Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2021 - C-91/20 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Bundesrepublik Deutschland (Maintien de l'unité familiale)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Richtlinie 2011/95/EU - Normen für die Gewährung internationalen Schutzes und den Inhalt dieses Schutzes - Art. 23 Abs. 2 - Wahrung des Familienverbands einer Person, der internationaler ...
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Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Richtlinie 2011/95/EU - Normen für die Gewährung internationalen Schutzes und den Inhalt dieses Schutzes - Art. 23 Abs. 2 - Wahrung des Familienverbands einer Person, der internationaler ...
Verfahrensgang
- VG Cottbus, 17.01.2019 - 5 K 511/18
- BVerwG, 18.12.2019 - 1 C 2.19
- Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2021 - C-91/20
- EuGH, 09.11.2021 - C-91/20
- BVerwG, 27.01.2022 - 1 C 41.21
Wird zitiert von ... (3)
- Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2021 - C-483/20
Nach Ansicht von Generalanwalt Pikamäe läuft es dem Unionsrecht zuwider, dass ein …
28 Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Mengozzi in der Rechtssache Ahmedbekova (C-652/16, EU:C:2018:514, Nr. 51) und des Generalanwalts Richard de la Tour in der Rechtssache Bundesrepublik Deutschland (Wahrung des Familienverbands) (C-91/20, EU:C:2021:384, Nr. 66).41 C-91/20, EU:C:2021:384, Nr. 55.
81 Schlussanträge des Generalanwalts Richard de la Tour in der Rechtssache Bundesrepublik Deutschland (Wahrung des Familienverbands) (C-91/20, EU:C:2021:384, Nr. 108).
- OVG Bremen, 20.07.2021 - 2 LB 96/21
Flüchtlingsschutz für die Eltern eines bei Asylantragstellung der Eltern …
Überdies sei es angesichts der Ausführungen des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof in der Rechtssache C-91/20 grundsätzlich fraglich, ob Familienflüchtlingsschutz mit Art. 3 und Art. 23 Richtlinie 2011/95/EU vereinbar sei.Zweifelhaft ist die Unionsrechtskonformität der Anwendung von § 26 AsylG lediglich in Sonderfällen, etwa wenn der Familienangehörige noch die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates als des Verfolgerstaates besitzt (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.12.2019 - 1 C 2/19, juris Rn. 20 ff.; Generalanwalt de la Tour, Schlussanträge v. 12.05.2021 - C-91/20, Rn. 82 f., 117), wenn er kein "Familienangehöriger" i.S.v. Art. 2 lit. j RL 2011/95/EU ist, weil die familiäre Gemeinschaft des Stammberechtigten mit ihm nicht schon im Herkunftsland bestanden hat, sondern er z.B. erst nach der Flucht in Deutschland geboren wurde (vgl. Generalanwalt de la Tour, Schlussanträge v. 12.05.2021 - C-91/20, Rn. 49 ff., 118) und möglicherweise auch dann, wenn der Familienangehörige von vorherein keinerlei Verfolgungsgefahr geltend macht, weil es dann bereits am Vorliegen eines Antrags auf internationalen Schutz fehlen dürfte (vgl. Generalanwalt de la Tour, Schlussanträge v. 12.05.2021 - C-91/20, Rn. 124 f.).
- VG Aachen, 01.06.2021 - 2 K 922/18
Nigeria; Familienasyl
Insbesondere sind Normen nicht zulässig, die die Flüchtlingseigenschaft oder den subsidiären Schutzstatus Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen zuerkennen sollen, die sich in Situationen befinden, die keinen Zusammenhang mit dem Zweck des internationalen Schutzes aufweisen, Vgl. EuGH, Urteil vom 4. Oktober 2018 - C-652/16 -, Juris, Rn. 71; Schlussantrag des Generalanwalts vom 12. Mai 2021 in der Rechtssache C-91/20 -, Juris, Rn. 129.