Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2014 - C-373/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,24847
Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2014 - C-373/13 (https://dejure.org/2014,24847)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 11.09.2014 - C-373/13 (https://dejure.org/2014,24847)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 11. September 2014 - C-373/13 (https://dejure.org/2014,24847)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,24847) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    T.

    Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Asyl und Einwanderung - Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes - Aufhebung eines Aufenthaltstitels ...

  • Wolters Kluwer

    Widerruf des Aufenthaltstitels und Ausweisung eines als Flüchtling anerkannten Drittstaatsangehörigen wegen zwingender Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung; Schlussanträge der Generalanwältin zum Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichtshofs ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Asyl und Einwanderung - Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes - Aufhebung eines Aufenthaltstitels ...

  • rechtsportal.de

    Widerruf des Aufenthaltstitels und Ausweisung eines als Flüchtling anerkannten Drittstaatsangehörigen wegen zwingender Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung; Schlussanträge der Generalanwältin zum Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichtshofs ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 09.11.2010 - C-57/09

    Eine Person kann von der Anerkennung als Flüchtling ausgeschlossen werden, wenn

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2014 - C-373/13
    114 - Siehe Urteil B (C-57/09 und C-101/09, EU:C:2010:661, Rn. 80 und 81), zur Auslegung von Art. 12 Abs. 2 der Anerkennungsrichtlinie, das ich hier entsprechend heranziehe.

    115 - Siehe Urteil B (EU:C:2010:661, oben in Fn. 114 angeführt, Rn. 82 und 83).

    117 - Siehe Urteil B (EU:C:2010:661, oben in Fn. 114 angeführt, Rn. 90).

    118 - Siehe Urteil B (EU:C:2010:661, oben in Fn. 114 angeführt, Rn. 89).

  • EuGH, 07.11.2013 - C-199/12

    Homosexuelle Asylbewerber können eine bestimmte soziale Gruppe bilden, die der

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2014 - C-373/13
    82 - Urteile Salahadin Abdulla u. a. (C-175/08, C-176/08, C-178/08 und C-179/08, EU:C:2010:105, Rn. 52), Y und Z (C-71/11 und C-99/11, EU:C:2012:518, Rn. 47) sowie X, Y und Z (C-199/12 bis C-201/12, EU:C:2013:720, Rn. 39).

    83 - Urteil X, Y und Z (EU:C:2013:720, Rn. 39).

    84 - Urteil X, Y und Z (EU:C:2013:720, Rn 40).

  • EuGH, 03.04.2008 - C-187/07

    Endendijk - Richtlinie 91/629/EWG - Entscheidung 97/182/EG - Kälberhaltung -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2014 - C-373/13
    105 - Urteil Endendijk (C-187/07, EU:C:2008:197, Rn. 22).

    106 - Urteil Endendijk (EU:C:2008:197, Rn. 24).

  • EGMR, 30.10.1991 - 13163/87

    VILVARAJAH ET AUTRES c. ROYAUME-UNI

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2014 - C-373/13
    96 - Siehe u. a. EGMR, Vilvarajah u. a./Vereinigtes Königreich, 30. Oktober 1991, § 102, Serie A, Nr. 215.
  • EGMR, 17.01.2012 - 8139/09

    Othman (Abu Qatada) ./. Vereinigtes Königreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2014 - C-373/13
    98 - Siehe Urteile des EGMR, Chahal/Vereinigtes Königreich, 15. November 1996, Reports of Judgments and Decisions 1996-V, § 74, und S. F. u. a./Schweden, oben in Fn. 97 angeführt, § 62, und Othman (Abu Qatada)/Vereinigtes Königreich, Nr. 8139/09, §§ 258 bis 261, zu dem nach Art. 6 EMRK garantierten Recht auf ein faires Verfahren.
  • EGMR, 15.05.2012 - 52077/10

    S.F. AND OTHERS v. SWEDEN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2014 - C-373/13
    97 - EGMR, S. F. u. a./Schweden, 15. Mai 2012, Nr. 52077/10, § 62 und die dort angeführte Rechtsprechung.
  • EuG, 15.02.2005 - T-229/02

    PKK und KNK / Rat - Nichtigkeitsklage - Spezifische, gegen bestimmte Personen und

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2014 - C-373/13
    Diese Liste wurde in gerichtlichen Verfahren hinsichtlich der PKK für rechtswidrig erklärt, und zwar hauptsächlich, weil der Rat es versäumt hatte, eine vollständige Begründung zu geben (siehe Urteil PKK/Rat, T-229/02, EU:T:2008:87, sowie Urteil E und F, C-550/09, EU:C:2010:382, Rn. 38).
  • EuG, 03.04.2008 - T-229/02

    PKK / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2014 - C-373/13
    Diese Liste wurde in gerichtlichen Verfahren hinsichtlich der PKK für rechtswidrig erklärt, und zwar hauptsächlich, weil der Rat es versäumt hatte, eine vollständige Begründung zu geben (siehe Urteil PKK/Rat, T-229/02, EU:T:2008:87, sowie Urteil E und F, C-550/09, EU:C:2010:382, Rn. 38).
  • EuGH, 19.10.2004 - C-200/02

    EIN MÄDCHEN IM KLEINKINDALTER, DAS DIE STAATSANGEHÖRIGKEIT EINES MITGLIEDSTAATS

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2014 - C-373/13
    140 - Urteil Zhu und Chen (C-200/02, EU:C:2004:639, Rn. 32 und 33).
  • EuGH, 03.10.2006 - C-17/05

    Cadman - Sozialpolitik - Artikel 141 EG - Grundsatz des gleichen Entgelts für

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2014 - C-373/13
    139 - Siehe z. B. die Rechtsprechung betreffend gleiches Entgelt, so u. a. Urteil Cadman (C-17/05, EU:C:2006:633, Rn. 31 und 32).
  • EuGH, 10.07.2008 - C-33/07

    NATIONALE BESCHRÄNKUNGEN DES RECHTS AUF FREIZÜGIGKEIT MÜSSEN AUF DAS PERSÖNLICHE

  • EuGH, 19.11.2009 - C-314/08

    Filipiak - Einkommensteuerrecht - Recht auf Abzug der Sozialversicherungsbeiträge

  • EuGH, 02.03.2010 - C-175/08

    Eine Person kann ihre Flüchtlingseigenschaft verlieren, wenn die Umstände,

  • EuGH, 29.06.2010 - C-550/09

    und Sicherheitspolitik - Die Beschlüsse des Rates, mit denen die DHKPC vor Juni

  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er

  • EuGH, 05.09.2012 - C-71/11

    Bestimmte Formen schwerer Eingriffe in die Glaubensbetätigung in der

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2010 - C-145/09

    Tsakouridis - Richtlinie 2004/38/EG - Freizügigkeit - Unionsbürger -

  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 3.16

    Flüchtling darf wegen Unterstützung der PKK ausgewiesen werden

    Weiterhin verkenne das Berufungsgericht die durch den Gerichtshof der Europäischen Union in seinem Urteil vom 24. Juni 2015 (C-373/13) aufgestellten Anforderungen an die festzustellenden Unterstützungshandlungen.

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist die Aufnahme einer Organisation in die vom Rat der Europäischen Union angenommene Liste terroristischer Organisationen im Anhang zum Gemeinsamen Standpunkt 2001/931/GASP des Rates vom 27. Dezember 2001 über die Anwendung besonderer Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus (ABI. L 344 S. 93 - vgl. auch ABl. L 116 vom 3. Mai 2002, S. 75) ein deutlicher Anhaltspunkt dafür, dass die Organisation terroristischer Art ist oder im Verdacht steht, eine solche zu sein (vgl. EuGH, Urteil vom 24. Juni 2015 - C-373/13 [ECLI:EU:C:2015:413], H.T./Land Baden-Württemberg - Rn. 83).

    Fällt ein Flüchtling nicht in den Anwendungsbereich von Art. 21 Abs. 2 der Richtlinie, kann auch Abs. 3 dieser Vorschrift nicht zu Anwendung kommen (EuGH, Urteil vom 24. Juni 2015 - C-373/13 - Rn. 44).

    (aa) Der Inhalt dieser Norm wurde vom Gerichtshof der Europäischen Union in einem auf ein Vorlageersuchen des Berufungsgerichts ergangenen Urteil vom 24. Juni 2015 (C-373/13) näher bestimmt.

    (cc) Der EuGH hat in seinem Urteil vom 24. Juni 2015 (C-373/13 Rn. 95 ff.) aber hervorgehoben, dass ein Flüchtling, dessen Aufenthaltstitel nach Art. 24 Abs. 1 der EU-Anerkennungsrichtlinie aufgehoben wird, seinen Flüchtlingsstatus behält, sofern und solange ihm nicht dieser Status entzogen worden ist.

    Auch die Generalanwältin hat es insoweit als die Pflicht der nationalen Gerichte angesehen, für die volle Wirksamkeit der Bestimmungen der Richtlinie Sorge zu tragen, indem sie erforderlichenfalls jede entgegenstehende Vorschrift des nationalen Rechts aus eigener Entscheidungsbefugnis unangewendet lassen (Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston vom 11. September 2014 - C-373/13 - Rn. 114 letzter Absatz).

    Aus dem für alle nationalen Behörden verbindlichen EuGH-Urteil vom 24. Juni 2015 (C-373/13) ergibt sich bis zu einer dem Gesetzgeber vorbehaltenen Anpassung der einschlägigen Fachgesetze hinreichend deutlich, dass dem Kläger - solange er die Rechtsstellung eines Flüchtlings im Sinne der EU-Anerkennungsrichtlinie genießt - auch die mit dieser Rechtsstellung einhergehenden Rechte nach Kapitel VII der Richtlinie zustehen, sofern nicht eine in der Richtlinie selbst ausdrücklich vorgesehene Ausnahme eingreift (vgl. dazu auch die vorstehenden Ausführungen in Rn. 55 f. dieses Urteils).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.01.2016 - 11 S 889/15

    Ausweisung eines die PKK in herausgehobener Funktion unterstützenden türkischen

    Eine im Falle eines anerkannten Flüchtlings erfolgte Ausweisung zum Zwecke der Titelvernichtung unter anschließender Duldung des Betroffenen muss dem Maßstab des Art. 24 der Qualifikationsrichtlinie gerecht werden, der insoweit § 53 Abs. 3 AufenthG n. F. ausfüllt und konkretisiert (im Anschluss an EuGH, Urteil vom 24. Juni 2015 - C-373/13 -, juris).

    Eine dieser abschließend zu verstehenden Handlungen verlange der Gerichtshof der Europäischen in seiner Entscheidung in der Rechtssache "T." (Urteil vom 24. Juni 2015 - C-373/13 -, juris) jedoch.

    Das wäre mit Blick auf die verschiedenen Geltungsgründe und die Heterogenität der erfassten Personengruppen sowie der sich daraus ergebenden unterschiedlichen Schutzrichtungen und -niveaus auch nicht begründbar, zumal ein einheitlicher unionsrechtlicher Ausweisungsmaßstab gerade nicht existiert (VGH Bad.-Württ., Vorlagebeschluss vom 27.05.2013 - 11 S 2336/12 -, juris, Rn. 154, m. w. N.; Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston vom 11.09.2014 - C-373/13 -, juris, Rn. 88, m. w. N; a. A.: Welte, InfAuslR 2015, 426, der auf den unionsrechtlichen Maßstab des § 6 FreizügG/EU verweist).

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat auf das Vorabentscheidungsersuchen des Senats hin (Beschluss vom 27.05.2013 - 11 S 2336/12 -, juris), betreffend die Unterstützung der PKK durch einen anerkannten Flüchtling, die entscheidungserheblichen Rechtsfragen mit Urteil vom 24. Juni 2015 (- C-373/13 -, juris) geklärt.

    Der Gerichtshof hat in diesem Zusammenhang im Anschluss an die Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston (Schlussanträge vom 11.09.2014 - C-373/13 -, juris, Rn. 68) zunächst betont, dass für die dargelegte Auslegung des Art. 24 Abs. 1 der Qualifikationsrichtlinie spreche, dass den Mitgliedstaaten mit dieser Regelung die Möglichkeit gegeben werden sollte, unter spezifischen Voraussetzungen die Freizügigkeit von Drittstaatsangehörigen im Schengen-Raum zu beschränken, um den Terrorismus zu bekämpfen und Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung einzudämmen (a. a. O, Rn. 52).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.03.2016 - 11 S 1389/15

    Ausweisung wegen Unterstützung der terroristischen PKK

    Der Senat hat mit Beschluss vom 27. Mai 2013 das Verfahren ausgesetzt und gemäß Artikel 267 AEUV eine Vorabentscheidung bei dem Gerichtshof der Europäischen Union eingeholt, die dieser mit Urteil vom 24. Juni 2015 (- C-373/13 -, InfAuslR 2015, 357) beantwortet hat.

    Das wäre mit Blick auf die verschiedenen Geltungsgründe und die Heterogenität der erfassten Personengruppen sowie der sich daraus ergebenden unterschiedlichen Schutzrichtungen und -niveaus auch nicht begründbar, zumal ein einheitlicher unionsrechtlicher Ausweisungsmaßstab gerade nicht existiert (VGH Bad.-Württ., Vorlagebeschluss vom 27.05.2013 - 11 S 2336/12 -, juris, Rn. 154, m. w. N.; Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston vom 11.09.2014 - C-373/13 -, juris, Rn. 88, m. w. N; a. A.: Welte, InfAuslR 2015, 426, der auf den unionsrechtlichen Maßstab des § 6 FreizügG/EU verweist).

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat auf das Vorabentscheidungsersuchen des Senats hin (Beschluss vom 27.05.2013 - 11 S 2336/12 -, juris), betreffend die Unterstützung der PKK durch einen anerkannten Flüchtling, die entscheidungserheblichen Rechtsfragen mit Urteil vom 24. Juni 2015 (- C-373/13 -, juris) jedenfalls dem Grunde nach geklärt.

    Der Gerichtshof hat in diesem Zusammenhang im Anschluss an die Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston (Schlussanträge vom 11.09.2014 - C-373/13 -, juris, Rn. 68) zunächst betont, dass für die dargelegte Auslegung des Art. 24 Abs. 1 der Qualifikationsrichtlinie spreche, dass den Mitgliedstaaten mit dieser Regelung die Möglichkeit gegeben werden sollte, unter spezifischen Voraussetzungen die Freizügigkeit von Drittstaatsangehörigen im Schengen-Raum zu beschränken, um den Terrorismus zu bekämpfen und Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung einzudämmen (a. a. O, Rn. 52).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2015 - 18 E 687/13

    Anerkannter Flüchtling, Ausweisung, Straftat, Unionsrecht,

    Insoweit dürfte eine Prüfung nicht etwa deshalb entbehrlich sein, weil Art. 24 Abs. 1 ein höheres Schutzniveau enthielte als Art. 21 Abs. 2. vgl. VGH BW, (Vorlage-)Beschluss vom 27. Mai 2013 - 11 S 2336/12 -, juris; Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston vom 11. September 2014 - C-373/13 -, abrufbar unter www.

    vgl. auch VGH BW, (Vorlage-)Beschluss vom 27. Mai 2013 - 11 S 2336/12 -, a.a.O.; Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston vom 11. September 2014 - C-373/13 -, a.a.O.

    vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston vom 11. September 2014 - C-373/13 -, a.a.O, Rn. 79.

    vgl. auch VGH BW, (Vorlage-)Beschluss vom 27. Mai 2013 - 11 S 2336/12 -, a.a.O.; Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston vom 11. September 2014 - C-373/13 -, a.a.O.

    Insoweit dürfte es im Übrigen sachgerecht sein, zunächst die Entscheidung des EuGH in dem Verfahren C-373/13 abzuwarten.

  • VGH Baden-Württemberg, 15.06.2020 - 12 S 1163/20

    Geltungsbereich des Reiseausweises für Flüchtlinge

    Eine unionsrechtliche Fundierung führt dazu, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ein nationales Gericht, das im Rahmen seiner Zuständigkeit unionsrechtliche Bestimmungen anzuwenden hat, gehalten ist, für die volle Wirksamkeit dieser Bestimmungen Sorge zu tragen, in dem es erforderlichenfalls jede entgegenstehende Vorschrift des nationalen Rechts aus eigener Entscheidungsbefugnis unangewandt lässt (vgl. EuGH, Urteil vom 19.11.2009 - C-314/08 - Filipiak, juris Rn. 81 m. w. N.; BVerwG, Urteil vom 22.02.2017 - 1 C 3.16 -, juris Rn. 56; EuGH, Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston vom 11.09.2014 - C-373/13 - T., Rn. 114).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht