Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2020 - C-641/18 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Rina
Vorlage zur Vorabentscheidung - Gerichtliche Zuständigkeit sowie Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen - Sachlicher Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 44/2001- Immunität - Tätigkeiten der mit der Klassifikation und ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Gerichtliche Zuständigkeit sowie Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen - Sachlicher Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Immunität - Tätigkeiten der mit der Klassifikation und ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2020 - C-641/18
- EuGH, 07.05.2020 - C-641/18
Wird zitiert von ... (2)
- Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2020 - C-73/19
Movic u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Justizielle Zusammenarbeit in …
Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Rina (C-641/18, EU:C:2020:3, Nr. 23).6 Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Rina (C-641/18, EU:C:2020:3, Nr. 59).
12 Vgl. auch meine Schlussanträge in der Rechtssache Rina (C-641/18, EU:C:2020:3, Nr. 79).
25 Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Rina (C-641/18, EU:C:2020:3, Nr. 89 und die dort angeführte Literatur).
- Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2020 - C-186/19
Supreme Site Services u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …
23 Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Szpunar in der Rechtssache Rina (C-641/18, EU:C:2020:3, Nrn. 35 bis 38).32 Vgl. entsprechend in Bezug auf die von den Staaten geltend gemachte Immunität von der Gerichtsbarkeit Schlussanträge des Generalanwalts Szpunar in der Rechtssache Rina (C-641/18, EU:C:2020:3, Rn. 42), in denen er ausgeführt hat, dass die Frage, ob die Verordnung Nr. 44/2001 sachlich auf einen Rechtsstreit, in dessen Rahmen ein Staat die Einrede der Immunität von der Gerichtsbarkeit erhoben hat, anwendbar ist, von vornherein von der Frage zu unterscheiden ist, ob das Gericht die sich aus dieser Verordnung ergebende Zuständigkeit in diesem Rechtsstreit ausüben kann oder die Immunität es daran hindert.