Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2019 - C-591/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,1557
Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2019 - C-591/17 (https://dejure.org/2019,1557)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06.02.2019 - C-591/17 (https://dejure.org/2019,1557)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06. Februar 2019 - C-591/17 (https://dejure.org/2019,1557)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,1557) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Österreich/ Deutschland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 259 AEUV - Art. 18, 34, 56 und 92 AEUV - Richtlinie 1999/62/EG - Benutzung von Autobahnen - Infrastrukturabgabe für Fahrzeuge mit einem Gewicht von weniger als 3,5 Tonnen - Steuerentlastung bei der Kraftfahrzeugsteuer - Mittelbare ...

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 259 AEUV - Art. 18, 34, 56 und 92 AEUV - Richtlinie 1999/62/EG - Benutzung von Autobahnen - Infrastrukturabgabe für Fahrzeuge mit einem Gewicht von weniger als 3,5 Tonnen - Steuerentlastung bei der Kraftfahrzeugsteuer - Mittelbare ...

  • Betriebs-Berater

    Infrastrukturabgabe in Form der PKW-Maut auf deutschen Autobahnen ist europarechtskonform

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 259 AEUV - Art. 18 , 34 , 56 und 92 AEUV - Richtlinie 1999/62/EG - Benutzung von Autobahnen - Infrastrukturabgabe für Fahrzeuge mit einem Gewicht von weniger als 3,5 Tonnen - Steuerentlastung bei der Kraftfahrzeugsteuer - Mittelbare ...

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    Unionsbürgerschaft - Generalanwalt Wahl schlägt dem Gerichtshof vor, die Klage Österreichs gegen die neue deutsche Autobahngebühr abzuweisen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    EuGH-Generalanwalt: Deutsche PKW-Maut unionsrechtskonform - keine Diskriminierung ausländischer Autobahnnutzer

  • heise.de (Pressebericht, 06.02.2019)

    Pkw-Maut diskriminiert nicht, findet EuGH-Gutachter

  • zeit.de (Pressebericht, 06.02.2019)

    Generalanwalt stützt deutsche Pkw-Maut

  • lto.de (Kurzinformation)

    Pkw-Maut diskriminiert nicht

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Infrastrukturabgabe in Form der PKW-Maut auf deutschen Autobahnen ist europarechtskonform

  • vergabeblog.de (Kurzinformation)

    Weg für die Infrastrukturabgabe (PKW-Maut) fast frei?

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (66)

  • EuGH, 08.09.2005 - C-544/03

    Mobistar - Artikel 59 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 49 EG) -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2019 - C-591/17
    Sie verweist in diesem Zusammenhang auf das Urteil Mobistar und Belgacom Mobile(52).

    52 Urteil vom 8. September 2005 (C-544/03 und C-545/03, EU:C:2005:518).

    66 Vgl. z. B. Urteile vom 8. September 2005, Mobistar und Belgacom Mobile (C-544/03 und C-545/03, EU:C:2005:518" Rn. 31), vom 11. Juni 2015, Berlington Hungary u. a. (C-98/14, EU:C:2015:386" Rn. 36), und vom 22. November 2018, Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank (C-625/17, EU:C:2018:939, Rn. 32).

  • EuGH, 13.11.2018 - C-33/17

    Eine Regelung eines Mitgliedstaats, wonach einem inländischen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2019 - C-591/17
    42 Urteil vom 13. November 2018 (C-33/17, EU:C:2018:896).

    65 Urteil vom 13. November 2018, Cepelnik (C-33/17, EU:C:2018:896" Rn. 37 und 38 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 11.06.2015 - C-98/14

    Die ungarischen Rechtsvorschriften, die den Betrieb von Geldspielautomaten

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2019 - C-591/17
    66 Vgl. z. B. Urteile vom 8. September 2005, Mobistar und Belgacom Mobile (C-544/03 und C-545/03, EU:C:2005:518" Rn. 31), vom 11. Juni 2015, Berlington Hungary u. a. (C-98/14, EU:C:2015:386" Rn. 36), und vom 22. November 2018, Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank (C-625/17, EU:C:2018:939, Rn. 32).

    68 Vgl. Urteil vom 11. Juni 2015, Berlington Hungary u. a. (C-98/14, EU:C:2015:386" Rn. 78 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.06.2019 - C-75/18

    Vodafone Magyarország - Vorabentscheidungsersuchen - Niederlassungsfreiheit -

    41 Schlussanträge des Generalanwalts Wahl in der Rechtssache Österreich/Deutschland (C-591/17, EU:C:2019:99, Nr. 47).

    46 Schlussanträge des Generalanwalts Wahl in der Rechtssache Österreich/Deutschland (C-591/17, EU:C:2019:99, Nr. 71), die unter Berufung auf das Urteil vom 16. September 2004, Kommission/Spanien (C-227/01, EU:C:2004:528, Rn. 56 ff.), zu Recht betonen, dass im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens eine objektive Beurteilung erfolgt.

    47 Siehe nur die völlig zu Recht aufgeworfenen Bedenken in den Schlussanträgen des Generalanwalts Wahl in der Rechtssache Österreich/Deutschland (C-591/17, EU:C:2019:99, Nrn. 70 ff.).

    52 Äußerungen von Politikern insbesondere im Wahlkampf reichen dafür, wie dies die Schlussanträge des Generalanwalts Wahl in der Rechtssache Österreich/Deutschland (C-591/17, EU:C:2019:99, Nr. 70 und 71) zu Recht betonen, nicht aus.

    56 Zutreffend weist auch Generalanwalt Wahl in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Österreich/Deutschland (C-591/17, EU:C:2019:99, Nr. 70) darauf hin: "In diesem Zusammenhang ist es unerheblich, dass einige deutsche Politiker in einer Wahlkampagne offen erklärten, dass sie beabsichtigten, für ausländische Reisende auf deutschen Autobahnen eine Abgabe einzuführen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.07.2019 - C-323/18

    Tesco-Global Áruházak - Vorabentscheidungsersuchen - Niederlassungsfreiheit -

    33 Schlussanträge des Generalanwalts Wahl in der Rechtssache Österreich/Deutschland (C-591/17, EU:C:2019:99, Nr. 47).

    39 Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Wahl in der Rechtssache Österreich/Deutschland (C-591/17, EU:C:2019:99, Nrn. 71 und 72), die unter Berufung auf das Urteil vom 16. September 2004, Kommission/Spanien (C-227/01, EU:C:2004:528, Rn. 56 ff.), zu Recht betonen, dass im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens eine objektive Beurteilung erfolgt.

    40 Siehe nur die völlig zu Recht aufgeworfenen Bedenken in den Schlussanträgen des Generalanwalts Wahl in der Rechtssache Österreich/Deutschland (C-591/17, EU:C:2019:99, Nrn. 70 ff.).

    45 Äußerungen von Politikern insbesondere im Wahlkampf reichen dafür nicht aus, wie dies die Schlussanträge des Generalanwalts Wahl in der Rechtssache Österreich/Deutschland (C-591/17, EU:C:2019:99, Nrn. 70 und 71) zu Recht betonen.

    49 Zutreffend weist auch Generalanwalt Wahl in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Österreich/Deutschland (C-591/17, EU:C:2019:99, Nr. 70) darauf hin: "In diesem Zusammenhang ist es unerheblich, dass einige deutsche Politiker in einer Wahlkampagne offen erklärten, dass sie beabsichtigten, für ausländische Reisende auf deutschen Autobahnen eine Abgabe einzuführen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.02.2021 - C-478/19

    UBS Real Estate

    32 Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Wahl in der Rechtssache Österreich/Deutschland (C-591/17, EU:C:2019:99, Nr. 42).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht