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   Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2012 - C-44/11   

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https://dejure.org/2012,9915
Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2012 - C-44/11 (https://dejure.org/2012,9915)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08.05.2012 - C-44/11 (https://dejure.org/2012,9915)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08. Mai 2012 - C-44/11 (https://dejure.org/2012,9915)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Deutsche Bank

    Mehrwertsteuer - Portfolioverwaltungsleistungen - Befreiung - Haupt- und Nebenleistung - Ort der Dienstleistung

  • EU-Kommission

    Deutsche Bank

    Mehrwertsteuer - Portfolioverwaltungsleistungen - Befreiung - Haupt- und Nebenleistung - Ort der Dienstleistung“

  • Betriebs-Berater

    Befreiung der für Privatkunden getätigten Umsätze der Vermögensverwaltung mit Wertpapieren/Schlussanträge

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Befreiung der für Privatkunden getätigten Umsätze der Vermögensverwaltung mit Wertpapieren/Schlussanträge

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Individuelle Portfolioverwaltung umsatzsteuerpflichtig?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 10.06.2020 - V R 6/18

    EuGH-Vorlage zum Umsatzsteuersatz auf Lieferungen von Holzhackschnitzeln

    Auch der EuGH hat jedoch in anderem Zusammenhang bereits hervorgehoben, dass der Grundsatz der steuerlichen Neutralität einer vom Gesetzgeber ausdrücklich vorgesehenen Ausnahme nicht entgegenstehen und deren praktische Wirksamkeit nicht beeinträchtigen kann (EuGH-Urteil Kommission/Deutschland vom 08.02.2018 - C-380/16, EU:C:2018:76, HFR 2018, 259, Rz 58; vgl. auch EuGH, Schlussanträge der Generalanwältin vom 08.05.2012 - C-44/11, EU:C:2012:276, Rz 60).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.06.2016 - C-432/15

    Bastová - Besteuerung - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Begriff ,gegen

    20 - Vgl. Urteil vom 19. Juli 2012, Deutsche Bank (C-44/11, EU:C:2012:484, Rn. 24 und 25).

    21 - Vgl. hierzu Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Deutsche Bank (C-44/11, EU:C:2012:276, Nr. 27).

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.03.2020 - C-231/19

    Blackrock Investment Management (UK)

    33 Wie Generalanwältin Sharpston in ihren Schlussanträgen in der Rechtssache Deutsche Bank (C-44/11, EU:C:2012:276, Nr. 24) hervorgehoben hat, liegt "[e]ine einheitliche Leistung ... vor, i) wenn zwei oder mehr Einzelleistungen so eng miteinander verbunden sind, dass sie eine einzige untrennbare wirtschaftliche Leistung bilden, deren Aufspaltung wirklichkeitsfremd wäre, oder ii) wenn ein oder mehrere Teile die Hauptleistung, andere Teile aber Nebenleistungen darstellen".

    85 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Juli 2012, Deutsche Bank (C-44/11, EU:C:2012:484, Rn. 45), und Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Deutsche Bank (C-44/11, EU:C:2012:276, Nr. 60).

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2018 - C-566/17

    Zwiazek Gmin Zaglebia Miedziowego - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames

    38 Siehe Urteil vom 19. Juli 2012, Deutsche Bank (C-44/11, EU:C:2012:484, Rn. 45), in welchem der Gerichtshof die von mir in Nr. 60 meiner Schlussanträge in derselben Sache (EU:C:2012:276) getroffene Schlussfolgerung bestätigte.
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