Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2003 - C-157/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Rieser Internationale Transporte
- EU-Kommission
Rieser Internationale Transporte GmbH gegen Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs- AG (Asfinag).
Güterkraftverkehr - Maut - Brennerautobahn - Diskriminierungsverbot - Ungleichbehandlung aufgrund der Staatsangehörigkeit des Verkehrsunternehmers oder des Ausgangs- oder Zielpunktes des Verkehrs
- EU-Kommission
Rieser Internationale Transporte GmbH gegen Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs- AG (
Verkehr , Abgaben , Grundsätze, Ziele und Aufgaben der Verträge
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2003 - C-157/02
- EuGH, 05.02.2004 - C-157/02
Wird zitiert von ... (4)
- VG Köln, 01.12.2015 - 14 K 7974/13
Polnische Fuhrunternehmerin kann keine Erstattung für gezahlte Maut verlangen
Insoweit entspricht es auch der Rechtsprechung des EuGH, vgl. Urteile vom 25. Januar 2011 - C-382/08 -, und vom 5. November 2002 - C-467/98 -, Rn. 123; EuGH, Schlussanträge vom 9. September 2003 - C-157/02 -, Rn. 121 m.w.N.; zitiert jeweils nach juris, Art. 56 AEUV in verkehrlichen Zusammenhängen nicht unmittelbar anzuwenden.Dem stehen auch nicht die Schlussanträge im Verfahren Rieser, vgl. EuGH, Schlussanträge vom 9. September 2003 - C-157/02 -, Rn. 123 ff.; zitiert nach juris, entgegen, da sich diese explizit auf den Zeitraum zwischen dem 20. Juli 1999 und dem 30. Juni 2000 beziehen.
vgl. EuGH, Urteil vom 5. Februar 2004 - C-157/02 -, Rn. 40 f.; zitiert nach juris.
In diesem Rechtsstreit ging es zwar vordergründig um die Frage, ob sich ein Einzelner unmittelbar auf eine Richtlinienbestimmung beziehen darf, so dass die Antworten des Gerichts und auch des Generalanwalts in seinen Schlussanträgen, vgl. EuGH, Schlussanträge vom 9. September 2003 - C-157/02 -, Rn. 92 f.; zitiert nach juris, daraufhin abzielten, ob die Richtlinienbestimmung - Art. 7 Abs. 9 Wegekostenrichtlinie 1999 - hinreichend bestimmt und unbedingt ist.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2021 - 9 A 118/16
Lkw-Maut; Wegekostengutachten 2007; Gewogene durchschnittliche Mautgebühr; …
Zu einem - hier nicht vorliegenden - Ausnahmefall vgl. EuGH, Schlussanträge des Generalanwalts Alber vom 9. September 2003 - C-157/02 -, juris Rn. 123 ff.vgl. dazu auch EuGH, Urteil vom 5. Februar 2004 - C-157/02 -, juris Rn. 35, 51 ff.
- Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2004 - C-313/02
Wippel
Vgl. auch die Schlussanträge des Generalanwalts Alber vom 9. September 2003 in der Rechtssache C-157/02 (Rieser, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Nr. 112).So auch - bezogen auf den Erlass von Vorschriften - das Urteil Inter-Environnement Wallonie (zitiert in Fußnote 36, Randnr. 45) sowie die Urteile vom 8. Mai 2003 in der Rechtssache C-14/02 (ATRAL, Slg. 2003, I-4431, Randnr. 58) und vom 5. Februar 2004 in der Rechtssache C-157/02 (Rieser, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 66).
- Generalanwalt beim EuGH, 29.01.2004 - C-127/02
Waddenvereniging und Vogelbeschermingsvereniging
Siehe auch die Schlussanträge von Generalanwalt Alber vom 9. September 2003 in der Rechtssache C-157/02 (Rieser, Slg. 2004, I-0000, Nr. 71).