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Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2020 - C-212/19 |
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Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Compagnie des pêches de Saint-Malo
Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Rückforderung einer rechtswidrigen Beihilfe - Entscheidung 2005/239/EG - Aquakultur- und Fischereiunternehmen - Sozialabgabe - Unterscheidung zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerabgaben - Bestimmung des zur ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2020 - C-212/19
- EuGH, 17.09.2020 - C-212/19
Wird zitiert von ...
- EuG, 05.05.2021 - T-611/18
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Jedenfalls ist ein Kläger nicht daran gehindert, gegen einen Rechtsakt mit allgemeiner Geltung eine Einrede der Rechtswidrigkeit mit der Begründung zu erheben, dass er innerhalb der Frist zur Erhebung einer Nichtigkeitsklage nach Art. 263 AEUV kein entsprechendes Rechtsschutzinteresse habe dartun können (vgl. Urteil vom 27. März 2019, Canadian Solar Emea u. a./Rat, C-236/17 P, EU:C:2019:258, Rn. 103, und Schlussanträge des Generalanwalts Pitruzzella in der Rechtssache Compagnie des pêches de Saint-Malo, C-212/19, EU:C:2020:179, Nrn. 49 und 50).