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   Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2018 - C-215/17   

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https://dejure.org/2018,26993
Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2018 - C-215/17 (https://dejure.org/2018,26993)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 05.09.2018 - C-215/17 (https://dejure.org/2018,26993)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 05. September 2018 - C-215/17 (https://dejure.org/2018,26993)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    NKBM

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors - Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen - Kreditinstitute, die unter dem beherrschenden Einfluss des Staates stehen - Nationale Regelungen, die ...

Verfahrensgang

 
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  • EuGH, 27.10.2011 - C-362/10

    Kommission / Polen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2018 - C-215/17
    6 Vgl. Urteil vom 27. Oktober 2011, Kommission/Polen (C-362/10, nicht veröffentlicht, EU:C:2011:703, Rn. 54).

    7 Wie der Gerichtshof bereits festgestellt hat, folgt aus dem neunten Erwägungsgrund und aus Art. 3 nämlich, dass die Richtlinie keine Verpflichtung enthält, die Weiterverwendung von Dokumenten, die im Besitz öffentlicher Stellen sind, zu erlauben, vgl. Urteil vom 27. Oktober 2011, Kommission/Polen (C-362/10, nicht veröffentlicht, EU:C:2011:703, Rn. 48); vgl. auch Urteil vom 12. Juli 2012, Compass-Datenbank (C-138/11, EU:C:2012:449, Rn. 50).

  • EuGH, 12.07.2012 - C-138/11

    Compass-Datenbank - Wettbewerb - Art. 102 AEUV - Unternehmensbegriff - Daten

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2018 - C-215/17
    7 Wie der Gerichtshof bereits festgestellt hat, folgt aus dem neunten Erwägungsgrund und aus Art. 3 nämlich, dass die Richtlinie keine Verpflichtung enthält, die Weiterverwendung von Dokumenten, die im Besitz öffentlicher Stellen sind, zu erlauben, vgl. Urteil vom 27. Oktober 2011, Kommission/Polen (C-362/10, nicht veröffentlicht, EU:C:2011:703, Rn. 48); vgl. auch Urteil vom 12. Juli 2012, Compass-Datenbank (C-138/11, EU:C:2012:449, Rn. 50).
  • EuGH, 02.07.2015 - C-497/12

    Gullotta und Farmacia di Gullotta Davide & C. - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2018 - C-215/17
    18 Vgl. jüngst z. B. Urteil vom 2. Juli 2015 (C-497/12, EU:C:2015:436, Rn. 17 bis 21).
  • EuGH, 10.11.2016 - C-156/15

    Private Equity Insurance Group - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2018 - C-215/17
    19 Der Gerichtshof hat (auf der Grundlage ständiger Rechtsprechung, wonach die Rechtfertigung für ein Vorabentscheidungsersuchen nicht in der Abgabe von Gutachten zu allgemeinen oder hypothetischen Fragen liegt, sondern darin, dass das Ersuchen für die tatsächliche Entscheidung eines Rechtsstreits über das Unionsrecht erforderlich ist) bereits Fragen für unzulässig erklärt, die ein vorlegendes Gericht als im Rahmen des bei ihm anhängigen Ausgangsrechtsstreits rein hypothetisch einstuft, vgl. z. B. Urteil vom 10. November 2016, Private Equity Insurance Group (C-156/15, EU:C:2016:851, Rn. 56 bis 59).
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