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Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2022 - C-154/21 |
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Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Österreichische Post (Informations relatives aux destinataires de données personnelles)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz personenbezogener Daten - Verordnung (EU) 2016/679 - Art. 15 Abs. 1 Buchst. c - Auskunftsrecht der betroffenen Person - Auskunft über den konkreten Empfänger oder über die Kategorien der Empfänger, denen gegenüber die Daten ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2022 - C-154/21
- EuGH, 12.01.2023 - C-154/21
Wird zitiert von ... (2)
- Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-487/21
Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
23 Vgl. insoweit Nr. 14 meiner jüngsten Schlussanträge Österreichische Post (Auskunft über die Empfänger personenbezogener Daten) (C-154/21, EU:C:2022:452 und die dort angeführte Rechtsprechung).Vgl. hierzu auch meine jüngsten Schlussanträge in der Rechtssache Österreichische Post (Auskunft über die Empfänger personenbezogener Daten) (C-154/21, EU:C:2022:452, Nrn. 26 und 28).
- Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-579/21
Pankki S - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verarbeitung personenbezogener Daten - …
7 Vgl. in diesem Sinne die Schlussanträge von Generalanwalt Pitruzzella in der Rechtssache Österreichische Post (Informationen über die Empfänger personenbezogener Daten) (C-154/21, EU:C:2022:452, Nr. 33): "...das Auskunftsrecht im Sinne von Art. 15 Abs. 1 Buchst. c DSGVO [spielt] bei der Ausübung der anderen in der DSGVO vorgesehenen Befugnisse der betroffenen Person eine funktionale und instrumentale Rolle".