Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2015 - C-157/14 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Neptune Distribution
Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung und zur Beurteilung der Gültigkeit - Verbraucherschutz - Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 - Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel - Natürliche Mineralwässer - Berechnungsgrundlage für den dem Natrium, das in ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2015 - C-157/14
- EuGH, 17.12.2015 - C-157/14
Wird zitiert von ... (2)
- EuGH, 08.06.2017 - C-296/16
Der Gerichtshof bestätigt, dass mehrere gesundheitsbezogene Angaben zu Glucose …
Was die gerichtliche Kontrolle der Art und Weise der Umsetzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes angeht, ist dem Unionsgesetzgeber in einem Bereich wie dem hier betroffenen, der von ihm politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen verlangt und in dem er komplexe Beurteilungen vornehmen muss, ein weites Ermessen einzuräumen (vgl. Urteil vom 17. Dezember 2015, Neptune Distribution, C-157/14, EU:C:2015:823, Rn. 76 und die dort angeführte Rechtsprechung).Was Rn. 85 des angefochtenen Urteils betrifft, so hat das Gericht zu Recht entschieden, dass die Verordnung Nr. 1924/2006 ein hohes Verbraucherschutzniveau bieten, eine angemessene und transparente Information des Verbrauchers gewährleisten und die menschliche Gesundheit schützen soll (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Dezember 2015, Neptune Distribution, C-157/14, EU:C:2015:823, Rn. 72).
Eine Information jedoch, die sich als unvollständig, mehrdeutig oder irreführend herausstellt und die den Verbraucher in die Irre führen kann, kann nicht durch die Freiheit der Meinungsäußerung und die Informationsfreiheit sowie die unternehmerische Freiheit des Unternehmers geschützt sein (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Dezember 2015, Neptune Distribution, C-157/14, EU:C:2015:823, Rn. 74 bis 78).
Die Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache Neptune Distribution (C-157/14, EU:C:2015:460) hätten sich auf eine Unionsregelung mit konkreten Bestimmungen zum Natrium- oder Salzgehalt natürlicher Mineralwässer bezogen.
Zum dritten Teil des zweiten Rechtsmittelgrundes ist festzustellen, dass Dextro Energy mit ihm die Relevanz der Verweise des Gerichts auf die Schlussanträge des Generalanwalts Mischo in der Rechtssache Gut Springenheide und Tusky (C-210/96, EU:C:1998:102) und des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache Neptune Distribution (C-157/14, EU:C:2015:460) sowie auf das Urteil vom 6. September 2012, Deutsches Weintor (C-544/10, EU:C:2012:526), insoweit in Abrede stellt, als sie die in Rede stehenden gesundheitsbezogenen Angaben weder für mehrdeutig noch für irreführend hält.
- EuG, 16.03.2016 - T-100/15
Das Gericht bestätigt, dass mehrere gesundheitsbezogene Angaben zu Glucose nicht …
In Anbetracht dessen ist festzustellen, dass die in Rede stehenden gesundheitsbezogenen Angaben unvollständig und damit mehrdeutig und irreführend sind und dies auch im Fall der Richtigkeit der gegebenen Informationen gilt (vgl. in diesem Sinne Schlussanträge des Generalanwalts Mischo in der Rechtssache Gut Springenheide und Tusky, C-210/96, Slg, EU:C:1998:102, Nrn. 86 bis 90, und des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache Neptune Distribution, C-157/14, Slg, EU:C:2015:460, Nr. 52).Nach dieser Rechtsprechung ist der Kommission auch ein weites Ermessen zuzubilligen, was speziell den Gebrauch der Meinungsfreiheit im Geschäftsverkehr, namentlich in Werbebotschaften, angeht (vgl. in diesem Sinne Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache Neptune Distribution, oben in Rn. 68 angeführt, EU:C:2015:460, Nr. 55).