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   Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2020 - C-342/19 P   

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Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2020 - C-342/19 P (https://dejure.org/2020,17860)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 09.07.2020 - C-342/19 P (https://dejure.org/2020,17860)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 09. Juli 2020 - C-342/19 P (https://dejure.org/2020,17860)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    De Masi und Varoufakis/ EZB

    Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten der Europäischen Zentralbank (EZB) - Mit der Haupttätigkeit der EZB im Zusammenhang stehendes Dokument - Beschluss 2004/258/EG - Art. 4 Abs. 2 und 3 - Anwendungsbereich - Verweigerung des Zugangs zu einem Dokument zum internen Gebrauch ...

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  • EuGH, 19.12.2019 - C-442/18

    EZB/ Espírito Santo Financial (Portugal) - Rechtsmittel - Verweigerung des

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2020 - C-342/19
    Schließlich scheint es mir zweckdienlich, auf die Lösung des Gerichtshofs im Urteil vom 19. Dezember 2019, EZB/Espírito Santo Financial (Portugal) (C-442/18 P, EU:C:2019:1117), hinzuweisen.

    Im Rahmen dieser Suche nach einem Gleichgewicht zwischen Transparenz und Vertraulichkeit kann die letztgenannte Erwägung insbesondere hinsichtlich der Ergebnisse der Beratungen des EZB-Rates sicher einen prägnanten Charakter aufweisen, wie sich aus dem Urteil vom 19. Dezember 2019, EZB/Espírito Santo Financial (Portugal) (C-442/18 P, EU:C:2019:1117), ergibt.

    26 Vgl. Urteil vom 19. Dezember 2019, EZB/Espírito Santo Financial (Portugal) (C-442/18 P, EU:C:2019:1117, Rn. 40 und 43).

  • EuGH, 13.07.2017 - C-60/15

    Saint-Gobain Glass Deutschland / Kommission - Rechtsmittel - Recht auf Zugang zu

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2020 - C-342/19
    10 Dies gilt insbesondere für den Grundsatz der engen Auslegung der Ausnahmen vom Recht auf Zugang, den der Gerichtshof unter Berücksichtigung des Wortlauts des vierten Erwägungsgrundes und von Art. 1 der Verordnung Nr. 1049/2001 verankert hat, wonach diese dem Recht auf Zugang der Öffentlichkeit zu den Dokumenten, die sich im Besitz der betreffenden Organe befinden, größtmögliche Wirksamkeit verschaffen soll (Urteile vom 13. Juli 2017, Saint-Gobain Glass Deutschland/Kommission, C-60/15 P, EU:C:2017:540, Rn. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    29 Gleiches gilt für den Verweis der Rechtsmittelführer auf das Urteil vom 13. Juli 2017, Saint-Gobain Glass Deutschland/Kommission (C-60/15 P, EU:C:2017:540), zur Anwendung der in Art. 4 Abs. 3 Unterabs. 1 der Verordnung Nr. 1049/2001 vorgesehenen Ausnahme vom Zugangsrecht betreffend den Schutz des Entscheidungsprozesses im besonderen Kontext eines Antrags auf Zugang zu Umweltinformationen.

  • EuGH, 18.07.2017 - C-213/15

    Die Kommission kann den Zugang zu Schriftsätzen der Mitgliedstaaten, die sich in

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2020 - C-342/19
    8 Vgl. Urteil vom 18. Juli 2017, Kommission/Breyer (C-213/15 P, EU:C:2017:563, Rn. 50 und 51).

    9 Vgl. entsprechend Urteil vom 18. Juli 2017, Kommission/Breyer (C-213/15 P, EU:C:2017:563, Rn. 48).

  • EuGH, 26.05.2005 - C-301/02

    Tralli / EZB - Rechtsmittel - Mitarbeiter der Europäischen Zentralbank -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2020 - C-342/19
    18 Vgl. Urteil vom 26. Mai 2005, Tralli/EZB (C-301/02 P, EU:C:2005:306, Rn. 78).
  • EuGH, 10.09.2014 - C-491/13

    Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, Drittstaatsangehörige in ihr Hoheitsgebiet

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2020 - C-342/19
    20 Vgl. Urteil vom 10. September 2014, Ben Alaya (C-491/13, EU:C:2014:2187, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 10.07.2003 - C-11/00

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE BESCHLÜSSE DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK (EZB) UND DER

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2020 - C-342/19
    25 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Juli 2003, Kommission/EZB (C-11/00, EU:C:2003:395, Rn. 134).
  • EuG, 12.03.2019 - T-798/17

    De Masi und Varoufakis/ EZB - Zugang zu Dokumenten - Beschluss 2004/258/EG -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2020 - C-342/19
    2 Urteil T-798/17, nicht veröffentlicht, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2019:154.
  • EuGH, 28.07.2011 - C-71/10

    Office of Communications - Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2020 - C-342/19
    15 Im Urteil vom 28. Juli 2011, 0ffice of Communications (C-71/10, EU:C:2011:525), zur Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und zur Aufhebung der Richtlinie 90/313/EWG des Rates (ABl. 2003, L 41, S. 26), hat der Gerichtshof deren Art. 4 Abs. 2, der die Ausnahmen auflistet, die die Mitgliedstaaten von der allgemeinen Regel, dass die Informationen der Öffentlichkeit bekannt gegeben werden, vorsehen können, dahin ausgelegt, dass er der Behörde, die Adressat des Antrags auf Zugang ist, gestattet, mehrere der in dieser Bestimmung genannten Gründe für die Verweigerung der Bekanntgabe kumuliert zu berücksichtigen.
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