Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2001 - C-35/99 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,6601) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Arduino
- EU-Kommission
Strafverfahren gegen Manuele Arduino, Beteiligte: Diego Dessi, Giovanni Bertolotto und Compagnia Assicuratrice RAS SpA.
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)
Wettbewerb - NACH AUFFASSUNG VON GENERALANWALT LÉGER MUSS EIN MITGLIEDSTAAT, DER EINEN VON EINER BERUFSSTÄNDISCHEN VERTRETUNG VON RECHTSANWÄLTEN VORGELEGTEN ENTWURF EINER GEBÜHRENORDNUNG GENEHMIGT, DIES WETTBEWERBSRECHTLICH RECHTFERTIGEN
Besprechungen u.ä.
- Universität des Saarlandes (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Staatliche Wirtschaftsregulierung und europäisches Kartellrecht (RA Armin Reinstadler; ZEuS 2005, 479)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2001 - C-35/99
- EuGH, 19.02.2002 - C-35/99
Wird zitiert von ...
- Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2001 - C-221/99
Conte
99 und 100.18: - In meinen Schlussanträgen vom 10. Juli 2001 in der Rechtssache C-35/99 (Arduino, Nrn. 86 bis 97) habe ich die Auffassung vertreten, es müsse möglich sein, festzustellen, dass eine staatliche Maßnahme den Wettbewerb spürbar beschränkt, selbst wenn das dem staatlichen Eingriff zugrunde liegende Verhalten von Wirtschaftsteilnehmern für sich genommen nicht gegen Artikel 85 Absatz 1 EG-Vertrag verstoße.