Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2012 - C-202/11 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Las
Auslegung von Art. 45 AEUV - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Beschränkungen - Sprachwahl - Regelung, die ein im niederländischen Sprachgebiet des Königreichs Belgien belegenes Unternehmen unter Androhung der Nichtigkeit verpflichtet, alle Unterlagen, die sich auf ...
- EU-Kommission
Las
Auslegung von Art. 45 AEUV - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Beschränkungen - Sprachwahl - Regelung, die ein im niederländischen Sprachgebiet des Königreichs Belgien belegenes Unternehmen unter Androhung der Nichtigkeit verpflichtet, alle Unterlagen, die sich auf ...
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Freizügigkeit - Nach Ansicht von Generalanwalt Niilo Jääskinen verstößt die Verpflichtung, alle Dokumente, die sich auf ein Arbeitsverhältnis mit internationalem Charakter beziehen, in der Sprache der Region abzufassen, gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Schlussanträge des Generalanwalts in der Rechtssache C-202/11 - Anton Las / PSA Antwerp NV
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2012 - C-202/11
- EuGH, 16.04.2013 - C-202/11
Wird zitiert von ...
- Generalanwalt beim EuGH, 21.04.2016 - C-15/15
Nach Auffassung von Generalanwalt Henrik Saugmandsgaard Øe verstößt die in einem …
Allerdings werde ich mich zu diesem Punkt nicht auslassen, da es, selbst wenn der Gerichtshof eine solche Einstufung vornähme, hier jedenfalls nur geringe Auswirkungen hätte, da die betreffenden Bestimmungen durch den Schutz der Amtssprache eines Mitgliedstaats gerechtfertigt werden können, der vorbehaltlich der Prüfung ihrer Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf dieses Ziel nach Art. 3 Abs. 3 Unterabs. 4 und Art. 4 Abs. 2 EUV sowie durch Art. 22 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union erlaubt ist (vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache Las, C-202/11, EU:C:2012:456, Nr. 39, …und Urteil vom 16. April 2013, Las, C-202/11, EU:C:2013:239, Rn. 26).Vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache Las (C-202/11, EU:C:2012:456, Rn. 50).