Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2012 - C-44/11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Deutsche Bank
Mehrwertsteuer - Portfolioverwaltungsleistungen - Befreiung - Haupt- und Nebenleistung - Ort der Dienstleistung
- EU-Kommission
Deutsche Bank
Mehrwertsteuer - Portfolioverwaltungsleistungen - Befreiung - Haupt- und Nebenleistung - Ort der Dienstleistung“
- Betriebs-Berater
Befreiung der für Privatkunden getätigten Umsätze der Vermögensverwaltung mit Wertpapieren/Schlussanträge
Kurzfassungen/Presse (2)
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Befreiung der für Privatkunden getätigten Umsätze der Vermögensverwaltung mit Wertpapieren/Schlussanträge
- pwc.de (Kurzinformation)
Individuelle Portfolioverwaltung umsatzsteuerpflichtig?
Verfahrensgang
- FG Hessen, 22.03.2010 - 6 K 1930/09
- BFH, 28.10.2010 - V R 9/10
- Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2012 - C-44/11
- EuGH, 19.07.2012 - C-44/11
- BFH, 11.10.2012 - V R 9/10
Wird zitiert von ... (4)
- BFH, 10.06.2020 - V R 6/18
EuGH-Vorlage zum Umsatzsteuersatz auf Lieferungen von Holzhackschnitzeln
Auch der EuGH hat jedoch in anderem Zusammenhang bereits hervorgehoben, dass der Grundsatz der steuerlichen Neutralität einer vom Gesetzgeber ausdrücklich vorgesehenen Ausnahme nicht entgegenstehen und deren praktische Wirksamkeit nicht beeinträchtigen kann (EuGH-Urteil Kommission/Deutschland vom 08.02.2018 - C-380/16, EU:C:2018:76, HFR 2018, 259, Rz 58; vgl. auch EuGH, Schlussanträge der Generalanwältin vom 08.05.2012 - C-44/11, EU:C:2012:276, Rz 60). - Generalanwalt beim EuGH, 14.06.2016 - C-432/15
Bastová - Besteuerung - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Begriff ,gegen …
20 - Vgl. Urteil vom 19. Juli 2012, Deutsche Bank (C-44/11, EU:C:2012:484, Rn. 24 und 25).21 - Vgl. hierzu Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Deutsche Bank (C-44/11, EU:C:2012:276, Nr. 27).
- Generalanwalt beim EuGH, 11.03.2020 - C-231/19
Blackrock Investment Management (UK)
33 Wie Generalanwältin Sharpston in ihren Schlussanträgen in der Rechtssache Deutsche Bank (C-44/11, EU:C:2012:276, Nr. 24) hervorgehoben hat, liegt "[e]ine einheitliche Leistung ... vor, i) wenn zwei oder mehr Einzelleistungen so eng miteinander verbunden sind, dass sie eine einzige untrennbare wirtschaftliche Leistung bilden, deren Aufspaltung wirklichkeitsfremd wäre, oder ii) wenn ein oder mehrere Teile die Hauptleistung, andere Teile aber Nebenleistungen darstellen".85 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Juli 2012, Deutsche Bank (…C-44/11, EU:C:2012:484, Rn. 45), und Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Deutsche Bank (C-44/11, EU:C:2012:276, Nr. 60).
- Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2018 - C-566/17
Zwiazek Gmin Zaglebia Miedziowego - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames …
38 Siehe Urteil vom 19. Juli 2012, Deutsche Bank (C-44/11, EU:C:2012:484, Rn. 45), in welchem der Gerichtshof die von mir in Nr. 60 meiner Schlussanträge in derselben Sache (EU:C:2012:276) getroffene Schlussfolgerung bestätigte.