Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 08.02.2017 - C-610/15 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Stichting Brein
Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - Richtlinie 2001/29/EG - Art. 3 Abs. 1 - Öffentliche Wiedergabe - Begriff - Indexierungs-Website, die das Filesharing von geschützten Werken ohne Erlaubnis der Rechtsinhaber ermöglicht - Art. 8 Abs. 3 - Nutzung von Diensten eines ...
Kurzfassungen/Presse (3)
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Filesharing-Plattformen für wissentliche Urheberrechtsverstöße haftbar
- heise.de (Pressebericht, 08.02.2017)
Tauschnetzwerke für Urheberverstöße haftbar
- spiegel.de (Pressemeldung, 08.02.2017)
Tauschbörsen sind für Copyright-Verstöße haftbar
Besprechungen u.ä.
- lto.de (Entscheidungsbesprechung)
Filesharing-Portale: Ein schnell(er)es Ende für The Pirate Bay?
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 08.02.2017 - C-610/15
- EuGH, 14.06.2017 - C-610/15
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 21.09.2017 - I ZR 11/16
Keine Urheberrechtsverletzung bei der Bildersuche durch Suchmaschinen
Da diese Kriterien im jeweiligen Einzelfall in sehr unterschiedlichem Maß vorliegen können, sind sie einzeln und in ihrem Zusammenwirken mit den anderen Kriterien anzuwenden (vgl. EuGH…, Urteil vom 8. September 2016 - C-160/15, GRUR 2016, 1152 Rn. 32 bis 34 = WRP 2016, 1347 - GS Media/Sanoma u.a.;… Urteil vom 26. April 2017 - C-527/15, GRUR 2017, 610 Rn. 28 bis 30 = WRP 2017, 677 - Stichting Brein/Wullems; Urteil vom 14. Juni 2017 - C-610/15, GRUR 2017, 790 Rn. 23 bis 25 = WRP 2017, 936 - Stichting Brein/XS 4ALL).Eine (widerlegliche) Vermutung, dass der Betreiber eines Suchdienstes Kenntnis von der Rechtswidrigkeit der Veröffentlichung der aufgefundenen Werke hat, würde dazu führen, dass ihm eine allgemeine Pflicht zur Kontrolle der durch die Suchmaschine indexierten Inhalte auferlegt würde (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Szpunar vom 8. Februar 2017 - C-610/15, juris Rn. 52 - Stichting Brein/XS 4ALL).
Vielmehr muss positiv festgestellt werden, dass der Anbieter der Suchfunktion von der fehlenden Erlaubnis des Rechtsinhabers zur Veröffentlichung der Werke wusste oder hätte wissen müssen (vgl. EuGH, GRUR 2017, 790 Rn. 45 - Stichting Brein/XS 4ALL und die Schlussanträge des Generalanwalts Szpunar vom 8. Februar 2017 - C-610/15, juris Rn. 52 - Stichting Brein/XS 4ALL).
Hat der Nutzer Kenntnis davon erlangt, dass die öffentliche Wiedergabe der geschützten Werke unter Verletzung von Urheberrechten erfolgt ist, und arbeitet er nach Erlangung dieser Kenntnis nicht redlich darauf hin, den rechtswidrigen Zustand abzustellen, kann sein Verhalten so verstanden werden, dass er die Fortsetzung der widerrechtlichen Zugänglichmachung billigt, und als öffentliche Wiedergabe in Kenntnis der fehlenden Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers angesehen werden (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Szpunar vom 8. Februar 2017 - C-610/15, juris Rn. 51 - Stichting Brein/XS 4ALL).
- Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2020 - C-597/19
M.I.C.M. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Urheberrecht und …
Dies war insbesondere in der Rechtssache, in der das Urteil Stichting Brein ergangen ist, der Fall, in der es um die Betreiber einer Indexierungs-Website für Dateien in einem Peer-to-Peer-Netz ging(32).3 Urteil vom 14. Juni 2017, Stichting Brein (C-610/15, EU:C:2017:456, Tenor).
15 Urteil vom 14. Juni 2017, Stichting Brein (C-610/15, EU:C:2017:456).
16 Vgl. auch Urteil vom 14. Juni 2017, Stichting Brein (C-610/15, EU:C:2017:456, Rn. 9 und 10), sowie meine Schlussanträge in dieser Rechtssache (C-610/15, EU:C:2017:99, Nrn. 19 bis 24).
19 Wie die Website The Pirate Bay, die in der Rechtssache, in der das Urteil vom 14. Juni 2017, Stichting Brein (C-610/15, EU:C:2017:456) ergangen ist, in Rede gestanden ist: Da diese Indexierungs-Websites keine Werk-Dateien, sondern nur Torrent-Dateien enthalten, konnten ihre Betreiber geltend machen, keine Urheberrechtsverletzung zu begehen.
23 Urteil vom 14. Juni 2017, Stichting Brein (C-610/15, EU:C:2017:456, Rn. 31).
32 Vgl. Urteil vom 14. Juni 2017, Stichting Brein (C-610/15, EU:C:2017:456, Rn. 26).
33 Wie der Betreiber eines Hotels, der das Fernsehsignal zu den Zimmern dieses Hotels weiterleitet (…Urteil vom 7. Dezember 2006, SGAE, C-306/05, EU:C:2006:764, Rn. 42), oder die Betreiber einer Indexierungs-Website für Dateien im Peer-to-Peer-Netz (Urteil vom 14. Juni 2017, Stichting Brein, C-610/15, EU:C:2017:456, Rn. 36).
38 Urteil vom 14. Juni 2017, Stichting Brein (C-610/15, EU:C:2017:456, Rn. 36).
39 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Juni 2017, Stichting Brein (C-610/15, EU:C:2017:456, Rn. 42 und 43).
40 Urteil vom 14. Juni 2017, Stichting Brein (C-610/15, EU:C:2017:456, Rn. 44).
75 Urteil vom 14. Juni 2017, Stichting Brein (C-610/15, EU:C:2017:456).
- Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2020 - C-682/18
YouTube - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Urheberrecht und …
95 Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Poiares Maduro in den verbundenen Rechtssachen Google France und Google (C-236/08 bis C-238/08, EU:C:2009:569, Nr. 48), Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache L"Oréal u. a. (C-324/09, EU:C:2010:757, Nrn. 55 und 56), und Schlussanträge des Generalanwalts Szpunar in der Rechtssache Stichting Brein (C-610/15, EU:C:2017:99, Nr. 3).99 Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Szpunar in der Rechtssache Stichting Brein (C-610/15, EU:C:2017:99, Nrn. 51 und 52), und entsprechend Urteil GS Media, Rn. 49.
104 Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Szpunar in der Rechtssache Stichting Brein (C-610/15, EU:C:2017:99, Nr. 52).
218 Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Szpunar in der Rechtssache Stichting Brein (C-610/15, EU:C:2017:99, Nrn. 19 und 20).
- Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2019 - C-18/18
Nach Ansicht von Generalanwalt Szpunar kann Facebook gezwungen werden, sämtliche …
5 Vgl. Art. 14 der Richtlinie 2000/31. Vgl. auch meine Schlussanträge in der Rechtssache Stichting Brein (C-610/15, EU:C:2017:99, Nrn. 67 und 68).Vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Cruz Villalón in der Rechtssache UPC Telekabel Wien (C-314/12, EU:C:2013:781, Nrn. 99 bis 101) und meine Schlussanträge in der Rechtssache Stichting Brein (C-610/15, EU:C:2017:99, Nrn. 69 bis 72).
- LG Hamburg, 01.06.2017 - 308 O 151/17
Loulou - Urheberrechtsverletzung im Internet: Öffentliche Wiedergabe bei …
Eine solche generalisierende Annahme würde eine täterschaftliche Haftung für eine öffentliche Wiedergabe auf jeden nur erdenklich weit entfernten Beitrag bereits aufgrund fahrlässiger Unkenntnis - und damit auf Grundlage eines bloß fingierten Vorsatzes - über Gebühr auf Sachverhalte erstrecken (vgl. ebenso krit. Schlussanträge GA Szpunar vom 08.02.2017 - C-610/15, Rn. 53 - juris), die typischerweise in vielen Rechtsordnungen als bloß entfernte oder mittelbare, gleichwohl urheberrechtlich nicht völlig irrelevante Beiträge zu einer fremden Urheberrechtsverletzung erfasst werden (Störerhaftung / contributory infringement / secondary liability). - Generalanwalt beim EuGH, 10.01.2019 - C-136/17
G. C. u.a. (Nichtverlinkung sensibler Daten)
Zur Funktionsweise dieser Seite vgl. auch meine Schlussanträge in der Rechtssache Stichting Brein (C-610/15, EU:C:2017:99). - Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2020 - C-392/19
Nach Auffassung von Generalanwalt Szpunar bedarf die Einbettung von von anderen …
46 Ähnliche Überlegungen habe ich bereits in meinen Schlussanträgen in der Rechtssache Stichting Brein (C-610/15, EU:C:2017:99, Nr. 3) angestellt.