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   Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2022 - C-147/20, C-204/20, C-224/20   

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https://dejure.org/2022,215
Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2022 - C-147/20, C-204/20, C-224/20 (https://dejure.org/2022,215)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13.01.2022 - C-147/20, C-204/20, C-224/20 (https://dejure.org/2022,215)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13. Januar 2022 - C-147/20, C-204/20, C-224/20 (https://dejure.org/2022,215)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Novartis Pharma

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 34 und 36 AEUV - Freier Warenverkehr - Geistiges Eigentum - Marken - Verordnung (EU) 2017/1001 - Art. 15 - Richtlinie (EU) 2015/2436 - Art. 15 - Erschöpfung des Rechts aus der Marke - Parallelimport von Arzneimitteln - Umpacken der mit ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Bayer Intellectual Property

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 34 und 36 AEUV - Freier Warenverkehr - Geistiges Eigentum - Marken - Verordnung (EU) 2017/1001 - Art. 15 - Richtlinie (EU) 2015/2436 - Art. 15 - Erschöpfung des Rechts aus der Marke - Parallelimport von Arzneimitteln - Umpacken der mit ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Merck Sharp & Dohme u.a.

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 34 und 36 AEUV - Freier Warenverkehr - Geistiges Eigentum - Marken - Verordnung (EU) 2017/1001 - Art. 15 - Richtlinie (EU) 2015/2436 - Art. 15 - Erschöpfung des Rechts aus der Marke - Parallelimport von Arzneimitteln - Umpacken der mit ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 08.07.2010 - C-558/08

    Portakabin - Marken - Werbung im Internet anhand von Schlüsselwörtern ("keyword

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2022 - C-147/20
    72 Urteil vom 8. Juli 2010, Portakabin (C-558/08, EU:C:2010:416).

    73 Urteil vom 8. Juli 2010, Portakabin (C-558/08, EU:C:2010:416, Rn. 86).

    74 Urteil vom 8. Juli 2010, Portakabin (C-558/08, EU:C:2010:416, Nr. 3 des Tenors).

  • EuGH, 31.10.1974 - 16/74

    Centrafarm BV u.a. / Winthorp BV

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2022 - C-147/20
    29 Urteil vom 31. Oktober 1974 (16/74, EU:C:1974:115).

    46 Urteil vom 31. Oktober 1974, Centrafarm und de Peijper (16/74, EU:C:1974:115, Rn. 20 bis 22).

    47 Urteil vom 31. Oktober 1974, Centrafarm und de Peijper (16/74, EU:C:1974:115, Nr. 3 des Tenors).

  • EuGH, 16.09.2008 - C-468/06

    Sot. Lélos kai Sia - Art. 82 EG - Missbrauch einer beherrschenden Stellung -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2022 - C-147/20
    5 Da das Gesundheitswesen weiterhin in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt, wird die Preispolitik für Arzneimittel auf nationaler Ebene festgelegt (vgl. u. a. Urteil vom 16. September 2008, Sot. Lélos kai Sia u. a., C-468/06 bis C-478/06, EU:C:2008:504, Rn. 59).

    Lélos kai Sia u. a. (C-468/06 bis C-478/06, EU:C:2008:504), ergangen ist.

  • EuGH, 26.04.2007 - C-348/04

    Boehringer Ingelheim u.a. - Gewerbliches und kommerzielles Eigentum - Markenrecht

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2022 - C-147/20
    Bei Bejahung von Frage 2 und/oder Frage 3: Ist die objektive Erforderlichkeit einer Umverpackung durch reboxing im Sinne der fünf Erschöpfungsvoraussetzungen für das Umpacken (vgl. Urteile vom 11. Juli 1996, Bristol-Myers Squibb u. a., C-427/93, C-429/93 und C-436/93, EU:C:1996:282, Rn. 79(16), und vom 26. April 2007, Boehringer Ingelheim u. a. , C-348/04, EU:C:2007:249, Rn. 21(17)) gleichwohl zu bejahen, wenn die nationalen Behörden in ihren aktuellen Leitfäden zur Umsetzung der Vorgaben der Fälschungsschutzrichtlinie oder anderen entsprechenden behördlichen Verlautbarungen bekunden, dass im Normalfall ein Wiederversiegeln von geöffneten Verpackungen nicht oder zumindest nur ausnahmsweise und unter engen Voraussetzungen akzeptiert werde?.

    Art. 15 der Verordnung 2017/1001 und Art. 15 der Richtlinie 2015/2436 sind dahin auszulegen, dass der Inhaber einer Marke für eine Ware sich deren Vertrieb widersetzen kann, wenn der Parallelhändler sie in eine neue Verpackung umgepackt hat, auf der er nur einige der Marken dieses Inhabers, mit denen die Originalverpackung versehen war, angebracht oder durch andere Zeichen ersetzt hat, wobei er diese Marken nur als Hinweis auf den Namen der Ware und ihres Herstellers benutzt, es sei denn, die Voraussetzungen, die der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 11. Juli 1996, Bristol-Myers Squibb u. a. (C-427/93, C-429/93 und C-436/93, EU:C:1996:282), und vom 26. April 2007, Boehringer Ingelheim u. a. (C-348/04, EU:C:2007:249), aufgestellt hat, sind erfüllt, was das vorlegende Gericht zu prüfen hat.

  • EuGH, 11.07.1996 - C-427/93

    Bristol-Myers Squibb u.a. / Paranova

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2022 - C-147/20
    Bei Bejahung von Frage 2 und/oder Frage 3: Ist die objektive Erforderlichkeit einer Umverpackung durch reboxing im Sinne der fünf Erschöpfungsvoraussetzungen für das Umpacken (vgl. Urteile vom 11. Juli 1996, Bristol-Myers Squibb u. a., C-427/93, C-429/93 und C-436/93, EU:C:1996:282, Rn. 79(16), und vom 26. April 2007, Boehringer Ingelheim u. a. , C-348/04, EU:C:2007:249, Rn. 21(17)) gleichwohl zu bejahen, wenn die nationalen Behörden in ihren aktuellen Leitfäden zur Umsetzung der Vorgaben der Fälschungsschutzrichtlinie oder anderen entsprechenden behördlichen Verlautbarungen bekunden, dass im Normalfall ein Wiederversiegeln von geöffneten Verpackungen nicht oder zumindest nur ausnahmsweise und unter engen Voraussetzungen akzeptiert werde?.

    Art. 15 der Verordnung 2017/1001 und Art. 15 der Richtlinie 2015/2436 sind dahin auszulegen, dass der Inhaber einer Marke für eine Ware sich deren Vertrieb widersetzen kann, wenn der Parallelhändler sie in eine neue Verpackung umgepackt hat, auf der er nur einige der Marken dieses Inhabers, mit denen die Originalverpackung versehen war, angebracht oder durch andere Zeichen ersetzt hat, wobei er diese Marken nur als Hinweis auf den Namen der Ware und ihres Herstellers benutzt, es sei denn, die Voraussetzungen, die der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 11. Juli 1996, Bristol-Myers Squibb u. a. (C-427/93, C-429/93 und C-436/93, EU:C:1996:282), und vom 26. April 2007, Boehringer Ingelheim u. a. (C-348/04, EU:C:2007:249), aufgestellt hat, sind erfüllt, was das vorlegende Gericht zu prüfen hat.

  • EuGH, 23.04.2002 - C-143/00

    Boehringer Ingelheim u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2022 - C-147/20
    Zwar hat der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 23. April 2002, Boehringer Ingelheim u. a. (C-143/00, im Folgenden: Urteil Boehringer Ingelheim u. a. von 2002, EU:C:2002:246), und Boehringer Ingelheim u. a. von 2007 die Anwendung der zu erfüllenden Voraussetzungen dafür, dass sich der Inhaber einer Marke dem Vertrieb einer umgepackten Ware unter dieser Marke nicht widersetzen darf, auf das Umpacken durch Neuetikettierung erstreckt, und zwar mit der Begründung, diese Form des Umpackens begründe ebenso wie eine Neuverpackung der Ware Gefahren für deren Herkunftsgarantie, die durch die Marke gewährleistet werden solle(44).
  • EuGH, 25.07.2018 - C-129/17

    Mitsubishi Shoji Kaisha und Mitsubishi Caterpillar Forklift Europe - Vorlage zur

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2022 - C-147/20
    Ich möchte hinzufügen, dass sich sowohl die im Ausgangsverfahren der Rechtssache C-224/20 klägerischen Markeninhaber als auch die Kommission auf das Urteil vom 25. Juli 2018, Mitsubishi Shoji Kaisha und Mitsubishi Caterpillar Forklift Europe (C-129/17, EU:C:2018:594), berufen, in dem der Gerichtshof entschieden hat, der Vorgang, der darin bestehe, dass ein Dritter die mit einer Marke identischen Zeichen entferne, um auf der betreffenden Ware seine eigenen Zeichen anzubringen, könne als Benutzung der Marke im geschäftlichen Verkehr angesehen werden(69).
  • EuGH, 10.11.2016 - C-297/15

    Ferring Lægemidler - Vorlage zur Vorabentscheidung - Marken - Richtlinie

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2022 - C-147/20
    Gegenstand der Rechtssache, in der das Urteil vom 10. November 2016, Ferring Lægemidler (C-297/15, EU:C:2016:857), ergangen ist, war vielmehr gerade die Frage, ob das Umpacken in eine neue Verpackung erforderlich war.
  • EuGH, 10.09.2002 - C-172/00

    Ferring

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2022 - C-147/20
    66 Urteil vom 10. September 2002, Ferring (C-172/00, EU:C:2002:474, Rn. 21 und 22).
  • EuGH, 23.04.2002 - C-443/99

    Merck, Sharp & Dohme

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2022 - C-147/20
    53 Urteile vom 23. April 2002, Merck, Sharp & Dohme (C-443/99, EU:C:2002:245, Rn. 31), und Boehringer Ingelheim u. a. von 2002 (Rn. 52).
  • EuGH, 23.05.1978 - 102/77

    Hoffman-La Roche / Centrafarm

  • EuGH, 22.12.2008 - C-276/05

    The Wellcome Foundation - Marken - Arzneimittel - Umverpackung -

  • EuGH, 28.07.2011 - C-400/09

    Orifarm u.a. - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Art. 7 Abs. 2 - Arzneimittel -

  • EuGH, 17.05.2018 - C-642/16

    Junek Europ-Vertrieb - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum -

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2022 - C-253/20

    Impexeco - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gewerbliches und kommerzielles

    In meinen heute vorgelegten gemeinsamen Schlussanträgen in den Rechtssachen C-147/20, C-204/20 und C-224/20 prüfe ich eine Reihe von Fragen, die das Recht des Inhabers einer Marke betreffen, sich ihrer Benutzung durch einen Dritten im Rahmen des Parallelhandels mit Arzneimitteln zu widersetzen.

    Es stellt sich daher die Frage, ob in einer solchen Situation die Regeln anzuwenden sind, die der Gerichtshof in seiner einschlägigen Rechtsprechung entwickelt hat und die ich in meinen Schlussanträgen in den anhängigen Rechtssachen C-147/20, C-204/20 und C-224/20 eingehend analysiert habe.

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