11.

    71 - Urteil Job Centre, oben in Fn. 4 angeführt, Randnr. 11.

  • EuGH, 04.06.2002 - C-99/00

    Lyckeskog

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2009 - C-14/08
    Mit anderen Worten ist zu prüfen, wie es der Gerichtshof bereits im Urteil Lyckeskog(33) in Bezug auf Art. 234 EG getan hat, ob der Organtheorie oder der Theorie des konkreten Rechtsstreits zu folgen ist.

    Logischerweise fand dieser Gedanke im Urteil Lyckeskog seinen Niederschlag, denn er erlaubt es, die Zahl der vorlageberechtigten Gerichte zu erweitern, unabhängig von ihrer Stellung nach ihrer Gerichtsverfassung.

    3 - Urteil vom 4. Juni 2002, Lyckeskog (C-99/00, Slg. 2002, I-4839).

    Wenngleich es sich nur um eine Kuriosität handelt, kann ich der Versuchung nicht widerstehen, das Fehlzitat im Urteil Lyckeskog zu erwähnen, das die Theorie des konkreten Rechtsstreits statt auf das Urteil Costa auf das Urteil vom 27. März 1963, Da Costa (verbundene Rechtssachen 28/62, 29/62 und 30/62, Slg. 1963, 61), stützt.

  • EuGH, 08.05.2008 - C-14/07

    Weiss und Partner - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG)

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2009 - C-14/08
    Zu demselben Ergebnis ist der Gerichtshof im Urteil Weiss und Partner(82) gekommen, in dem er im Rahmen der Untersuchung der Folgen der Verweigerung der Annahme einer Zustellung erneut unterstrichen hat, dass die Verordnung Nr. 1348/2000 einheitlich anzuwenden ist(83).

    Ihr bedeutendster Vorgänger ist das bereits erwähnte Haager Übereinkommen aus dem Jahr 1965, dass von der großen Mehrheit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union ratifiziert wurde und auf das der Gerichtshof im Urteil Weiss und Partner zurückgegriffen hat(86).

    82 - Urteil vom 8. Mai 2008, Weiss und Partner (C-14/07, Slg. 2008, I-0000).

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2015 - C-223/14

    Tecom Mican und Arias Domínguez - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG)

    Eine andere Auslegung würde seiner Ansicht nach den Begriff des außergerichtlichen Schriftstücks im Sinne von Art. 16 der Verordnung Nr. 1393/2009 verfälschen, was so weit gehen könne, dass die nationalen Gerichte zu "Kurierdiensten" würden, womit er den von Generalanwalt Ruiz-Jarabo Colomer in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Roda Golf & Beach Resort (C-14/08, EU:C:2009:134) verwendeten Ausdruck gebrauchte.

    2 - C-14/08, EU:C:2009:395.

    13 - C-14/08, EU:C:2009:395.

    14 - C-14/08, EU:C:2009:395.

    33 - C-14/08, EU:C:2009:134.

    34 - C-14/08, EU:C:2009:395.

    39 - C-14/08, EU:C:2009:134.

    41 - Urteil Roda Golf & Beach Resort (C-14/08, EU:C:2009:395, Rn. 56).

    42 - C-14/08, EU:C:2009:395.

    45 - C-14/08, EU:C:2009:395.

  • VG Köln, 10.05.2019 - 6 K 693/17

    Treu und Glauben, Rechtsschutzinteresse, Rechtsmissbrauch, Verbot

    vgl. EGMR, Urteil vom 10.08.2006 - 75737/01 -, juris, Rz. 37 ff.; BVerfG, Beschlüsse vom 27.03.1974 - 2 BvR 38/74 -, juris, Rz. 24 und vom 02.06.2005 - 2 BvR 625/01 u.a. -, juris, Rz. 47; BSG, Beschluss vom 20.04.2015 - B 12 KR 122/14 B -, BeckRS 2015, 68278, Rz. 11; Schlussanträge des Generalanwalts beim EuGH Ruiz-Jarabo Colomer vom 05.03.2009 - C-14/08 -, juris, Rz. 29 zu Art. 40 Magna Carta [1215]; zum Begriff " fair ": Radbruch, Der Geist des englischen Rechts, Göttingen 1956, S. 15 f.; zur Kongruenz von Fairness und Treu und Glauben: House of Lords, Entscheidung vom 25.10.2001, The Director General of Fair Trading v First National Bank plc [2001] UKHL 52 = ZEuP 2003, 865; SCC, Bhasin v. Hrynew, [2014] 3 SCR 494, 2014 SCC 71 (CanLII), paras.
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2009 - C-205/08

    Umweltanwalt von Kärnten - Art. 234 EG - Definition des Begriffs "Gericht" -

    24 - Schlussanträge vom 5. März 2009 (C-14/08, noch anhängig).
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