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   Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2015 - C-428/14   

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Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2015 - C-428/14 (https://dejure.org/2015,24282)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 10.09.2015 - C-428/14 (https://dejure.org/2015,24282)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 10. September 2015 - C-428/14 (https://dejure.org/2015,24282)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    DHL Express (Italy) und DHL Global Forwarding (Italy)

    Wettbewerbspolitik - Art. 101 AEUV - Kartell - Internationaler Frachtverkehrssektor - Kronzeugenregelung - Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten - Europäisches Wettbewerbsnetz (ECN) - ECN-Kronzeugenregelungsmodell - Frage, ob ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten im Hinblick auf Kronzeugenregelungen; Schlussanträge des Generalanwalts zum Vorabentscheidungsersuchen des italienischen Staatsrates in Wettbewerbsverfahren auf dem Markt für ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2010 - C-360/09

    Pfleiderer - Wettbewerb - Kartell - Zivilrechtliche Schadensersatzklage - Antrag

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2015 - C-428/14
    Der Consiglio di Stato hält es für erforderlich, den Gerichtshof zu befragen, ob die ECN-Kronzeugenregelungsmodelle von 2006 und von 2012 für die nationalen Wettbewerbsbehörden bindend sind, und insbesondere, ob der vom Gerichtshof im Urteil Pfleiderer (C-360/09, EU:C:2011:389) aufgestellte Grundsatz, dass diese Regelungen keine rechtsverbindliche Wirkung gegenüber den Gerichten der Mitgliedstaaten haben, auch für die nationalen Wettbewerbsbehörden gilt.

    i) die nationalen Wettbewerbsbehörden in einem Fall wie dem des Ausgangsverfahrens in ihrer Anwendungspraxis nicht von den Instrumenten abweichen dürfen, die vom Europäischen Wettbewerbsnetz definiert und beschlossen wurden, insbesondere nicht vom Kronzeugenregelungsmodell, ohne den Feststellungen des Gerichtshofs der Europäischen Union in den Rn. 21 und 22 des Urteils Pfleiderer (C-360/09, EU:C:2011:389) zuwiderzuhandeln;.

    Mit seiner ersten Frage möchte das vorlegende Gericht unter Bezugnahme auf die Rn. 21 und 22 des Urteils Pfleiderer (C-360/09, EU:C:2011:389) wissen, ob die Handlungen des ECN, insbesondere sein Kronzeugenregelungsmodell von 2006, die nationalen Wettbewerbsbehörden binden oder ob diese vielmehr nicht zur Anwendung der vom ECN definierten und beschlossenen Instrumente verpflichtet sind(9).

    Es ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof in Rn. 22 des Urteils Pfleiderer (C-360/09, EU:C:2011:389) entschieden hat, dass das Kronzeugenregelungsmodell von 2006 keine verbindliche Wirkung gegenüber den Gerichten der Mitgliedstaaten (10) habe.

    Folglich sind in Anwendung des Urteils Pfleiderer (C-360/09, EU:C:2011:389) die Handlungen des ECN, darunter sein Kronzeugenregelungsmodell von 2006 für die nationalen Wettbewerbsbehörden, soweit sie Gerichte der Mitgliedstaaten sind, nicht bindend.

    ... Trotz des nicht-legislativen Charakters dieses und auch anderer Hilfsmittel wie der Bekanntmachung über die Zusammenarbeit und der Gemeinsamen Erklärung ist deren praktische Wirkung insbesondere für die Tätigkeit der nationalen Wettbewerbsbehörden und der Kommission nicht zu unterschätzen" (Hervorhebung nur hier), vgl. Schlussanträge von Generalanwalt Mazák in der Rechtssache Pfleiderer (C-360/09, EU:C:2010:782, Rn. 26).

    13 - Urteil Pfleiderer (C-360/09, EU:C:2011:389, Rn. 21 und 23).

    21 - In Rn. 25 des Urteils Pfleiderer (C-360/09, EU:C:2011:389) hat der Gerichtshof entschieden, dass "Kronzeugenprogramme ... nützliche Instrumente [sind], um Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht effizient aufzudecken und zu beenden, und ... damit der wirksamen Anwendung der Art. 101 AEUV und 102 AEUV [dienen]".

    22 - Vgl. Urteile Pfleiderer (C-360/09, EU:C:2011:389, Rn. 24) und Donau Chemie u. a. (C-536/11, EU:C:2013:366, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    54 - Vgl. entsprechend Urteile Pfleiderer (C-360/09, EU:C:2011:389, Rn. 24) und Donau Chemie u. a. (C-536/11, EU:C:2013:366, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 14.06.2011 - C-360/09

    Pfleiderer

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2015 - C-428/14
    Der Consiglio di Stato hält es für erforderlich, den Gerichtshof zu befragen, ob die ECN-Kronzeugenregelungsmodelle von 2006 und von 2012 für die nationalen Wettbewerbsbehörden bindend sind, und insbesondere, ob der vom Gerichtshof im Urteil Pfleiderer (C-360/09, EU:C:2011:389) aufgestellte Grundsatz, dass diese Regelungen keine rechtsverbindliche Wirkung gegenüber den Gerichten der Mitgliedstaaten haben, auch für die nationalen Wettbewerbsbehörden gilt.

    i) die nationalen Wettbewerbsbehörden in einem Fall wie dem des Ausgangsverfahrens in ihrer Anwendungspraxis nicht von den Instrumenten abweichen dürfen, die vom Europäischen Wettbewerbsnetz definiert und beschlossen wurden, insbesondere nicht vom Kronzeugenregelungsmodell, ohne den Feststellungen des Gerichtshofs der Europäischen Union in den Rn. 21 und 22 des Urteils Pfleiderer (C-360/09, EU:C:2011:389) zuwiderzuhandeln;.

    Mit seiner ersten Frage möchte das vorlegende Gericht unter Bezugnahme auf die Rn. 21 und 22 des Urteils Pfleiderer (C-360/09, EU:C:2011:389) wissen, ob die Handlungen des ECN, insbesondere sein Kronzeugenregelungsmodell von 2006, die nationalen Wettbewerbsbehörden binden oder ob diese vielmehr nicht zur Anwendung der vom ECN definierten und beschlossenen Instrumente verpflichtet sind(9).

    Es ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof in Rn. 22 des Urteils Pfleiderer (C-360/09, EU:C:2011:389) entschieden hat, dass das Kronzeugenregelungsmodell von 2006 keine verbindliche Wirkung gegenüber den Gerichten der Mitgliedstaaten (10) habe.

    Folglich sind in Anwendung des Urteils Pfleiderer (C-360/09, EU:C:2011:389) die Handlungen des ECN, darunter sein Kronzeugenregelungsmodell von 2006 für die nationalen Wettbewerbsbehörden, soweit sie Gerichte der Mitgliedstaaten sind, nicht bindend.

    13 - Urteil Pfleiderer (C-360/09, EU:C:2011:389, Rn. 21 und 23).

    21 - In Rn. 25 des Urteils Pfleiderer (C-360/09, EU:C:2011:389) hat der Gerichtshof entschieden, dass "Kronzeugenprogramme ... nützliche Instrumente [sind], um Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht effizient aufzudecken und zu beenden, und ... damit der wirksamen Anwendung der Art. 101 AEUV und 102 AEUV [dienen]".

    22 - Vgl. Urteile Pfleiderer (C-360/09, EU:C:2011:389, Rn. 24) und Donau Chemie u. a. (C-536/11, EU:C:2013:366, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    54 - Vgl. entsprechend Urteile Pfleiderer (C-360/09, EU:C:2011:389, Rn. 24) und Donau Chemie u. a. (C-536/11, EU:C:2013:366, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 06.06.2013 - C-536/11

    Donau Chemie u.a. - Wettbewerb - Akteneinsicht - Gerichtsverfahren betreffend

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2015 - C-428/14
    Vgl. auch Urteil Donau Chemie u. a. (C-536/11, EU:C:2013:366, Rn. 42).

    22 - Vgl. Urteile Pfleiderer (C-360/09, EU:C:2011:389, Rn. 24) und Donau Chemie u. a. (C-536/11, EU:C:2013:366, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    54 - Vgl. entsprechend Urteile Pfleiderer (C-360/09, EU:C:2011:389, Rn. 24) und Donau Chemie u. a. (C-536/11, EU:C:2013:366, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 13.12.2012 - C-226/11

    Expedia - Wettbewerb - Art. 101 Abs. 1 AEUV - Kartell - Spürbarkeit einer

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2015 - C-428/14
    Vgl. entsprechend Urteil Expedia (C-226/11, EU:C:2012:795, Rn. 30).

    19 - Vgl. auch Urteil Expedia (C-226/11, EU:C:2012:795, Rn. 31).

    23 - Vgl. Urteil Expedia (C-226/11, EU:C:2012:795, Rn. 28).

  • EuGH, 20.05.2010 - C-160/09

    Ioannis Katsivardas - Nikolaos Tsitsikas - Verordnung (EWG) Nr. 1591/84 -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2015 - C-428/14
    27 - Urteil Ioannis Katsivardas - Nikolaos Tsitsikas (C-160/09, EU:C:2010:293, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 21.12.2011 - C-482/10

    Cicala - Nationales Verwaltungsverfahren - Verwaltungsakte - Begründungspflicht -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2015 - C-428/14
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt sich aus dem Wortlaut von Art. 41 der Charta, dass dieser nicht auf die Mitgliedstaaten, sondern ausschließlich auf die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union Anwendung findet (vgl. in diesem Sinne Urteile Cicala C-482/10, EU:C:2011:868, Rn. 28, YS u. a., C-141/12 und C-372/12, EU:C:2014:2081, Rn. 67, sowie Mukarubega, C-166/13, EU:C:2014:2336, Rn. 44).
  • EuGH - C-372/12 (anhängig)

    M und S

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2015 - C-428/14
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt sich aus dem Wortlaut von Art. 41 der Charta, dass dieser nicht auf die Mitgliedstaaten, sondern ausschließlich auf die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union Anwendung findet (vgl. in diesem Sinne Urteile Cicala C-482/10, EU:C:2011:868, Rn. 28, YS u. a., C-141/12 und C-372/12, EU:C:2014:2081, Rn. 67, sowie Mukarubega, C-166/13, EU:C:2014:2336, Rn. 44).
  • EuGH, 08.05.2014 - C-604/12

    HN - Richtlinie 2004/83/EG - Mindestnormen für die Zuerkennung der

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2015 - C-428/14
    Vgl. in diesem Sinne Urteil N. (C-604/12, EU:C:2014:302, Rn. 49 und 50).
  • EuGH, 17.07.2014 - C-141/12

    Y.S. - Vorabentscheidungsersuchen - Schutz natürlicher Personen bei der

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2015 - C-428/14
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt sich aus dem Wortlaut von Art. 41 der Charta, dass dieser nicht auf die Mitgliedstaaten, sondern ausschließlich auf die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union Anwendung findet (vgl. in diesem Sinne Urteile Cicala C-482/10, EU:C:2011:868, Rn. 28, YS u. a., C-141/12 und C-372/12, EU:C:2014:2081, Rn. 67, sowie Mukarubega, C-166/13, EU:C:2014:2336, Rn. 44).
  • EuGH, 05.11.2014 - C-166/13

    Drittstaatsangehörige, die zur Rechtswidrigkeit ihres Aufenthalts ordnungsgemäß

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2015 - C-428/14
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt sich aus dem Wortlaut von Art. 41 der Charta, dass dieser nicht auf die Mitgliedstaaten, sondern ausschließlich auf die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union Anwendung findet (vgl. in diesem Sinne Urteile Cicala C-482/10, EU:C:2011:868, Rn. 28, YS u. a., C-141/12 und C-372/12, EU:C:2014:2081, Rn. 67, sowie Mukarubega, C-166/13, EU:C:2014:2336, Rn. 44).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2017 - C-587/15

    Lietuvos Respublikos transporto priemonių draudikų biuras -

    Vgl. auch Schlussanträge von Generalanwalt Wathelet in der Rechtssache DHL Express (Italy) und DHL Global Forwarding (Italy) (C-428/14, EU:C:2015:587, Fn. 17).
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