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   Generalanwalt beim EuGH, 07.06.2010 - C-188/10, C-189/10   

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https://dejure.org/2010,16733
Generalanwalt beim EuGH, 07.06.2010 - C-188/10, C-189/10 (https://dejure.org/2010,16733)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 07.06.2010 - C-188/10, C-189/10 (https://dejure.org/2010,16733)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 07. Juni 2010 - C-188/10, C-189/10 (https://dejure.org/2010,16733)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Melki

    Allgemeine Grundsätze des Unionsrechts - Verpflichtung, vorab den Conseil constitutionnel anzurufen, wenn sich die vermutete Unvereinbarkeit einer innerstaatlichen Rechtsvorschrift mit der Verfassung aus ihrer Unvereinbarkeit mit den Bestimmungen des Unionsrechts ergibt ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Abdeli

    Allgemeine Grundsätze des Unionsrechts - Verpflichtung, vorab den Conseil constitutionnel anzurufen, wenn sich die vermutete Unvereinbarkeit einer innerstaatlichen Rechtsvorschrift mit der Verfassung aus ihrer Unvereinbarkeit mit den Bestimmungen des Unionsrechts ergibt ...

Kurzfassungen/Presse

  • EU-Kommission PDF (Kurzinformation)

    Melki

    Allgemeine Grundsätze des Unionsrechts - Verpflichtung, vorab den Conseil constitutionnel anzurufen, wenn sich die vermutete Unvereinbarkeit einer innerstaatlichen Rechtsvorschrift mit der Verfassung aus ihrer Unvereinbarkeit mit den Bestimmungen des Unionsrechts ergibt ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (34)

  • EuGH, 16.12.2008 - C-210/06

    Cartesio - Ein Mitgliedstaat kann die Verlegung des Sitzes einer nach seinem

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.06.2010 - C-188/10
    33 - Vgl. auch Urteil des Gerichtshofs vom 16. Dezember 2008, Cartesio (C-210/06, Slg. 2008, I-9641, Randnr. 88).

    Im Urteil vom 12. Februar 1974, Rheinmühlen-Düsseldorf (146/73, Slg. 1974, 139, Randnr. 3), hat der Gerichtshof festgestellt, dass Art. 267AEUV im Hinblick auf ein Gericht, dessen Entscheidungen mit Rechtsmitteln des innerstaatlichen Rechts angefochten werden können, nicht ausschließt, dass gegen die Entscheidungen, mit denen ein solches Gericht den Gerichtshof um Vorabentscheidung ersucht, die normalen Rechtsmittel des innerstaatlichen Rechts gegeben sind (vgl. auch Urteil Cartesio, Randnr. 89).

    In seinem Urteil vom 12. Februar 1974, Rheinmühlen-Düsseldorf, hat der Gerichtshof festgestellt, dass er, auch wenn nationale Rechtsmittel gegeben sind, an die Vorlageentscheidung gebunden ist, die ihre Wirkungen entfaltenmuss, solange sie nicht aufgehoben worden ist (vgl. auch Urteil Cartesio, Randnrn.

  • EuGH, 19.11.2009 - C-314/08

    Filipiak - Einkommensteuerrecht - Recht auf Abzug der Sozialversicherungsbeiträge

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.06.2010 - C-188/10
    Vgl. auch Urteil des Gerichtshofs vom 19. November 2009, Filipiak (C-314/08, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 84), in dem der Gerichtshof entschieden hat, dass der Umstand, dass ein Verfassungsgericht (in diesem Fall das Trybuna?‚ Konstytucyjny, das polnische Verfassungsgericht) den Zeitpunkt, zu dem die streitigen Vorschriften ihre Geltungskraft verlieren, verschoben hat, das vorlegende Gericht nicht daranhindert, diese Vorschriften in dem bei ihm anhängigen Rechtsstreit gemäß dem Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts unangewandt zu lassen, wenn es sie als unionsrechtswidrig ansieht.

    43 - Vgl. entsprechend Urteil Filipiak.

  • EuGH, 14.12.2000 - C-446/98

    Fazenda Pública

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.06.2010 - C-188/10
    42 - Vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile des Gerichtshofs vom 3. Februar 1977, Benedetti (52/76, Slg. 1977, 163, Randnr. 26), und vom 14. Dezember 2000, Fazenda Pública (C-446/98.

    Slg. 2000, I-11435, Randnr. 49), sowie Beschluss des Gerichtshofs vom 5. März 1986, Wünsche (69/85, Slg. 1986, 947, Randnr. 13).

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