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   Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2009 - C-139/07 P   

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Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2009 - C-139/07 P (https://dejure.org/2009,8959)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08.09.2009 - C-139/07 P (https://dejure.org/2009,8959)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08. September 2009 - C-139/07 P (https://dejure.org/2009,8959)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Technische Glaswerke Ilmenau

    Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Schutz des Zwecks von Untersuchungstätigkeiten -Verfahren zur Kontrolle staatlicher Beihilfen - Verweigerung des Zugangs

  • EU-Kommission PDF

    Europäische Kommission gegen Technische Glaswerke Ilmenau GmbH.

    Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten der Organe - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Dokumente, die Verfahren zur Kontrolle staatlicher Beihilfen betreffen - Ausnahme zum Schutz des Zwecks von Untersuchungstätigkeiten - Pflicht des betroffenen Organs zur Vornahme einer ...

  • EU-Kommission

    Europäische Kommission gegen Technische Glaswerke Ilmenau GmbH.

    Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten der Organe - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Dokumente, die Verfahren zur Kontrolle staatlicher Beihilfen betreffen - Ausnahme zum Schutz des Zwecks von Untersuchungstätigkeiten - Pflicht des betroffenen Organs zur Vornahme einer ...

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (59)

  • EuGH, 07.11.1985 - 145/83

    Adams / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2009 - C-139/07
    44 - Vgl. das Urteil vom 7. November 1985, Adams/Kommission (145/83, Slg. 1985, 3539), zum Informantenschutz.

    63 - Weiter gehend noch vor Einführung des Rechts auf Zugang zu Dokumenten das Urteil Adams/Kommission (zitiert in Fn. 44, Randnr. 34): Die Bedingung einer vertraulichen Behandlung sei immer zu respektieren.

    64 - Vgl. das Urteil Adams/Kommission (zitiert in Fn. 44, insbesondere Randnr. 40).

  • EuG, 12.09.2007 - T-36/04

    DAS GERICHT PRÄZISIERT DIE REGELN FÜR DEN ZUGANG ZU DOKUMENTEN DER ORGANE IN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2009 - C-139/07
    45 - Siehe zum Beschluss 94/90 die Urteile WWF UK/Kommission (zitiert in Fn. 16, Randnr. 63), vom 14. Oktober 1999, Bavarian Lager/Kommission (T-309/97, Slg. 1999, II-3217, Randnr. 46), und vom 11. Dezember 2001, Petrie u. a./Kommission (T-191/99, Slg. 2001, II-3677, Randnr. 68), sowie zur Verordnung Nr. 1049/2001 das Urteil des Gerichts vom 12. September 2007, API/Kommission (T-36/04, Slg. 2007, II-3201, Randnr. 120).

    48 - Siehe die in Fn. 45 zitierten Urteile des Gerichts Bavarian Lager/Kommission, Randnr. 46, und API/Kommission, Randnr. 121.

    62 - Soweit das Gericht im Urteil API/Kommission (zitiert in Fn. 45, Randnr. 98) die ausreichende Transparenz aufgrund einer Veröffentlichung diskutiert hat, handelte es sich um eine andere Prüfungsstufe, nämlich die Rückausnahme aufgrund eines überwiegenden öffentlichen Interesses an der Verbreitung von Dokumenten.

  • EuG, 05.03.1997 - T-105/95

    ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, DEN ZUGANG ZU DOKUMENTEN ZU VERWEIGERN, FÜR NICHTIG

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2009 - C-139/07
    Bereits auf Basis der Rechtslage vor Erlass der Verordnung Nr. 1049/2001 siehe die Urteile vom 5. März 1997, WWF UK/Kommission (T-105/95, Slg. 1997, II-313, Randnr. 56), und vom 7. Dezember 1999, 1nterporc/Kommission (T-92/98, Slg. 1999, II-3521, Randnr. 40).

    45 - Siehe zum Beschluss 94/90 die Urteile WWF UK/Kommission (zitiert in Fn. 16, Randnr. 63), vom 14. Oktober 1999, Bavarian Lager/Kommission (T-309/97, Slg. 1999, II-3217, Randnr. 46), und vom 11. Dezember 2001, Petrie u. a./Kommission (T-191/99, Slg. 2001, II-3677, Randnr. 68), sowie zur Verordnung Nr. 1049/2001 das Urteil des Gerichts vom 12. September 2007, API/Kommission (T-36/04, Slg. 2007, II-3201, Randnr. 120).

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2017 - C-331/15

    Frankreich / Schlyter

    Die Französische Republik trägt ergänzend vor, wie aus Nr. 109 der Schlussanträge von Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Kommission/Technische Glaswerke Ilmenau (C-139/07 P, EU:C:2009:520) hervorgehe, erstrecke "sich der Schutz des Zwecks von Untersuchungen auch auf einen Freiraum für ungestörte Diskussionen über den Vorwurf der Verletzung des [Unions]rechts.

    Herr Schlyter hält es für unzulässig, "im gegenwärtigen Stadium des Verfahrens unter Berufung auf die Schlussanträge von Generalanwältin Kokott [in der Rechtssache Kommission/Technische Glaswerke Ilmenau (C-139/07 P, EU:C:2009:520)] zum ersten Mal ein auf die angebliche Beeinträchtigung des Dialogs zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten gestütztes Argument vorzutragen.

    89 Vgl. die Nrn. 83 und 84 des Streithilfeschriftsatzes der Französischen Republik vor dem Gericht in der Rechtssache, in der das angefochtene Urteil ergangen ist: "Nach ständiger Rechtsprechung dürfen die Mitgliedstaaten somit von der Kommission erwarten, dass sie die Vertraulichkeit der Untersuchungen garantiert, die zu einer Vertragsverletzungsklage führen können ... Wie Generalanwältin Kokott dazu in ihren Schlussanträgen [in der Rechtssache] Kommission/Technische Glaswerke Ilmenau (C-139/07 P, EU:C:2009:520) hervorgehoben hat, ist der Schutz eines Freiraums für ungestörte Diskussionen über den Vorwurf der Verletzung des Unionsrechts sinnvoll, damit der betroffene Mitgliedstaat und die Kommission ohne Druck eine gütliche Einigung anstreben können.".

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2016 - C-562/14

    Schweden / Kommission - Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten der Organe der

    Vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Kommission/Technische Glaswerke Ilmenau (C-139/07 P, EU:C:2009:520, Nrn. 63 bis 69).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.01.2010 - C-526/08

    Kommission / Luxemburg - Sprachenregime - Verteidigungsrechte - ne bis in idem -

    Siehe dazu auch meine Schlussanträge vom 8. September 2009, Kommission/Technische Glaswerke Ilmenau (C-139/07 P, Slg. 2009, I-0000, Nrn. 105 bis 110).
  • EuGH, 07.09.2017 - C-331/15

    Frankreich / Schlyter - Rechtsmittel - Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu

    Dem sei dieser Mitgliedstaat jedoch nicht nachgekommen und habe lediglich die Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Kommission/Technische Glaswerde Ilmenau (C-139/07 P, EU:C:2009:520) angeführt, ohne zu erläutern, inwiefern diese im Rahmen des vorliegenden Rechtsstreits von Belang seien.
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