Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 09.12.2021 - C-377/20 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Servizio Elettrico Nazionale u.a.
Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Beherrschende Stellung - Missbräuchliche Ausnutzung - Art. 102 AEUV - Öffnung des Strommarkts für den Wettbewerb - Verwendung geschäftlich sensibler Informationen innerhalb einer beherrschenden Unternehmensgruppe - ...
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Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Beherrschende Stellung - Missbräuchliche Ausnutzung - Art. 102 AEUV - Öffnung des Strommarkts für den Wettbewerb - Verwendung geschäftlich sensibler Informationen innerhalb einer beherrschenden Unternehmensgruppe - ...
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Wettbewerb
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 09.12.2021 - C-377/20
- EuGH, 12.05.2022 - C-377/20
Wird zitiert von ... (6)
- Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-680/20
Unilever Italia Mkt. Operations
Bevor ich auf diese beiden Teilfragen eingehe, halte ich es für sinnvoll, darauf hinzuweisen, dass die vorliegende Vorlagefrage die direkte Fortsetzung der dritten Vorlagefrage ist, die dasselbe Gericht in der Rechtssache, in der das Urteil SEN ergangen ist, gestellt hat.Die in der Rechtssache SEN gestellte Frage war zwar allgemeinerer Art, aber die Untersuchung, die ich in meinen Schlussanträgen in dieser Rechtssache vorgenommen habe, erlaubt es in Verbindung mit den Erkenntnissen aus dem Urteil SEN, die vorliegende Vorlagefrage in den Regelungsbereich von Art. 102 AEUV einzuordnen und die Unklarheiten des vorlegenden Gerichts teilweise zu beseitigen.
Unter diesem Blickwinkel war der Gerichtshof im Urteil SEN der Ansicht, dass Beweise für das Fehlen konkreter Verdrängungswirkungen "ein Indiz dafür sein [können], dass das fragliche Verhalten nicht geeignet war, die behaupteten Verdrängungswirkungen zu entfalten", und dass "[dieser] Ansatz eines Beweises ... jedoch vom betroffenen Unternehmen um Angaben ergänzt werden [muss], die belegen sollen, dass das Fehlen konkreter Wirkungen die Folge dessen war, dass dieses Verhalten nicht geeignet war, solche Wirkungen zu entfalten"(52).
9 Für eine Untersuchung der innerhalb einer Unternehmensgruppe anwendbaren Regeln für die Zurechenbarkeit vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Servizio Elettrico Nazionale u. a. (C-377/20, im Folgenden: Schlussanträge in der Rechtssache SEN, EU:C:2021:998, Nrn. 146 bis 152 und die dort angeführte Rechtsprechung).
16 Vgl. Urteile vom 25. März 2021, Deutsche Telekom/Kommission (…C-152/19 P, im Folgenden: Urteil Deutsche Telekom II, EU:C:2021:238, Rn. 73), und vom 12. Mai 2022, Servizio Elettrico Nazionale u. a. (C-377/20, im Folgenden: Urteil SEN, EU:C:2022:379, Rn. 107 und die dort angeführte Rechtsprechung).
47 Vgl. Urteil SEN (…Rn. 49 bis 58) und Schlussanträge in der Rechtssache SEN (Nrn. 109 bis 121).
50 Vgl. Urteil SEN (…Rn. 52) und Schlussanträge in der Rechtssache SEN (Nr. 116 und die dort angeführte Rechtsprechung).
52 Vgl. Urteil SEN (…Rn. 56).
- Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2022 - C-252/21
Meta Platforms u.a. (Conditions générales d'utilisation d'un réseau social) - …
Wenn nämlich nur Verhaltensweisen, die sowohl objektiv wettbewerbsbeschränkend als auch rechtlich nicht zulässig sind, als missbräuchlich im Sinne von Art. 102 AEUV anzusehen wären, würde dies bedeuteten, dass ein Verhalten allein wegen seiner Rechtmäßigkeit nicht nach Art. 102 AEUV geahndet werden könnte, selbst wenn es potenziell wettbewerbsschädigend wäre, was das Ziel dieser Bestimmung, ein System zu errichten, das den Wettbewerb innerhalb des Binnenmarkts vor Verfälschungen schützt, gefährden würde (vgl. in diesem Sinne meine Schlussanträge in der Rechtssache Servizio Elettrico Nazionale u. a., C-377/20, EU:C:2021:998, Nr. 37). - Generalanwalt beim EuGH, 02.03.2023 - C-331/21
Autoridade da Concorrência und EDP
36 Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Servizio Elettrico Nazionale u. a. (C-377/20, EU:C:2021:998, Nr. 110).
- Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-333/21
European Superleague Company
64 Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Rantos in der Rechtssache Servizio Elettrico Nazionale u. a. (C-377/20, EU:C:2021:998, Nrn. 58 und 59). - Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-176/19
Kommission/ Servier u.a.
Vgl. ebenfalls in diesem Sinne zur Durchführung von Art. 102 AEUV Urteil vom 12. Mai 2022, Servizio Elettrico Nazionale u. a. (C-377/20, EU:C:2022:379, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2022 - C-42/21
Lietuvos gelezinkeliai/ Kommission
20 Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs in der Rechtssache Bronner (Nr. 58) und meine Schlussanträge in der Rechtssache Servizio Elettrico Nazionale u. a. (C-377/20, EU:C:2021:998, Nrn. 87 bis 108).