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   Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2010 - C-160/08   

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Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2010 - C-160/08 (https://dejure.org/2010,2902)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 11.02.2010 - C-160/08 (https://dejure.org/2010,2902)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 11. Februar 2010 - C-160/08 (https://dejure.org/2010,2902)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Deutschland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 226 EG - Tätigkeiten, die mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden sind - Art. 45 EG - Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse - Art. 86 Abs. 2 EG - Dienstleistungsaufträge im Bereich des öffentlichen ...

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Deutschland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 226 EG - Tätigkeiten, die mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden sind - Art. 45 EG - Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse - Art. 86 Abs. 2 EG - Dienstleistungsaufträge im Bereich des öffentlichen ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Deutschland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 226 EG - Tätigkeiten, die mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden sind - Art. 45 EG - Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse - Art. 86 Abs. 2 EG - Dienstleistungsaufträge im Bereich des öffentlichen ...

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Rettungsdienste: Prozessuale Untiefen aus Luxemburg

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (53)

  • EuGH, 13.11.2007 - C-507/03

    Kommission / Irland - Öffentliche Aufträge - Artikel 43 EG und 49 EG - Richtlinie

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2010 - C-160/08
    38 - Vgl. Urteile vom 29. Oktober 2009, Kommission/Finnland (C-246/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 52), vom 6. Oktober 2009, Kommission/Schweden (C-438/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 49), und vom 13. November 2007, Kommission/Irland (C-507/03, Slg. 2007, I-9777, Randnr. 33).

    Zu diesem Verhältnis zwischen dem Diskriminierungsverbot und dem Transparenzgebot vgl. Urteile Kommission/Irland (in Fn. 38 angeführt, Randnrn. 30 f.) sowie vom 21. Februar 2008, Kommission/Italien (C-412/04, Slg. 2008, I-619, Randnr. 66), vom 21. Juli 2005, Coname (C-231/03, Slg. 2005, I-7287, Randnrn.

    Vgl. nur Urteil Kommission/Irland (in Fn. 38 angeführt, Randnrn. 29 f.).

    56 - Urteil Kommission/Irland (in Fn. 38 angeführt, Randnrn. 29 ff.).

  • EuGH, 25.10.2001 - C-475/99

    DER GERICHTSHOF NIMMT ZU DEM QUASI-MONOPOL STELLUNG, ÜBER DAS DIE

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2010 - C-160/08
    Unter Verweisung auf das Urteil Ambulanz Glöckner(28) trägt die Bundesrepublik Deutschland hilfsweise vor, dass Rettungsdienstleistungen als Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse im Sinne von Art. 86 Abs. 2 EG einzuordnen seien, wobei der in dieser Bestimmung enthaltene Rechtfertigungsgrund ohne Einschränkung auf den Bereich der Niederlassungs- und der Dienstleistungsfreiheit übertragbar sei.

    28 - Urteil vom 25. Oktober 2001, Ambulanz Glöckner (C-475/99, Slg. 2001, I-8089).

    35 - Vgl. nur Urteil Ambulanz Glöckner (in Fn. 28 angeführt, Randnr. 55).

  • EuGH, 24.06.2004 - C-350/02

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2010 - C-160/08
    In Anbetracht der neueren Entwicklungen in der Rechtsprechung des Gerichtshofs stellt sich jedoch zunächst die Frage, ob die Urteile Kommission/Niederlande und Corsica Ferries France in jenem Punkt noch uneingeschränkte Geltung beanspruchen können.

    Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die mit den Urteilen Kommission/Niederlande und Corsica Ferries France begründete Rechtsprechungslinie zur Anwendbarkeit von Art. 86 Abs. 2 EG im Bereich der Grundfreiheiten nicht auf den Prüfstand gestellt werden sollte, zumal der Gerichtshof eine solche Anwendbarkeit in seiner älteren Rechtsprechung noch auszuschließen schien(33).

    4 - Vgl. nur Urteile vom 26. März 2009, Kommission/Italien (C-326/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 29), vom 24. Juni 2004, Kommission/Niederlande (C-350/02, Slg. 2004, I-6213, Randnr. 20), vom 11. Mai 1989, Kommission/Deutschland (76/86, Slg. 1989, 1021, Randnr. 8), vom 7. Mai 1987, Kommission/Belgien (186/85, Slg. 1987, 2029, Randnr. 13).

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2011 - C-539/09

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 258

    Zum Grundsatz des Anwendungsvorrangs des Sekundärrechts vgl. meine Schlussanträge vom 11. Februar 2010 in der Rechtssache Kommission/Deutschland (C-160/08, Urteil vom 29. April 2010, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Nrn. 99 ff.).

    79 - Vgl. Urteile vom 29. April 2010, Kommission/Deutschland (C-160/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 116), vom 29. Oktober 2009, Kommission/Finnland (C-246/08, Slg. 2009, I-10605, Randnr. 52), vom 6. Oktober 2009, Kommission/Schweden (C-438/07, Slg. 2009, I-9517, Randnr. 49), und vom 13. November 2007, Kommission/Irland (C-507/03, Slg. 2007, I-9777, Randnr. 33).

  • VG Magdeburg, 22.03.2010 - 1 A 363/08

    Genehmigung zur Durchführung der Notfallrettung und des qualifizierten

    Insofern werde auf die Schlussanträge der Generalanwältin T. vom 11.02.2010, Rechtssache C-160/08, Europäische Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland verwiesen, wonach letztlich eine Bereichsausnahme nach Art. 45 EG bei der in Rede stehenden Tätigkeit der Erbringung von Rettungsdienstleistungen nicht einschlägig sei.
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2017 - C-223/16

    Casertana Costruzioni

    14 Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak in der Rechtssache Kommission/Deutschland (C-160/08, EU:C:2010:67, Fn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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