Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 08.04.2003 - C-224/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Köbler
- EU-Kommission
Gerhard Köbler gegen Republik Österreich.
Gleichbehandlung - Entgelt von Universitätsprofessoren - Mittelbare Diskriminierung - Dienstalterszulage - Haftung eines Mitgliedstaats für Schäden, die dem Einzelnen durch dem Mitgliedstaat zuzurechnende Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht entstanden sind - Einem ...
- EU-Kommission
Gerhard Köbler gegen Republik Österreich
Freizügigkeit der Arbeitnehmer , Grundsätze, Ziele und Aufgaben der Verträge
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Freizügigkeit - DER GERICHTSHOF HAT ERSTMALS ÜBER DIE FRAGE DER HAFTUNG EINES MITGLIEDSTAATS FÜR SCHÄDEN ZU ENTSCHEIDEN, DIE EINEM EINZELNEN DURCH EINEN VERSTOSS EINES HÖCHSTGERICHTS GEGEN DAS GEMEINSCHAFTSRECHT ENTSTEHEN.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 08.04.2003 - C-224/01
- EuGH, 30.09.2003 - C-224/01
Wird zitiert von ... (6)
- Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2019 - C-479/17
Guardian Europe/ Europäische Union - Rechtsmittel - Schadensersatzklage - …
76 Vgl. in diesem Sinne Fn. 19 der Schlussanträge des Generalanwalts Léger in der Rechtssache Traghetti del Mediterraneo (C-173/03, EU:C:2005:602): "Wie ich im Übrigen bereits in meinen Schlussanträgen in der Rechtssache Köbler [(C-224/01, EU:C:2003:207, Nr. 38)] ausgeführt habe, ist zwar mangels einer innerstaatlichen Rechtsschutzmöglichkeit gegen eine Entscheidung eines obersten Gerichts die Staatshaftungsklage der einzige Rechtsbehelf, mit dem - als ultima ratio - die Wiederherstellung des beeinträchtigten Rechts gewährleistet und letztlich in angemessenem Umfang für den wirksamen gerichtlichen Schutz der Rechte gesorgt werden kann, die dem Einzelnen nach der Gemeinschaftsrechtsordnung zustehen; dies gilt jedoch nicht für die Entscheidungen der Instanzgerichte, da gegen diese innerstaatliche Rechtsbehelfe gegeben sind.".85 Vgl. hierzu Schlussanträge des Generalanwalts Léger in der Rechtssache Köbler (C-224/01, EU:C:2003:207, Nr. 94).
89 Vgl. für einen Überblick über das Recht und die Rechtsprechung in einigen Mitgliedstaaten Guinchard, S., "Responsabilités encourues pour fonctionnement défectueux du service public de la justice", Répertoire de procédure civile, Encyclopédie juridique Dalloz , Dalloz, Paris, Januar 2018, Rn. 34, im Zusammenhang mit der Darstellung in den Schlussanträgen des Generalanwalts Léger in der Rechtssache Köbler (C-224/01, EU:C:2003:207, Nrn. 77 ff.).
- Generalanwalt beim EuGH, 17.06.2003 - C-453/00
Kühne & Heitz
Zur Unterscheidung zwischen diesen beiden Begriffen vgl. Nr. 96 meiner Schlussanträge vom 8. April 2003 in der beim Gerichtshof anhängigen Rechtssache Köbler (C-224/01). - Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2020 - C-397/19
Statul Român - Ministerul Finantelor Publice - Vorabentscheidungsvorlage - …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.03.2007 - C-331/05
Internationaler Hilfsfonds / Kommission - Rechtsmittel - Außervertragliche …
Siehe zuletzt die Schlussanträge der Generalanwältin Stix-Hackl vom 14. Januar 2003 in der Rechtssache C-467/01, Ministero delle Finanze/Eribrand SpA, Slg. 2003, I-6471, Nr. 52 sowie die Schlussanträge des Generalanwalts Léger vom 8. April 2003 in der Rechtssache C-224/01 (Köbler/Österreich, Slg. 2003, I-10239, Nr. 67). - Generalanwalt beim EuGH, 14.05.2014 - C-244/13
Ogieriakhi - Recht der Unionsbürger, sich im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats …
32 - Vgl. Nr. 66 seiner Schlussanträge in der Rechtssache Köbler (C-224/01, EU:C:2003:207). - Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2003 - C-234/02
Bürgerbeauftragter / Lamberts
11 - - Schlussanträge vom 8. April 2003 in der Rechtssache C-224/01 (noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).